Einsichtnahme in die Pflegedokumentation
Verfasst: 28.10.2008, 19:20
Einsichtnahme in die Pflegedokumentation
Es wurde mir persönlich eine Zuschrift übermittelt, die eigentlich hier eingestellt gehört:
Sehr geehrter Herr Kunst,
darf ich Sie fragen, ob ich eine Klage gegen ein Pflegeheim beim Sozialgericht oder Amtsgericht einreichen muss. Danke.
siggi
Allgemeine Antwort:
Wer sein Einsichtnahmerecht gerichtlich geltend machen möchte, muss die ordentlichen Gerichte - Amtsgericht, Landgericht usw. - in Anspruch nehmen.
Gruß
Herbert Kunst
Es wurde mir persönlich eine Zuschrift übermittelt, die eigentlich hier eingestellt gehört:
Sehr geehrter Herr Kunst,
darf ich Sie fragen, ob ich eine Klage gegen ein Pflegeheim beim Sozialgericht oder Amtsgericht einreichen muss. Danke.
siggi
Allgemeine Antwort:
Wer sein Einsichtnahmerecht gerichtlich geltend machen möchte, muss die ordentlichen Gerichte - Amtsgericht, Landgericht usw. - in Anspruch nehmen.
Gruß
Herbert Kunst