Arztanordnung bei der Wundversorgung - Weigerungsrecht?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Heidi
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Arztanordnung bei der Wundversorgung - Weigerungsrecht?

Beitrag von Heidi » 17.08.2011, 09:12

Arztanordnung bei der Wundversorgung - Weigerungsrecht?

Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Bin ich grundsätzlich verpflichtet, den Anordnungen des Arztes nachzukommen, auch wenn ich genau weiß, dass diese Anordnung nicht mehr zeitgemäß oder sogar obsolet ist?
Wir haben das Problem zur Zeit in der Wundbehandlung. da werden Rivanolverbände angeordnet oder Feuchte Nekrosen sollen mit Zinkpaste ausgetrocknet werden. Ich weiß, dass ich ein Remonstrationsrecht habe, aber muss ich die Anordnungen trotz besseren Wissens ausführen oder darf ich mich weigern?
Laut gängiger Meinung hier im Haus, kann ich meinen Widerspruch zwar im Journal dokumentieren und wäre somit aus der Haftung raus, aber müsste es trotzdem ausführen. Dies würde bedeuten, ich würde wissentlich Patienten in Gefahr bringen, trotz besseren Wissens.
Überspitzt gesagt, würde ein Arzt eine Spritze mit Luft anordnen, könnte ich dokumentieren, dass ich dagegen bin, müsste es dennoch ausführen? Nun gut, ein bisschen weit hergeholt, aber zumindest gibt es in der Wundversorgung Anordnungen, die keine Zulassung dafür haben, wie Haushaltszucker usw., bin ich wirklich verpflichtet, alle Anordnungen derÄrzte durchzuführen? Dann kann die Pflege doch ihren Verstand im Spind lassen.Oder habe ich doch das Recht, im Rahmen meiner Durchführungsverantwortung die Durchführung zu Verweigern?

Herbert Kunst
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Ärztliche Anordnung - ggf. Ausführung verweigern

Beitrag von Herbert Kunst » 17.08.2011, 10:37

Hallo,

ich möchte zunächst auf folgende Texte aufmerksam machen:

Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal - ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung
Näheres hier http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php

Die Delegation von ärztlichen Aufgaben
Ein Beitrag von Elke Bachstein (PDF) in der Zeitschrift „Pflege aktuell“
Fachzeitschrift des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe), Oktober 2005 (mit freundlicher Genehmigung der Redaktion)
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... in1005.pdf

Die Rechtsprobleme Pflegender in der Wundversorgung
Lesen Sie ein Interview mit Prof. Dr. Volker Großkopf hier
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... orgung.php

Ob einer ärztlichen Anordnung bei der Wundversorgung nachzukommen ist, kann nach diesen Grundsätzen beurteilt werden. Wenn eine ärztliche Anordnung nicht (mehr) korrekt erscheint, muss darüber gesprochen werden (= Remonstrationspflicht). Wenn es keine Verständigung gibt und die Entscheidung offensichtlich schädlich ist, muss eine Verweigerung in Betracht kommen.

Siehe auch zahlreiche Beiträge im Forum zum Thema "Delegation" und "Sorgfaltspflicht".

Siehe auch die Buchveröffentlichung:
Werner Schell:
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches
Näheres hier http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php

Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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