Kontrastmittelinjektionen durch MTRA?
Anfrage und Antwort (anonymisiert):
Anfrage:
Ich bin auf Ihre Seite gestoßen auf der Suche nach irgendeiner Hilfe, was die Kontrastmittelinjektionen angeht.
Wir sind eine Radiologische Praxis und unser Chef meint, wir medizinisch technische Radiologieassistenten sollen Kontrastmittel injizieren. Das würde in jeder Praxis so laufen. Ich habe das aber nie in meiner Ausbildung zur MTRA gelernt.
Können Sie mir helfen, an Texte zu kommen, die sich auf die rechtliche Seite von Injektion von Kontrastmittel von MTRA’ s beziehen.
Antwort:
Die passenden Texte finden Sie im Rechtsalmanach:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Siehe auch die Buchveröffentlichung:
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
Injektionen sind grundsätzlich ärztliche Verrichtungen, die nur übertragen werden dürfen, wenn das infrage kommende Personal die entsprechenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten besitzt. Eine Patientengefährdung muss ausgeschlossen werden. Ob und an wen Aufgaben übertragen werden können, hängt letztlich immer von den Einzelumständen ab.
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Moderator: WernerSchell
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