Pflegedienste - Qualität anhand der Pflege-Charta
Verfasst: 19.12.2008, 11:51
Ambulante Pflegedienste bewerten ihre Qualität anhand der Pflege-Charta
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Projekts mit stationären Pflegeeinrichtungen starten nun 12 Träger ambulanter Pflegedienste, um die Qualität ihrer Leistungen anhand der Pflege-Charta zu überprüfen.
Welche Bedingungen können Menschen in Deutschland erwarten, wenn sie Hilfe und Pflege benötigen? Wie können grundlegende Rechte wie Selbstbestimmung, Privatheit und Respekt im Pflegealltag umgesetzt werden? Hierauf gibt die Pflege-Charta Antworten – und bietet eine Grundlage für die Umsetzung guter Pflege in der Praxis. Ziel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es, mit der Pflege-Charta Qualitätsverbesserungen im gesamten Bereich der Pflege anzustoßen. Zahlreiche Institutionen, Verbände und Einzelpersonen beteiligen sich an der Verankerung der Pflege-Charta in Deutschland, z.B. durch Verbreitung von Informationen an verantwortliche Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger und symbolische Unterzeichnung auf der Website http://www.pflege-charta.de. Für die Umsetzung der Pflege-Charta engagieren sich Träger von Pflegeeinrichtungen und -diensten zum Beispiel in Praxisprojekten.
Im Mittelpunkt der für Herbst 2009 geplanten Ergebnispräsentation des nunmehr gestarteten Projekts werden die aus den Auswertungen abgeleiteten Maßnahmen und mögliche Umsetzungsprobleme der Pflegedienste stehen. Beteiligt sind sowohl Träger der Wohlfahrtspflege als auch private Träger aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Projekt wird von Konkret Consult Ruhr durchgeführt und von der Leitstelle Altenpflege begleitet. Die am Deutschen Zentrum für Altersfragen angesiedelte Leitstelle wird vom Bundesseniorenministerium finanziert.
Wie die Pflege-Charta als gute Grundlage für Qualitätsverbesserungen genutzt werden kann, hatten im Sommer 2008 zehn stationäre Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft der Öffentlichkeit gezeigt: „Schattentage“, „simulierte Heimeinzüge“, Fotoaktionen sowie das Theaterstück „Schwester einmal á la Charta bitte“ sind Beispiele für Aktionen der Einrichtungen, bei denen es um einen Perspektivwechsel oder Rollentausch von Mitarbeiter/innen zu Bewohner/innen geht. Indem die Mitarbeiter/innen der Institutionen für die Sichtweise der Bewohner/innen stärker sensibilisiert werden, soll die Qualität der Pflege und Betreuung steigen. Die beteiligten Pflegeheime hatten das Projekt zur Umsetzung der Pflege-Charta als außerordentlich effektiv für eine werteorientierte, bewohnerbezogene Organisationsentwicklung beurteilt.
Aktuell hat die Charta auch Eingang in den gesetzlichen Bereich gefunden: In einigen Landesgesetzen ist die Pflege-Charta verankert worden, so zum Beispiel im Gesetz zur Stärkung von Schutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Schleswig-Holstein, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Auch im Nordrhein-Westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz findet sich der Bezug zur Pflege-Charta wider.
Um nun verstärkt auch betroffene, interessierte oder ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger über die Pflege-Charta zu informieren und ihnen Möglichkeiten für Rat und Hilfe bei Fragen zur Pflege aufzuzeigen, plant die Leitstelle Altenpflege derzeit zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine bundesweite Informationsveranstaltung im März 2009.
Die Pflege-Charta wurde bereits 2005 nach ausführlichen Beratungen von Verbraucherverbänden, Pflegekassen, Trägern von Pflegeeinrichtungen und Expert/innen aus Recht, Ethik und Pflegewissenschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt. Insgesamt acht Artikel umfasst die Charta, in der bestehende Rechte für die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ausformuliert sind. In der Präambel sind die Verantwortlichen für die Umsetzung der Charta benannt, z.B. Verantwortliche in Kommunen, Kranken- und Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen, Betreiber und Mitarbeiter/innen von ambulanten Diensten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Weitere Informationen unter http://www.pflege-charta.de
Kontakt: Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen, E-Mail: leitstelle-altenpflege@dza.de, Telefon: 030/260740-90.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2008
Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Leitstelle Altenpflege - Sachbearbeitung
Manfred-von-Richthofen-Str. 2
12101 Berlin
http://www.dza.de
stefanie.hartmann@dza.de
Tel.: 030 / 260 740 90
Fax: 030 / 785 43 50
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Projekts mit stationären Pflegeeinrichtungen starten nun 12 Träger ambulanter Pflegedienste, um die Qualität ihrer Leistungen anhand der Pflege-Charta zu überprüfen.
Welche Bedingungen können Menschen in Deutschland erwarten, wenn sie Hilfe und Pflege benötigen? Wie können grundlegende Rechte wie Selbstbestimmung, Privatheit und Respekt im Pflegealltag umgesetzt werden? Hierauf gibt die Pflege-Charta Antworten – und bietet eine Grundlage für die Umsetzung guter Pflege in der Praxis. Ziel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es, mit der Pflege-Charta Qualitätsverbesserungen im gesamten Bereich der Pflege anzustoßen. Zahlreiche Institutionen, Verbände und Einzelpersonen beteiligen sich an der Verankerung der Pflege-Charta in Deutschland, z.B. durch Verbreitung von Informationen an verantwortliche Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger und symbolische Unterzeichnung auf der Website http://www.pflege-charta.de. Für die Umsetzung der Pflege-Charta engagieren sich Träger von Pflegeeinrichtungen und -diensten zum Beispiel in Praxisprojekten.
Im Mittelpunkt der für Herbst 2009 geplanten Ergebnispräsentation des nunmehr gestarteten Projekts werden die aus den Auswertungen abgeleiteten Maßnahmen und mögliche Umsetzungsprobleme der Pflegedienste stehen. Beteiligt sind sowohl Träger der Wohlfahrtspflege als auch private Träger aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Projekt wird von Konkret Consult Ruhr durchgeführt und von der Leitstelle Altenpflege begleitet. Die am Deutschen Zentrum für Altersfragen angesiedelte Leitstelle wird vom Bundesseniorenministerium finanziert.
Wie die Pflege-Charta als gute Grundlage für Qualitätsverbesserungen genutzt werden kann, hatten im Sommer 2008 zehn stationäre Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft der Öffentlichkeit gezeigt: „Schattentage“, „simulierte Heimeinzüge“, Fotoaktionen sowie das Theaterstück „Schwester einmal á la Charta bitte“ sind Beispiele für Aktionen der Einrichtungen, bei denen es um einen Perspektivwechsel oder Rollentausch von Mitarbeiter/innen zu Bewohner/innen geht. Indem die Mitarbeiter/innen der Institutionen für die Sichtweise der Bewohner/innen stärker sensibilisiert werden, soll die Qualität der Pflege und Betreuung steigen. Die beteiligten Pflegeheime hatten das Projekt zur Umsetzung der Pflege-Charta als außerordentlich effektiv für eine werteorientierte, bewohnerbezogene Organisationsentwicklung beurteilt.
Aktuell hat die Charta auch Eingang in den gesetzlichen Bereich gefunden: In einigen Landesgesetzen ist die Pflege-Charta verankert worden, so zum Beispiel im Gesetz zur Stärkung von Schutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Schleswig-Holstein, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Auch im Nordrhein-Westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz findet sich der Bezug zur Pflege-Charta wider.
Um nun verstärkt auch betroffene, interessierte oder ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger über die Pflege-Charta zu informieren und ihnen Möglichkeiten für Rat und Hilfe bei Fragen zur Pflege aufzuzeigen, plant die Leitstelle Altenpflege derzeit zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine bundesweite Informationsveranstaltung im März 2009.
Die Pflege-Charta wurde bereits 2005 nach ausführlichen Beratungen von Verbraucherverbänden, Pflegekassen, Trägern von Pflegeeinrichtungen und Expert/innen aus Recht, Ethik und Pflegewissenschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt. Insgesamt acht Artikel umfasst die Charta, in der bestehende Rechte für die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ausformuliert sind. In der Präambel sind die Verantwortlichen für die Umsetzung der Charta benannt, z.B. Verantwortliche in Kommunen, Kranken- und Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen, Betreiber und Mitarbeiter/innen von ambulanten Diensten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen.
Weitere Informationen unter http://www.pflege-charta.de
Kontakt: Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen, E-Mail: leitstelle-altenpflege@dza.de, Telefon: 030/260740-90.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2008
Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Leitstelle Altenpflege - Sachbearbeitung
Manfred-von-Richthofen-Str. 2
12101 Berlin
http://www.dza.de
stefanie.hartmann@dza.de
Tel.: 030 / 260 740 90
Fax: 030 / 785 43 50