Nachtdienst - wieviel Rundgänge ?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Nachtdienst - wieviel Rundgänge ?

Beitrag von Gast » 18.03.2004, 11:44

Gehören 2-stündliche Rundgänge durch die Patientenzimmer zur angeborenen Sorgfaltspflicht des Pflegepersonals?
Es hält sich hartnäckig das Gerücht, man müsse als Sr/Pfl. nachts alle zwei Stunden durch die Patientenzimmer gehen, um zu gucken, ob die Patienten noch leben. Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen. Wenn ein Patient in dem Moment ablebt, indem ich das Zimmer gerade verlassen habe, liegt er bem nächsten Rundgang schon 2 Stunden tot im Bett. Kollegen propagieren die zweistündlichen Rundgänge, bei denen sie die Patienten mit einer Taschenlampe anleuchten um zu gucken, ob sie noch atmen. Ich habe mal gehört das das Unsinn ist: Entweder hat der Arzt eine engmaschige Kontrolle angeordnet oder nicht.
Wie ist das rechtlich?

Berti
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Krankenbeobachtung am Einzelfall orientieren

Beitrag von Berti » 19.03.2004, 22:26

Hallo M.,
Patienten müssen mit der erforderlichen Sorgfalt pflegerisch und ärztlich versorgt werden. Zu dieser Versorgung kann das Gebot gehören, Patienten in bestimmten Zeitabständen aufzusuchen, um ihren Zustand zu beobachten (zur Pflege gehört die Krankenbeobachtung).
In welchen Zeitabständen Rundgänge (auf Station) durchzuführen sind, um die erforderliche Krankenbeobachtung zu gewährleisten, hängt im Wesentlichen von den konkreten Umständen bzw. Patienten ab. Die Rundgänge müssen sich daran orientieren, was pflegerisch bzw. medizinisch notwendig ist. So können Kontrollgänge in bestimmten Situationen z.B. alle 15 Minuten geboten erscheinen. In anderen Fällen kann eine Kontrolle längerfristig vertretbar sein oder gar ganz entbehrlich sein. Bei angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach dem PsychKG NRW ist sogar eine ständige Beobachtung sicherzustellen.
Eine routinemäßige Verpflichtung, in der Nacht - unabhängig von den Einzelumständen - mindestens alle zwei Stunden Kontrollgänge durchzuführen, kann ich nicht erkennen. Letztlich ist auch entscheidend, in welchem Umfang der Arbeitgeber, d.h. die vorgesetzten Dienstkräfte, Kontrollen / Aufsichtsmaßnahmen anordnen.
Gruß Berti

R.Koe
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Re: Nachtdienst - wieviel Rundgänge ?

Beitrag von R.Koe » 20.03.2004, 01:45

Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich pflichte Berti seiner Auffassung voll bei und finde es das es vom Einzelfall anhängt.
Ich mache zur Zeit selber Nachtdienst und mache bei neun Stunden drei Durchgänge und bei Problemfällen häufiger.
Die Patienten haben ein anrecht auf eine ungestörte Nachtruhe , wo nicht alle zwei Stunden abgeleuchtet wird.
Das mal jemand Tod im Bett liegt , kann immer mal passieren und ist leider nicht vermeidbar.


Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Köppe
Reinhard.de@t-online.de

Gast

Re: Nachtdienst - wieviel Rundgänge ?

Beitrag von Gast » 20.03.2004, 16:37

Die Frage ist: Müssen die Rundgänge angeordnet oder sonstwo festgeschieben sein?

Berti
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Weisungen helfen - ggf. ist Nachfrage geboten

Beitrag von Berti » 20.03.2004, 18:03

Die Frage ist: Müssen die Rundgänge angeordnet oder sonstwo festgeschieben sein?
Hallo M.,
das Handeln der Arbeitnehmer wird weitgehend von Weisungen bestimmt. Auch in der medizinischen Versorgung bedarf es vielfältiger Weisungen / Anordnungen dieser Art.
Ich denke, dass in einem Haus / auf einer Station festgelegt sein soll, bei welchen Patienten in welchem Umfange Kontrollgänge durchgeführt werden müssen / sollen. Das kann man generell regeln (Dienstanweisung), aber auch an Einzelanordnungen aufhängen.
Gibt es keine Weisungen dieser Art, sind Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet, mit der erforderlichen Sorgfalt zu arbeiten. Sie müssen Patienten vor Schädigungen bewahren. Wenn man nicht weiß, in welchem Umfange man durch Kontrollen und Beobachtung tätig werden soll, muss man nachfragen und sich entsprechende Instruktionen abholen!
Gruß Berti

Gast

Re: Nachtdienst - wieviel Rundgänge ?

Beitrag von Gast » 21.03.2004, 11:56

Ja,
aber wo steht das? Gibt es ein Urteil oder ist das nur Wunschdenken?

Berti
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Rechtsprechung bietet Handlungsanweisungen

Beitrag von Berti » 21.03.2004, 12:54

Ja,
aber wo steht das? Gibt es ein Urteil oder ist das nur Wunschdenken?
Hallo M.,
es ist nicht alles gesetzlich exakt geregelt. Im BGB gibt es aber allgemeine Hinweise, z.B. in den §§ 276, 278, 832 BGB. Hier gibt es Aussagen darüber, dass Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht angesagt ist. Wer dagegen verstößt, wird ggf. in Haftung genommen. Dazu gibt es z a h l l o s e Gerichtsentscheidungen, die insgesamt die Rechtslage prägen.
Rd. 280 Gerichtsentscheidungen zum Pflegerecht hat z.B. Herr Schell in seiner Veröffentlichung "Pflegerecht im Spiegel der Rechsprechung" vorgestellt. Dies in Verbindung mit einer Darstellung des Haftungsrechts.
Siehe dazu
http://www.pflegerechtportal.de
Gruß Berti

Gast

Überwachungsnotwendigkeiten entscheiden

Beitrag von Gast » 25.04.2004, 21:42

Gehören 2-stündliche Rundgänge durch die Patientenzimmer zur angeborenen Sorgfaltspflicht des Pflegepersonals?
....
Hi, eine solche Pflicht gibt es in allgemeiner Form natürlich nicht. Ob und ggf. inwieweit Rundgänge (im Nachtdienst) durchzuführen sind, hängt von den Einzelumständen, von den konkreten Sicherungspflichten gegenüber den Patienten / Bewohnern, ab. Das alles wurde ja im Prinzip schon ausgeführt.
Es kann im Einzelfall sogar von den betroffenen Personen gewünscht sein, dass die nachts nicht gestört werden. Dies müßte beachtet werden. Und jetzt kommt wieder die Einschränkung: wenn nicht besondere Aufsichtspflichten bestehen, z.B. Überwachung angeordnet ist (frisch Operierte!) oder eine Fixierung besteht. Gibt es konkrete Überwachungsnotwendigkeiten, kann es sein, dass die Rundgänge engmaschig durchzuführen sind. Feste Regeln gibt es aber nicht!

Cornelius

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