Ärzte Zeitung online, 03.02.2009
Nach Grobheiten gegen 100-Jährige: 500 Euro Geldbuße für Pflegerin
FRANKFURT/MAIN (dpa). Nach der groben Behandlung einer 100-Jährigen muss eine Altenpflegerin 500 Euro an die Frau zahlen. Im Gegenzug stellte das Amtsgericht Frankfurt das Strafverfahren wegen Körperverletzung am Montag ein.
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Grobheiten gegen 100-Jährige: 500 Euro Geldbuße
Moderator: WernerSchell