In einem Altenheim in Dorsten-Rhade hat die Heimaufsicht des Kreises jetzt damit beginnen können, die schwer pflegebedürftigen Bewohner untersuchen zu lassen. Pflegekräfte hatten auf Missstände in dem Heim hingewiesen. Sie erhielten darauf die Kündigung. Die Überprüfung der Zustände im Heim gestaltet sich allerdings schwierig. Nach WDR-Informationen soll der Prüfer der Heimaufsicht des Kreises von der Heimleitung zunächst schroff abgewiesen worden sein. Auch ein zweiter Besuch des Prüfers mit einem Juristen an seiner Seite blieb demnach erfolglos. Erst gestern Nachmittag sei es dann erstmals gelungen, Bewohner des Altenheimes zu untersuchen. Die Prüfung werde noch mindestens bis heute Abend andauern. Sollten sich die Zustände in dem Heim tatsächlich als unhaltbar erweisen, könnte eine erste Konsequenz sein, dass die Einrichtung keine neuen Bewohner mehr aufnehmen darf. Der Altenheim-Betreiber wollte sich zu den jüngsten Vorgängen nicht äußern.
Quelle: Pressemitteilung des WDR - Studio Münster vom 05.02014 (08.36 Uhr) > http://www1.wdr.de/studio/muenster/nrwi ... 62690.html
http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/n ... 99,1359432
Siehe auch unter:
Dorstener Pflegeheim wehrt sich gegen Vorwürfe
http://www.radiovest.de/vest/lokalnachr ... uerfe.html
*) Zum Thema gab es u.a. bei Facebook bereits Texteinstellungen:
Verein Pflegeliga e.V. hat einen Link geteilt. https://www.facebook.com/Pflegeliga -1. August 2014
"... kaum zu glauben …. Elf Mitarbeiterinnen eines Pflege- und Seniorenheims am Mittwoch. dem 30. Juli ihre Kündigung zum 31. August 2014. Sie hatten einige Tage zuvor eine Überlastungsanzeige geschrieben, in der sie ihren Arbeitgeber auf die problematischen Arbeitsbedingungen in der Einrichtung hingewiesen haben, die sie nicht mehr verantworten wollten..."
siehe u.a. unter > http://vimeo.com/102218056
Dazu gab es am 02.08.2014 eine Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Hinsichtlich der Kündigung müsste man die Einzelumstände näher kennen. Wenn 11 Mitarbeiterinnen gleichzeitig eine Überlastungsanzeige geschrieben haben, kann dies vom Arbeitgeber möglicherweise als "Störung des Betriebsfriedens" gedeutet worden sein. Auch bei Überlastungsanzeigen gibt es einige rechtliche Aspekte zu bedenken. Siehe dazu auch > "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen" (>viewtopic.php?f=5&t=15865 ) und die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 21.07.2011 (>http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... schutz.php ). - MfG Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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