
Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!


Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > viewtopic.php?f=7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
Beiträge zum Pflege-TÜV > viewtopic.php?f=4&t=20899 / viewtopic.php?f=4&t=20745&start=15