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Einsichtnahme in die Pflegedokumentation

Verfasst: 28.10.2008, 19:20
von Herbert Kunst
Einsichtnahme in die Pflegedokumentation

Es wurde mir persönlich eine Zuschrift übermittelt, die eigentlich hier eingestellt gehört:

Sehr geehrter Herr Kunst,
darf ich Sie fragen, ob ich eine Klage gegen ein Pflegeheim beim Sozialgericht oder Amtsgericht einreichen muss. Danke.
siggi

Allgemeine Antwort:
Wer sein Einsichtnahmerecht gerichtlich geltend machen möchte, muss die ordentlichen Gerichte - Amtsgericht, Landgericht usw. - in Anspruch nehmen.
Gruß
Herbert Kunst