Heimrecht in Rheinland-Pfalz

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Heimrecht in Rheinland-Pfalz

Beitrag von Service » 23.10.2008, 07:44

Rheinland-Pfalz: CDU legt Entwurf für Heimgesetz vor

Mainz. Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion drängt auf ein neues Heimgesetz. CDU-Sozialexpertin Hedi Thelen legte dafür am 15. Oktober 2008 in Mainz einen Gesetzentwurf ihrer Fraktion vor.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Transparenz in den Einrichtungen zu verbessern, die Rechte der Heimbewohner zu stärken und die Träger von Bürokratie zu entlasten. Nach den Vorstellungen der CDU soll die Qualität in den Heimen unter anderem durch eine gesetzlich festgelegte Fachkraftquote von 50 Prozent gesichert werden. Die Verbraucher sollen mehr Informationsmöglichkeiten und Transparenz über Kosten und Leistungen der Heime bekommen und unangemeldete Kontrollen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Darüber hinaus will die CDU alternative Wohn- und Pflegeformen unterstützen und dafür abgestufte Maßstäbe bei Arbeits-, Dokumentations- und Überwachungsanforderungen anlegen.

Während nun mehrere andere Bundesländer ein eigenes Heimgesetz geschaffen hätten, kündige die rheinland-pfälzische SPD-Regierung dies erst für 2009 oder 2010 an, kritisiert die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Hedi Thelen. So lange gelte in Rheinland-Pfalz noch das Heimgesetz des Bundes, das aber nicht mehr heutigen Vorstellungen vom Leben in Altenheimen entspreche. Die CDU will ihren Gesetzentwurf nach einer Anhörung mit Fachleuten und Verbänden im November ins Landtagsplenum einbringen.

Quelle: Mitteilung vom 22.10.2008
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Im Teelbruch 132
45219 Essen
info@vdab.de, http://www.vdab.de

Nicole Meermann (mee), Essen
VDAB-Bundesgeschäftsstelle,
Fon 02054/95 78-15
Fax 02054/95 78-40
nicole.meermann@vdab.de

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Betreuung alter Menschen verbessern

Beitrag von Presse » 31.10.2008, 07:56

CDU will mit neuem Landesgesetz Betreuung alter Menschen verbessern
Ziel ist mehr Transparanz, weniger Bürokratie


15.10.2008

MAINZ (dpa) Die rheinland-pfälzische CDU will auch mit Blick auf bekanntgewordene Pflegemängel in Seniorenheimen die Betreuung alter Menschen verbessern. Ein eigener Gesetzentwurf „stärkt den Verbraucherschutz, verbessert die Transparenz in Betreuung und Pflege, ermöglicht Vielfalt und eine flexible Weiterentwicklung“, teilte die CDU-Landtagsopposition heute in Mainz mit. Damit solle eine hohe Lebensqualität für alte und pflegebedürftige Menschen gewährleistet werden. ...(mehr)
http://www.az-badkreuznach.de/region/re ... id=3974568

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Dreyer stellt Entwurf für neues Heimgesetz vor

Beitrag von Presse » 07.05.2009, 10:16

Rheinland-Pfalz:
Dreyer stellt Entwurf für neues Heimgesetz vor


Mainz. Die rheinland-pfälzisches Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) hat gestern einen Gesetzentwurf für ein neues Heimgesetz in Rheinland-Pfalz vorgestellt, der noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden soll. Er könnte dann Anfang 2010 in Kraft treten. Ziel sei es, die Rechte der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken, erklärte Dreyer. Als Beispiele nannte die Ministerin eine verbesserte Transparenz und Beratung, die sich an den Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern orientiert, ein landesweites Einrichtungen- und Diensteportal, in dem die aktuellen Qualitätsberichte veröffentlicht werden und eine Informations- und Beschwerde-Hotline.
Neu geregelt werden auch die abgestuften Prüfmodalitäten des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), je nach konzeptioneller Ausrichtung der Einrichtung. Die Einrichtungen, in denen alle Leistungsbereiche des Wohnens, der Pflege oder anderweitiger Unterstützung und der Verpflegung vertraglich erbracht werden, werden grundsätzlich regelmäßig einmal im Jahr unangemeldet überprüft. Bei Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe werden Überprüfungen anlassbezogen vorgenommen.

Mehr zum Thema in den Print-Ausgaben von CAREkonkret

Quelle: Pressemitteilung vom 7.5.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Entwurf für Wohnformen- und Teilhabegesetz

Beitrag von Service » 16.06.2009, 11:55

Rheinland-Pfalz: Kabinett beschließt Entwurf für Wohnformen- und Teilhabegesetz

Mainz. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute in Mainz den Entwurf des Sozialministeriums für ein Wohnformen- und Teilhabegesetz beschlossen. Das Gesetz soll das Heimgesetz des Bundes ersetzen. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden. „Unser Ziel ist, dass das Gesetz Anfang 2010 in Kraft treten kann“, erklärte Sozialministerin Malu Dreyer (SPD).

Neu geregelt werden unter anderem die abgestuften Prüfmodalitäten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), je nach konzeptioneller Ausrichtung der Einrichtung. Die Einrichtungen, in denen alle Leistungsbereiche des Wohnens, der Pflege oder anderweitiger Unterstützung und der Verpflegung vertraglich erbracht werden, werden grundsätzlich regelmäßig einmal im Jahr unangemeldet überprüft. Bei Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe werden Überprüfungen anlassbezogen vorgenommen. „Das Landesamt wird sich in der Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Prüfinstitutionen, zum Beispiel dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, abstimmen“, so Dreyer.

Während Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe den Bestimmungen des Gesetzes und damit auch der staatlichen Aufsicht unterliegen, sieht der Gesetzentwurf für selbstbestimmte Wohngemeinschaften nur wenige Regelungen vor. Sie unterstehen auch keiner staatlichen Aufsicht und werden damit wie individuelles Wohnen in der eigenen Häuslichkeit behandelt, können aber ein spezifisches Beratungsangebot nutzen, das im Gesetz geregelt ist.

Mehr zum Thema lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret

Quelle: Mitteilung vom 16.06.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Rheinland-Pfalz: Landtag verabschiedet neues Heimgesetz

Beitrag von Presse » 10.12.2009, 07:35

Rheinland-Pfalz: Landtag verabschiedet neues Heimgesetz

Mainz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute ein neues Landesheimgesetz verabschiedet. Laut Gesetz sollen selbstorganisierte Wohngemeinschaften genauso
wie andere private Wohnformen keiner staatlichen Aufsicht unterliegen. Auf Wunsch können sie aber eine Beratung bekommen. Wohneinrichtungen, in denen die Bewohner alle Leistungen wie zum Beispiel Pflege und Essen aus einer Hand bekommen, sollen dagegen einmal im Jahr unangemeldet überprüft werden. Einrichtungen mit besonderer Ausrichtung wie etwa betreuten Wohngruppen werden laut Sozialministerin Malu Dreyer anlassbezogen überprüft.
Die Neuregelungen ersetzen im Zuge der Föderalismusreform das alte Heimgesetz des Bundes. Das Landesgesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Verabschiedet wurde es mit den Stimmen der SPD-Regierungsfraktion und der FDP-Opposition. Die oppositionelle CDU- Fraktion stimmte dagegen - sie hatte einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.

Mehr zum neuen Heimgesetz in Rheinland-Pfalz lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.

Quelle: Pressemitteilung vom 9.12.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Wohnformen- und Teilhabegesetz Rheinland-Pfalz

Beitrag von Service » 26.02.2011, 07:48

Wohnformen- und Teilhabegesetz Rheinland-Pfalz

Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) ist ein Schutzgesetz für volljährige Menschen mit Behinderung und volljährige pflegebedürftige Menschen, die in Einrichtungen leben. Es ersetzt den ordnungsrechtlichen Teil des Heimgesetz des Bundes.

Landesgesetz Wohnformen-und Teilhabe
http://masgff.rlp.de/no_cache/aktuelles ... h=cdc502ec

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