Spritzte Schwesternhelferin zu viel Morphium?
Kiel - Hat eine Schwesternhelferin im Preetzer Kreiskrankenhaus einem 58-jährigen Krebspatienten eigenmächtig hohe Morphiumdosen zur Schmerzlinderung verabreicht und dabei fahrlässig seinen Tod verursacht? Seit dem 29.4.2004 muss sich eine 53-jährige Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kieler Landgericht verantworten.
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http://www.kn-online.de/news/regional/k ... 363837.htm
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http://www.abendblatt.de/daten/2004/04/29/289264.html
Spritzte Schwesternhelferin zu viel Morphium?
Moderator: WernerSchell
Tötung mit Morphium
Tötung mit Morphium
Wegen aktiver Sterbehilfe hat das Kieler Landgericht eine ehemalige Schwesternhelferin des Kreiskrankenhauses Preetz in Schleswig-Holstein zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass die 53-Jährige einen Krebspatienten vor knapp drei Jahren mit einer Überdosis Morphium zu Tode gespritzt hat. Die Angeklagte hatte ihre Unschuld beteuert.
Mehr und Hintergrund:
Meldung in Info-Datenbank vom 12.5.2004 unter:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 12.5.2004
Wegen aktiver Sterbehilfe hat das Kieler Landgericht eine ehemalige Schwesternhelferin des Kreiskrankenhauses Preetz in Schleswig-Holstein zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass die 53-Jährige einen Krebspatienten vor knapp drei Jahren mit einer Überdosis Morphium zu Tode gespritzt hat. Die Angeklagte hatte ihre Unschuld beteuert.
Mehr und Hintergrund:
Meldung in Info-Datenbank vom 12.5.2004 unter:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 12.5.2004
Schwesternhelferin verurteilt !
Vier Jahre Haft: Schwesternhelferin wegen aktiver Sterbehilfe verurteilt
Kiel (ALfA). Wegen Totschlags in Form von aktiver Sterbehilfe hat das Kieler Landgericht eine ehemalige Schwesternhelferin des Kreiskrankenhauses Preetz in Schleswig-Holstein zu vier Jahren Haft verurteilt. Das melden "Die Welt", die "Berliner Morgenpost" (Ausgaben vom 13. Mai 2004) sowie "T-Online Nachrichten". Die Richter haetten es als erwiesen angesehen, dass die 53-Jaehrige im Juli 2001 einem Krebspatienten eine Ueberdosis Morphium verabreicht habe. Den Medienberichten zufolge hatte die Angeklagte ihre Unschuld beteuert.
Der 58-Jaehrige Patient sei wegen zahlreicher Tumore auf die Innere Station der Klinik verlegt und dort vorwiegend von der Angeklagten versorgt worden. Zeugen haetten ausgesagt, dass die Frau den Anweisungen der Klinikleitung zuwiderhandelnd mehrfach Schmerzmedikamente intravenoes verabreicht habe. Auch am Todestag des Krebspatienten sei sie beobachtet worden, wie sie am Katheter des Opfers hantiert habe. "Wir haben ausserdem keine Anhaltspunkte dafuer finden koennen, dass der Mann Sie um derartige Hilfe gebeten hat", zitiert "T-Online Nachrichten" den Richter.
Das Gericht sei mit dem Urteil vier Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Die Verteidigung habe auf Freispruch plaediert und wolle nun in Berufung gehen.
Mehr dazu: http://www.welt.de; http://morgenpost.berlin1.de; http://www.nachrichten.t-online.de
Quelle: ALfA-Newsletter vom 14.05.2004
Kiel (ALfA). Wegen Totschlags in Form von aktiver Sterbehilfe hat das Kieler Landgericht eine ehemalige Schwesternhelferin des Kreiskrankenhauses Preetz in Schleswig-Holstein zu vier Jahren Haft verurteilt. Das melden "Die Welt", die "Berliner Morgenpost" (Ausgaben vom 13. Mai 2004) sowie "T-Online Nachrichten". Die Richter haetten es als erwiesen angesehen, dass die 53-Jaehrige im Juli 2001 einem Krebspatienten eine Ueberdosis Morphium verabreicht habe. Den Medienberichten zufolge hatte die Angeklagte ihre Unschuld beteuert.
Der 58-Jaehrige Patient sei wegen zahlreicher Tumore auf die Innere Station der Klinik verlegt und dort vorwiegend von der Angeklagten versorgt worden. Zeugen haetten ausgesagt, dass die Frau den Anweisungen der Klinikleitung zuwiderhandelnd mehrfach Schmerzmedikamente intravenoes verabreicht habe. Auch am Todestag des Krebspatienten sei sie beobachtet worden, wie sie am Katheter des Opfers hantiert habe. "Wir haben ausserdem keine Anhaltspunkte dafuer finden koennen, dass der Mann Sie um derartige Hilfe gebeten hat", zitiert "T-Online Nachrichten" den Richter.
Das Gericht sei mit dem Urteil vier Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Die Verteidigung habe auf Freispruch plaediert und wolle nun in Berufung gehen.
Mehr dazu: http://www.welt.de; http://morgenpost.berlin1.de; http://www.nachrichten.t-online.de
Quelle: ALfA-Newsletter vom 14.05.2004