Bei schlechter Pflegequalität ist die Kündigung des Pflegeheims durch die Krankenkassen rechtens
Darüber berichten die Medien und zeigen auf, dass (laut dpa) bei erheblichen Qualitätsmängeln Krankenkassen ihre Versorgungsverträge mit Pflegeheimen kündigen können. Das geht aus einem jetzt bekanntgewordenen Urteil des Sozialgerichts Hildesheim hervor ( Aktenzeichen des Verfahrens: S 51 P 26/08 ).
Im konkreten Fall hatte der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen einem Hildesheimer Pflegeheim gekündigt, nachdem bei vier Prüfungen des Medizinischen Dienstes deutliche Pflegemängel zutage getreten waren. Das Heim habe angekündigt, in Berufung zu gehen, sagte eine Gerichtssprecherin. Für die Bewohner gibt es laut vdek genügend Plätze in anderen Heimen, wenn die Kündigung zum 1. März wirksam werde.
Ich denke, eine solche Vorgehennsweise durch die Kassen ist richtig. Es macht keinen Sinn zu prüfen, ohne das negative Ergebnisse letztlich folgenlos bleiben. Allerdings stellen sich vielfältige Fragen, z.B.: wohin mit den Heimbewohnern?
Nähere Informationen bei:
Sozialgericht Hildesheim, Kreuzstraße 8, Hildesheim
Cicero
Pflegemängel - Heimkündigung durch Kasse rechtens
Moderator: WernerSchell
Pflegemängel - Heimkündigung durch Kasse rechtens
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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