Qualifikation zur Pflegeberatung - Eintrag im Berufsregister

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Qualifikation zur Pflegeberatung - Eintrag im Berufsregister

Beitrag von Service » 07.05.2011, 06:31

Pressemitteilung vom 03.05.2011:

Fachkräfte der Sozialen Arbeit können Qualifikation zur Pflegeberatung durch
den Eintrag im Berufsregister für Soziale Arbeit nachweisen


Berlin. (dbsh/dvsg) Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/
Sozialpädagogen, die bereits in Pflegestützpunkten tätig, sind können ab sofort
einen Antrag auf Eintrag in das Berufsregister für Soziale Arbeit für die neu eingerichtete
Kategorie „Pflegeberatung“ stellen. Mit einer erfolgreichen Registrierung werden
die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsanforderungen
für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI nachgewiesen.
Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde ab Januar 2009 der Anspruch auf eine
umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements eingeführt. Gesetzlich
festgelegt wurde, dass die Pflegekassen für diese Aufgabe entsprechend qualifiziertes
Personal, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter
mit einer jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation, einsetzen müssen. In der Regel
erwerben Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bereits im Studium die erforderlichen
Kenntnisse, die für Pflegeberatung notwendig sind. Lediglich das erforderliche Pflegepraktikum
ist für Fachkräfte der Sozialen Arbeit zusätzlich abzuleisten.
Eine Möglichkeit für bereits in der Pflegeberatung tätige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern,
um die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB
XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater festgelegten Qualifikationsanforderungen
nachweisen zu können, bieten nun der Deutsche Berufsverband für
Soziale Arbeit (DBSH) und die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen
(DVSG) durch einen Eintrag in das Berufsregister für Soziale Arbeit. Grundlagen für das Berufsregister
für Sozialarbeit sind festgelegte Qualitätskriterien. Der regelmäßige Besuch von
zertifizierten Fort- und Weiterbildungen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen Eintrag.
Pflegeberater mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit können einen Antrag
beim Berufsregister in der Kategorie Pflegeberatung stellen und müssen die erforderlichen
Nachweise ihrer Qualifikation erbringen. Ein Eintrag in das Berufsregister erfolgt nach einer
Prüfung der Anträge durch eine Zertifizierungskommission, die von Experten der DVSG besetzt
ist. Die Zertifizierung gilt danach fünf Jahre und kostet für DBSH- bzw. DVSG-Mitglieder
60,- € pro Jahr, für nicht organisierte Fachkräfte das doppelte.
Beide Verbände empfehlen Fachkräften der Sozialen Arbeit, die bereits als Pflegeberater
tätig sind, schnellstmöglich einen Antrag beim Berufsregister für Soziale Arbeit zu stellen, da
der § 7a SGB XI einen Qualifikationsnachweis bis spätestens 30. Juni 2011 vorschreibt. Für
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, die in anderen
Bereichen tätig sind und sich für die Pflegeberatung qualifizieren wollen, wird von beiden
Verbänden ein entsprechendes Fortbildungsmodul geplant.
Weitere Informationen zum Berufsregister:
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
- Büro fürs Berufsregister für Soziale Arbeit -
Rungestraße 22 - 24, 10179 Berlin
Tel. +49(0)30 - 400 54 012
Fax +49(0)30 - 400 54 013
E-Mail: berufsregister@dbsh.de
und um Internet unter http://www.berufsregister.de

Ansprechpartner für die Presse:
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen
Bundesgeschäftsstelle | Haus der Gesundheitsberufe
Salzufer 6 | 10587 Berlin
Ingo Müller-Baron | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T: 06771 599124 oder 0178 8012148
ingo.mueller-baron@dvsg.org
http://www.dvsg.org

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