Pflegepersonal: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegepersonal: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Beitrag von Presse » 06.12.2012, 19:22

Pflegepersonal: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
BIBB-Analyse zum Fachkräftemangel im Pflegebereich


Trotz starker Berufstreue der Pflegefachkräfte und einer Erhöhung der Arbeitszeiten wird der sich bereits jetzt abzeichnende Fachkräftemangel in den Pflegeberufen bis zum Jahr 2025 nicht zu entschärfen sein. Auch die - erforderliche - Aktivierung derjenigen, die zwar über entsprechende Qualifikationen verfügen, aber trotzdem nicht im Pflegebereich arbeiten, kann die Lücken nicht füllen. Eine Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass nur eine Kombination verschiedener Ansätze helfen kann: Die Motivation Jugendlicher für eine Ausbildung in Pflegeberufen ist ebenso nötig wie geregelte Anwerbe- und Anerkennungsverfahren für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland.

Unter den nach Deutschland zugewanderten Arbeitsmigrantinnen und -migranten ist der Anteil an ausgebildeten Pflegefachkräften (4,1 %) geringfügig höher als unter den Personen mit einem deutschen Berufsabschluss (3,8 %). Rund 6 % der ausgebildeten Pflegefachkräfte haben ihren Abschluss im Ausland erworben. Der deutsche Arbeitsmarkt profitiert demnach in den Pflegeberufen von qualifizierter Zuwanderung, wenngleich die Gesamtzahl der mit Berufsabschluss zugewanderten Pflegefachkräfte mit hochgerechnet rund 70.000 Personen relativ gering ist.

Weiterhin gibt es laut BIBB-Analyse in Deutschland eine "Qualifikationsreserve": Rund 178.000 bei uns lebende Personen zwischen 15 und 59 Jahren haben eine mindestens einjährige Ausbildung in den Pflegeberufen absolviert, nehmen jedoch nicht am Erwerbsleben teil. Ein Teil dieser Personen müsste zu einer Beteiligung am Erwerbsleben bewegt werden. Zum Beispiel könnte durch eine flächendeckende Versorgung mit Kinderbetreuungsstätten das Fachkräfteangebot dem wachsenden Bedarf weiter angepasst werden, da der Anteil der weiblichen Pflegefachkräfte laut Statistischem Bundesamt bei rund 84 % liegt.

Zusätzlich wird es aber auch notwendig sein, Jugendliche für eine Ausbildung in den Pflegeberufen zu gewinnen sowie weiterhin bestehende Engpässe über qualifikationsspezifische Zuwanderung zu steuern. Geregelte Anwerbe- und Anerkennungsverfahren könnten die Chance erhöhen, dass qualifizierte Pflegefachkräfte den Weg nach Deutschland finden.

Als "Irrweg" hat unterdessen der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Friedrich Hubert Esser, den Vorschlag der EU-Kommission bezeichnet, als Eingangsvoraussetzung für die Krankenpflegeausbildung eine abgeschlossene zwölfjährige Schulbildung zu verlangen. "Dies würde den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen sogar noch weiter verschärfen", so Esser. Vielmehr sei es erforderlich, die duale Ausbildung zu stärken und anforderungsgerechte Berufslaufbahnkonzepte zu entwickeln, die der Akademisierung von Berufen wirksam entgegenwirken könnten. "Die Ausgestaltung der Qualifikationsanforderungen in den Gesundheitsberufen im Rahmen von Berufslaufbahnkonzepten, in denen Aus- und Fortbildung systematisch miteinander verzahnt sind und in denen ein Übergang in verwandte Studiengänge nach der Erreichung der zweiten Aufstiegsfortbildungsebene möglich ist, bietet genügend Spielraum für die geplante Überarbeitung der Curricula."

Weitere Informationen in der neuesten Ausgabe der BIBB-Fachzeitschrift "Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis - BWP", Heft 6/2012, im Beitrag "Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Qualifikationsreserven für die Pflege". Download unter http://www.bibb.de/bwp-6977
Bildmaterial steht unter http://www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.

Quelle:
Pressemitteilung
42/ 2012
Bonn, 06.12.2012

http://www.bibb.de/de/62835.htm

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Pflegekräftemangel - vielfältige Maßnahmen geboten

Beitrag von Presse » 07.12.2012, 08:21

Pflegekräftemangel durch Kombination unterschiedlicher Ansätze abschwächen

Gegen den zunehmenden Pflegekräftemangel kann nur eine Kombination unterschiedlicher Ansätze helfen. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB). ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52655

Pflegenotstand 2030 ist gesamtgesellschaftliches Problem
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52515
Pflege: 2030 rund 500.000 unbesetzte Stellen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52438

Sabrina Merck
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Pflegereform muss eine personelle Aufrüstungen bringen

Beitrag von Sabrina Merck » 07.12.2012, 08:28

Es gibt vielfältige Ratschläge, wie man mit der Personalsituation in der Pflege umgehen sollte. Was vielen Institutionen und Personen offensichtlich nicht klar ist, muss noch einmal verdeutlicht werden:
Es geht einmal um den seit Jahren bestehenden Pflegenotstand aufgrund völlig unzureichender Stellenschlüssel. Dann geht es um den zukünftigen Mangel an ArbeitnehmerInnen (ein Problem, das für viele Branchen zutrifft).
Die Lösung ist eigentlich einfach. Zunächst einmal müssen die Stellenschlüssel umfassend verbessert werden. Dann müssen die sonstigen Arbeitsbedingungen sich zum Besseren wenden. Die Vergütungen sind anzuheben. Das alles muss begleitet werden durch eine Ausbildungs- und Einstellungsoffensive. Wenn so vorgegangen wird, brauchen wir uns über die zukünftige pflegerische Versorgung nicht weiter ernstlich Gedanken zu machen. - Siehe auch unter
viewtopic.php?t=18208

S.M.
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

walter70
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Pflegereform muss eine personelle Aufrüstungen bringen

Beitrag von walter70 » 11.12.2012, 13:16

Sabrina Merck hat geschrieben:Es gibt vielfältige Ratschläge, wie man mit der Personalsituation in der Pflege umgehen sollte. Was vielen Institutionen und Personen offensichtlich nicht klar ist, muss noch einmal verdeutlicht werden:
Es geht einmal um den seit Jahren bestehenden Pflegenotstand aufgrund völlig unzureichender Stellenschlüssel. Dann geht es um den zukünftigen Mangel an ArbeitnehmerInnen (ein Problem, das für viele Branchen zutrifft).
Die Lösung ist eigentlich einfach. Zunächst einmal müssen die Stellenschlüssel umfassend verbessert werden. Dann müssen die sonstigen Arbeitsbedingungen sich zum Besseren wenden. Die Vergütungen sind anzuheben. Das alles muss begleitet werden durch eine Ausbildungs- und Einstellungsoffensive. Wenn so vorgegangen wird, brauchen wir uns über die zukünftige pflegerische Versorgung nicht weiter ernstlich Gedanken zu machen. - Siehe auch unter
viewtopic.php?t=18208

S.M.
Genau das ist die Problematik. Solange hier nichts geschieht passiert so etwas:

„In 7 ½ Monaten zum Krüppel therapiert und betreut“

denn die Pflege und Versorgung im Heim war nicht zu beanstanden, weil dieses vor den Kulissen erfolgt!

Das war jedoch hinter den Kulissen geschgehen:

Nach 5-monatigen Aufenthalt im Heim fand ich meine bis dahin sehr mobile Frau vor einem meiner täglichen Spaziergänge mit ihr (bis zu 1 ½ Stunden) plötzlich in einem schockierenden, Schlaganfall ähnlichen Zustand im Rollstuhl sitzend vor. Auf befragen erklärte mir die anwesende Pflegerin, dass dieses kein Schlaganfall sondern der Fortschritt der Erkrankung (Parkinson Syndrom) sei. Ungläubig verlangte ich den Medikationsplan. Darin entdeckte ich eine Medikation 'RISPERIDON' von einem Neurologen, der diese Medikation ab 08.04.2011 jedoch nicht mit mir als belegt Vorsorgeberechtigtem in einem Aufklärungsgespräch besprochen hat. Nach Information hinsichtlich dieses atypischen Neuroleptikum rief ich diesen Neurologen an; erklärte ihm den Zustand meiner Frau und erklärte meine Sicht, dass der Zutsand meiner Frau wohl auf die Medikation Risperidon zurückzuführen sei. Darauf antwortete er mir: 'Sie haben Recht, ich werde mich sofort darum kümmern und im Heim anrufen.' Doch nichts geschah. So ließ er mich warten bis zur nachsten (zweiten) Visite am 15.07.2011 bei der er auf mein Verlangen Risperidon abgesetzt hat, ohne mir den Grund für diese Medikation zu erklären.

Am 25.07.2011 ist meine Frau im Heim infolge unsachgemäßer Platzierung in einem Sesselstuhl (entgegen sonst im Rollstuhl gesichert) und sich selbst überlassend gestürzt mit der Folge einer Femurfraktion links. Am vorletzten Tag (02.08.2011) ihres Krankenhausaufenthaltes befragte ich den Stationsarzt nach der Medikation und erfuhr, dass Risperidon verabreicht wurde aufgrund des vom Heim mitgegebenen Notfallblattes, wonach Risperidon 1mg 13:00 Uhr täglich vorgegeben worden war. Also wurde entgegen der Zusicherung, Risperidon sei abgesetzt (15.07.2011, s. o.), dieses Präparat weiterhin verabreicht und in das Entlassungsschreiben des Klinikum übernommen. Der Neurologe behauptete dann in seiner Einlassung im Strafermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft , das Klinikum hätte diese Medikation wieder aufgenommen, was jedoch durch das Notfallblatt widerlegt werden konnte. Also war es garnicht abgesetzt. Daher u. a. mein Vorwurf der fortgesetzt strafbaren Verordnung von Risperidon.

Am 04.08.2011 beschwerte ich mich gegenüber der persönlichen Bezugsperson meiner Frau im Heim (infolge Urlaubsabwesenheit des Neurologen) darüber, dass trotz Bestätigung der Absetzung am 15.07.2011 dennoch Risperidon verabreicht wurde und wird. Erklärungen hierzu gab man mir nicht. In einem Angehörigengespräch zwischen der persönlichen Bezugsperson fragte ich diese mit naiv laienhafter Mine, warum meine Frau überhaupt Risperidon erhalten habe.Darauf erklärte sie mir: „Weil Ihre Frau nachts öfter alleine aufgestanden ist.“ Also bestätigte Sedierung ohne Not und medizinische Indikation! Am 24.08.2011 erklärte ich der Hausärztin, dass ich mir dieses (die weitere Verabreichung von Risperidon) nicht weiter ansehen werde. Darauhin teilte mir die persönliche Bezugsperson meiner Frau am nächsten Tag mit, dass der Neurologe Risperidon noch am Abend des 24.08.2011 abgesetzt hat (Folge des Gespräches mit der Hausärztin). Aufgrund des Zustandes meiner Frau am 29.08.2011 fragte ich die anwesende Pflegerin nach der aktuellen Medikation. Sie antwortete, Risperidon sei ja abgesetzt. Daraufhin fragte ich nochmals gezielt, ob meiner Frau nochmals Risperidon verabreicht worden sei. Die Pflegerin gab dann zu, dass am Morgen gegen 04:00 Uhr nochmals Risperidon verabreicht wurde, da noch eine sogenannte 'Bedarfsmedikation' bestand (über deren Bestand ich ebenso nicht informiert wurde und war). Am 02.09.2011 stellte ich den Neurologen anlässlich der ( dann 3. ) Visite zur Rede in der er dann dieses Präparat endgültig abgesetzt hat.

Aufgrund dieser Vorkommnisse und meiner unbeantworteten Schreiben an den Neurologen, der Hausärztin sowie des Heimes habe ich nach reiflicher Überlegung meinen Antrag auf Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens gegen den Neurologen wie auch das Heim bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt wegen psycischer und physischer Körperverletzung in Folge. Den Heimvertrag habe ich dann per 31.10.2011 gekündigt.

Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens habe ich aus der Einlassung des Neurologen gegenüber der Staatsanwaltschaft erfahren, dass meiner Frau '...bereits vor der Aufnahme seiner Behandlung das wesentlich gefahrvollere Neuroleptikum HALDOL verordnet und verabreicht worden ist'. Jedoch wurde dort nicht der verordnende Arzt genannt. Spontan habe ich dann meinen Antrag zum Strafermittlungsverfahren ergänzt gegen 'Unbekannt'.

Infolge meiner zunächst subjektiv so gesehenen 'gewissen Tendenz' seitens der Staatanwaltschaft habe ich dann am 2. Okotober 2012 einen erneuten Antrag gestellt auf Strafverfolgung wegen

Unerlaubter Handlung gem. § 823 Abs. 1

in Verbindung mit

§ 26 StGB (Anstiftung) sowie in Verbindung mit § 29 StGB (Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten)
Abstrakt gesehen handelt es sich in allen dargelegten drei Fällen jeweils unwiderlegbar um strafbare Verstöße gegen geltendes Recht.

Die Konstellation dieser Fakten zwingt auch zur Prüfung, wer wen zur jeweils strafbaren Handlung veranlasst hat:
1. Entweder hat der jeweilige Arzt mittels nicht legitimierter Verordnung von Neuroleptika das Heim zu der dann legitimierten Verabreichung veranlasst, oder
2. das Heim hat in nicht legitimierter Weise den jeweiligen Arzt zur dann ebenso nicht legitimierten Verordnung von Neuroleptika veranlasst;

daraus ergibt sich dann auch

Verstoß gegen § 8 der Muster-Berufsordnung der Ärzte
sowie
Verstoss gegen die Pflichten des Heimes gem. § 2, Abs. 1 HeimG, hier:
Nr. 2. die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
Nr. 3. die Einhaltung der dem Träger des Heims (Träger) gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern
obliegenden Pflichten zu sichern, …

wie auch gegenüber dem Verfassungsrecht (Selbstbestimmungsrecht des Patienten, abgeleitet aus Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz).

Damit sollte einer 'gewissen Tendenz' keinen Raum mehr belassen werden, weil hier zumindest – ohne Berücksichtigung von Folgen – definitiv abstrakt Straftaten vorliegen.

In einem Telefonat, bei dem ich mich nach dem Ermittungsstand hinsichtlich des 'Unbekannt' erkundigen wollte meinte der befasste Staatsanwalt, ich wolle doch wohl niemanden beschuldigen. Damit sah ich meine zunächst angenommen subjektive Sicht eher als objektiv und bestätigte dieses Gespräch mit einem entsprechenden Schreiben.

Neben den nun erneut veranlassten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe ich eigene Ermittlungen angestellt, um zunächst selbstädig zu erfahren, wer der 'Haldol-Verordner' war. Mit Unterstützung der Krankenkasse habe ich dann anhand der mir übersandten Rezeptierungen diesen (Hausärztin) herausgefunden.

Durch Einsicht in die geforderte Pflegedokumentation sowie den Medikationen und Medikationsplänen hat sich dann zusätzlich herausgestellt, dass zwei weitere Ärzte in dem 'Therapiereigen' mit von der Partie waren. Der eine hat nebenbei noch Tavor, der Andere auf telefonische Bedarfserklärung des Heimes neben der Haldol verordnenden Hausärztin zusätzlich weitere 'HALDOL-GABEN' verordnet, wie diese jedoch zuvor vom Heim bereits 6 Tage lang ohne Verordnung verabreicht wurden. Ebenso war aus diesen Unteralgen ersichtlich, dass die Hausärztin ebenfalls - ohne mein Wissen als Vorsorgeberechtigter - Mirtazapin 30mg verordnet und verabreichen lassen hat, obwohl dieses Präparat 2 Monate vorher von der Klinik abgesetzt war.

Infolge dieser Nachweise habe ich dann meinen Strafverfolgungsantrag am 02.12.2012 entsprechend ergänzt.

Gemäß Aufstellung der Rezeptabrechnungen, die mir die Krankenkasse in Kopie zur Verfügung gestellt hat, wurden rezeptiert und beschafft:

Mirtazapin 30 mg 450 Stück Tabletten ( 01.01.2011 bis 31.10.2011) Arzt 1
Tavor 0,5 710 Stück tabletten ( 01.01.2011 bis 31.10.2011) Arzt 1, 2, 3,
Haldol 1mg 120 Stück Tabletten ( 25.01.2011 bis 04.04.2011) Arzt 1 + 4
Risperidon 0,5mg 70 Stück Tabletten ( 08.04.2011 bis 02.09.2011) Arzt 3
Risperidon 1mg 190 Stück Tabletten ( 08.04.2011 bis 02.09.2011) Arzt 3

Inwieweit diese Mengen verabreicht wurden ist noch nicht gänzlich geklärt, da das Heim die Bitte um Herausgabe von noch fehlenden Kopien der Medikationspläne sowie die Kopien der Medikamenten-Bestandsführung und Nachweise über die Anwendung der dem Heim überlassenen 'Bedarfsmedikationen' bis heute, 09.12.2012, ignoriert.

Im Januar 2013 ist von der Staatsanwaltschaft anheimgestellte Akteneinsicht vorgesehen. Da wird sich dann klären, welche Unterlagen von dem neu in der Sache befassten Staatsanwalt noch beschlagnahmt werden.

Ausweislich der komplett vorliegenden Pflegedokumentation war weder ein Notfall noch eine medizinische Indikation Grundlage für diese Medikationen. Lediglich die dort immer wieder erwähnten nächtlichen Exkursionen und Unruhezustände waren Triebfeder des Heimes zur medikamentösen Ruhigstellung, wie diese dann letztendlich mit dem Unfall am 25.07.2011 und u. a. auch dessen Folgen irrevisibel eingetreten ist. An dieser Entwicklung waren das Heim sowie zumindest die Ärzte o. u. 1, 3 und 4 durch unabgesprochene Medikationen verantwortlich.

Ebenso sind mir erst aus der Pflegedokumentation 5 Stürze bekannt georden, über die ich vom Heim nicht informiert worden bin: 11.02.11, 28.02.11, 05.03.11, 16.04.11, 15.06.11; der Sturz am 05.05.11 konnte mir infolge Hämatome nicht verschwiegen werden; war ich jedoch in diesem Fall davon ausgegangen, dass es sich hierbei um einen wie im normalen Leben auch möglichen Sturz gehandelt hat, da ich eine Sedierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht angenommen hatte. Erst durch Kenntnisnahme der Medikationen sowie der Pflegedokumentation ab dem 22.04.2011 – hier Einträge von offensichtlichen Sedierungsfolgen – werden die Zusammenhänge zwischen sedierender Medikationen und den Stürzen erkennbar. Nicht zuletzt auch durch den 7. Sturz am 25.07.2011.

Abgesehen davon, dass ich diesen Medikationen niemals zugestimmt hätte, wäre mir bei Kenntnis dieser Medikationen sowie der Eintragungen in der Pflegedokumentation:

(22.04.2011, „müde und schlapp“, 02.05.2011, „schlief am Tisch fast ein“, 03.05.2011 „schlief sie am Tisch ein“ 22.04.2011, „kippte in ihrem Stuhl immer nach links weg“, 02.05.2011 „immer schlechter laufen“, 04.05.2011, „wackelig auf den Beinen“ und 06.05.2011 „Sturz in der letzten Nacht“, 11.05.2011, „wackelig auf den Beinen“ am 28.05.2011 „schwankte“, am 31.05.2011 „nicht gerade und eigenständig stehen“ konnte, am 03.06.2011 „vorne über“ fiel, am 05.06.2011 „kaum stehen“ konnte, am 06.06.2011 „sehr müde“ war, erneut am 15.06.2011 stürzte, am 18.06.2011 „zwischendurch immer wieder einschlief“ , am 19.06.2011 „schnell ins Wanken“ kam, am 22.06.2011 „wackelig und unsicher auf den Beinen“ war, am 23.06.2011 „immer wieder nach rechts“ kippte, am 25.06.2011 „ohne Unterstürzung gar nicht mehr laufen“ konnte und „schwankt“, am 01.07.2011 „stolpert“, am 09.07.2011 „ständig beim Gehen wegknickt“, am 11.07.2011 „nicht gehen“ konnte und am 14.07.2011 „sehr müde“ war und „sofort“ einschlief, am 25.07.2011 erneut stürzte...; (das war dann die 'endgültige Ruhigstellung')

bei Kenntnis der Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen der vielfach verabreicheten Präparate und zu erwartenden Spätdyskinesien bei dem Neuroleptikium HALDOL einerseits und den wie oben dokumentierten Symptomen andererseits wäre bereits für mich als medizinischem Laien Zusammenhänge erkennbar geworden. So jedoch nicht dem Heim sowie den verordnenden Ärzten, wenngleich davon auszugehen ist, dass Fachkräfte mit Erfahrung das wohl erkennen, jedoch die rapide eingetrete Situation ignoriert haben. Ziel war nämlich die Behebung der lästigen Unruhe und der nächtlichen Exkursionen einer dementen Heimbewohnerin. Ebenso wäre zu berücksichtigen gewesen, dass einem dementen und an Parkinson erkrankten alten Menschen Haldol garnicht hätte verabreicht werden dürfen (http://www.zeit.de/2009/07/N-Neuroleptika/seite-1 , Medikamentenratgeber zu Haloperidol).

So wurden in der Zeit vom 01.01.2011 bis 03.04.2011 zeitweise täglich parallel verabreicht:
Uhrzeit: 08:20 08:30 11:50 18:10 18:20 18:30 19:30 22:00
Axura 10mg 1 1 regulär Dauermedik.
Sertralin 50mg 2 1 regulär Dauermedik.
Mirtazapin 30mg 1 05.01.11 bis 11.04.11
Tavor 0,5 1 1 1 21.01.11 bis 09.04.11
Haldol 1mg 1 2 25.01.11 bis 12.02.11
Haldol 1mg Verabreichen vom 12.02.11 bis 04.03.11 Bedarf Situation:bei starker Unruhe am Abend ½ Tabl./24 Std.
Haldol 1mg 0,5 04.03.11 bis 08.04.11
Stalevo 1 1 1 regulär Dauermedik.
Thyronajod 50 Henning 1 Tabl. Um 08:00 Uhr regulär Dauermedik.

Hierin bestand die Medikation bis zum 03.04.2011, die Medikationspläne ab dem 04.04.2011 bis 31.10.2011 lagen noch nicht vor, da die Bitte um Herausgabe von Kopien ignoriert wird.

Haldol 1mg Tabletten wurden insgesamt beschafft 120 Stück, verabreicht lt. Medikationsplänen 73,5 Tabl. incl. 2 x 0,5 Tabl. Bedarfsmedikation; der Restbestand konnt noch nicht überprüft werden, da auch die Bitte um Herausgabe von Kopien der Bestandsführung ignoriert wird. Ebenso hinsichtlich der übrigen Präparate (s. o.).

Soweit zum '1.Kapitel' wie ich die 'Haldol-Episode' nenne (01.01.2011 bis 03.04.2011). Das zweite Kapitel wäre dann die 'Risperidon-Episode' (08.04.2011 bis 30.09.2011), die noch wegen fehlender Unterlagen – w. o. dargelegt – noch einer Auswertung bedarf.

Vorläufig beendet am 10.12.2012

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Pflegenotstand auflösen - aber schnell

Beitrag von WernerSchell » 05.02.2013, 19:02

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich erneut mit einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt
und um Maßnahmen zur Auflösung des Pflegenotstandes gebeten:
> Pflegenotstand – Bessere Pflege nur mit mehr Personal <
Ergänzend wird dazu mittels einer Pressemitteilung informiert. Die Texte der Briefaktion finden Sie unter folgender Adresse:
viewtopic.php?t=18285

Ergänzend wird auf folgende Texteinstellungen aufmerksam gemacht:
Antifolterstelle soll deutsche Altenheime prüfen
viewtopic.php?t=18477
Immer mehr Gewalt in Altenheimen - Alarm der Polizei
viewtopic.php?t=18383
Gewalt in der Pflege - Fall in Bremer Altenheim
viewtopic.php?t=18106
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Nachfrage nach Fachkräften in fünf Jahren verdreifacht

Beitrag von Presse » 15.02.2013, 08:16

Aus Forum:
viewtopic.php?p=71613#71613

Nachfrage nach Fachkräften in fünf Jahren verdreifacht
Jeder siebte Pfleger kommt aus dem Ausland

VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 15.02.2013 - 07:22
Berlin (RP). Die Pflegeanbieter suchen zunehmend nach ausländischen Fachkräften. Diese gelten als hoch motiviert. Deutschland konkurriert allerdings mit anderen attraktiven Ländern. Der Fachkräftebedarf ist gigantisch.
...
Mangelnde Akzeptanz der Familienpflegezeit
...
Beide Entwicklungen – der Anstieg der Pflegebedürftigen und der Rückgang der familiären Betreuung – sorgen dafür, dass künftig zusätzliche Fachkräfte benötigt werden.
...
Quelle: http://www.rp-online.de/wirtschaft/jede ... -1.3196570

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Bedarfsmedikation - präzise Angaben erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2013, 07:44

Aus gegebenem Anlass wird wie folgt informiert:

Bedarfsmedikation - präzise Angaben erforderlich!

Bei der Verabreichung von Medikamenten handelt es sich grundsätzlich um eine ärztliche Tätigkeit; allerdings um eine solche, die relativ unproblematisch auf das hierfür qualifizierte nichtärztliche Personal zur Erledigung übertragen werden kann. Die ärztliche Entscheidung, ein bestimmtes Medikament an den Patienten abzugeben, muss aber alle notwendigen Informationen umfassen und darf keine Fragen offen lassen. Dies für alle Beteiligten sicher und beweiskräftig zu gewährleisten, ist nur in Schriftform möglich.
Die Pflicht, präzise Angaben zu machen, gilt auch bei einer Bedarfsmedikation. Es darf insoweit nicht dem nichtärztlichen Personal überlassen werden, anhand einer eigenen Diagnoseentscheidung festzulegen, ob der Patient das Medikament bekommt oder nicht (ggf. in welcher Dosierung usw.). Dies wäre rechtlich gesehen unzulässige Ausübung der Heilkunde. Es ist somit Aufgabe der Ärzte, ausreichende Instruktionen abzuliefern, die eine klare Handlungsanweisung darstellen. Bedarfsmedikationen, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, dürfen nicht ausgeführt werden. Denn unvollständige Medikationsentscheidungen würden rechtswidriges Handeln auslösen und solches Handeln muss von den Arbeitnehmern verweigert werden.
Ärztliche Entscheidungen über den Patienten erfordern, wenn sie den Geboten der guten und sicheren Patientenversorgung entsprechen sollen, in der Regel eine persönliche Untersuchung bzw. Kontaktaufnahme beim Patienten. Routinemäßige Diagnosen und Entscheidungen per Telefon sind daher eher eine Unsitte, die abgestellt gehört. Solche Verhaltensweisen werden auch dadurch nicht richtiger, wenn man gebetsmühlenartig auf personelle Engpässe verweist.
Wenn allerdings ausnahmsweise eine telefonische Anordnung nicht zu vermeiden und auch möglich ist, muss dies natürlich von allen Beteiligten dokumentiert werden. Dazu gehört auf jeden Fall, und dies ist das Mindeste, dass die Anordnung bei nächster Gelegenheit vom zuständigen Arzt per Handzeichen in der Dokumentation quittiert wird. Bei nicht dokumentierten Vorgängen dieser Art können sich letztlich immer Fragen ergeben, ob das Handeln durch das nichtärztliche Personal überhaupt zulässig war. Insoweit ist die Dokumentation mit ärztlichem Handzeichen letztlich auch ein Beweismittel dafür, dass zulässigerweise eine ärztliche Maßnahme kraft Delegation ausgeführt wurde.

Werner Schell
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