Droht den Pflegenden die Zwangsmitgliedschaft?
Verfasst: 07.11.2008, 10:16
Droht den Pflegenden die Zwangsmitgliedschaft?
Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Rolf Höfert, sagte, mit Erscheinen des Igl-Gutachtens sei das Thema Pflegekammer „enttabuisiert“ worden. „Igl hat eindrucksvoll dargelegt, dass das verfassungsrechtlich machbar ist.“
Ob mit der Präsentation des Rechtsgutachtens von Igl über "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) das Thema über die Notwendigkeit und die Errichtung von Pflegekammern „enttabuisiert“ worden sei, steht nach wie vor zu bezweifeln an so wie die Einschätzung, dass die Formulierung von „Vorbehaltsaufgaben“ längst überfällig sei.
Der (vermeintliche) Vorteil (?) einer Verkammerung liegt zunächst in der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft, so dass auf diesem Wege Mitglieder zwangsrekrutiert werden können.
Ob dies von den Pflegenden tatsächlich gewollt ist, ist eine offene Frage. Zu fragen aber ist, ob das, was berufspolitisch wünschenswert sein mag, auch tatsächlich verfassungsrechtlich möglich und vor allem zwingend ist.
Spannende Fragen, die einer Klärung und weiteren Diskussion bedürfen.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:
>>> http://www.iqb-info.de/Thema_Pflegekamm ... h_2008.pdf
Lutz Barth
Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Rolf Höfert, sagte, mit Erscheinen des Igl-Gutachtens sei das Thema Pflegekammer „enttabuisiert“ worden. „Igl hat eindrucksvoll dargelegt, dass das verfassungsrechtlich machbar ist.“
Ob mit der Präsentation des Rechtsgutachtens von Igl über "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) das Thema über die Notwendigkeit und die Errichtung von Pflegekammern „enttabuisiert“ worden sei, steht nach wie vor zu bezweifeln an so wie die Einschätzung, dass die Formulierung von „Vorbehaltsaufgaben“ längst überfällig sei.
Der (vermeintliche) Vorteil (?) einer Verkammerung liegt zunächst in der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft, so dass auf diesem Wege Mitglieder zwangsrekrutiert werden können.
Ob dies von den Pflegenden tatsächlich gewollt ist, ist eine offene Frage. Zu fragen aber ist, ob das, was berufspolitisch wünschenswert sein mag, auch tatsächlich verfassungsrechtlich möglich und vor allem zwingend ist.
Spannende Fragen, die einer Klärung und weiteren Diskussion bedürfen.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:
>>> http://www.iqb-info.de/Thema_Pflegekamm ... h_2008.pdf
Lutz Barth