Einsichtnahme in die Pflegedokumentation
Es wurde mir persönlich eine Zuschrift übermittelt, die eigentlich hier eingestellt gehört:
Sehr geehrter Herr Kunst,
darf ich Sie fragen, ob ich eine Klage gegen ein Pflegeheim beim Sozialgericht oder Amtsgericht einreichen muss. Danke.
siggi
Allgemeine Antwort:
Wer sein Einsichtnahmerecht gerichtlich geltend machen möchte, muss die ordentlichen Gerichte - Amtsgericht, Landgericht usw. - in Anspruch nehmen.
Gruß
Herbert Kunst
Einsichtnahme in die Pflegedokumentation
Moderator: WernerSchell
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Einsichtnahme in die Pflegedokumentation
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