Standard-Medikation - ist das o.k?
Bei uns gibt es seit neuem einen neuen Überwachungsstandard, auf dem auch Bedarfsmedikation wie Dipidor angeordnet ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas o.k ist
Bedarfsmedikation immer problematisch
Moderator: WernerSchell
Bedarfsmedikation immer problematisch
Hallo Tom,
siehe zunächst den Artikel „Bedarfsmedikation – ein Dauerrechtsproblem in der Krankenversorgung“
in dieser Homepage mit der Adresse:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tion01.pdf
Siehe in diesem Forum auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Auch im archivierten Forum gibt es zahlreiche Beiträge zur Bedarfsmedikation. Sie können mit der Suchfunktion aufgerufen werden. Hier ein Text aus dem archivierten Forum:
… grundsätzlich ist der Arzt allein für Diagnose und Therapie zuständig. Dies bedeutet, dass er bei Gesundheitsstörungen die notwendigen Feststellungen trifft und dann über eventuell erforderliche Maßnahmen entscheidet, z.B. Verabreichung von Medikamenten.
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des nichtärztlichen Personals, eigenmächtig über die Medikamentengabe zu befinden (auch wenn dies in der Praxis rechtswidrig immer wieder geschieht!). Die Medikamentengabe ohne Einschaltung eines Arztes ist allenfalls bei der so genannten Bedarfsmedikation zulässig. Hier sind aber strenge Anforderungen zu stellen.
Siehe in diesem Forum unter Bedarfsmedikation, Medikation, Medikamentenabgabe, Delegation, Sorgfaltspflicht usw. die weiteren Texte (mit Suchen auffindbar).
Ist der Patient einwilligungsfähig und verfügt bereits über einen Bestand von Medikamenten, dann kann er auch selbst darüber befinden, ob er diese Medikamente ohne Arztbeteiligung einnimmt. Entscheidend dabei wäre, dass er als Patient selbst Regie führt. In diesem Fall wäre es aber Aufgabe des Personals, im Auge zu haben, ob eine solche Maßnahme des Patienten ggf. eine Gesundheitsgefährdung bedeuten kann (z.B. wg. Wechselwirkungen). Dann wäre der Arzt zu informieren. Die Patientensicherheit ist das oberste Gebot! ….
Alles klar?
Gruß Berti
siehe zunächst den Artikel „Bedarfsmedikation – ein Dauerrechtsproblem in der Krankenversorgung“
in dieser Homepage mit der Adresse:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tion01.pdf
Siehe in diesem Forum auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Auch im archivierten Forum gibt es zahlreiche Beiträge zur Bedarfsmedikation. Sie können mit der Suchfunktion aufgerufen werden. Hier ein Text aus dem archivierten Forum:
… grundsätzlich ist der Arzt allein für Diagnose und Therapie zuständig. Dies bedeutet, dass er bei Gesundheitsstörungen die notwendigen Feststellungen trifft und dann über eventuell erforderliche Maßnahmen entscheidet, z.B. Verabreichung von Medikamenten.
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des nichtärztlichen Personals, eigenmächtig über die Medikamentengabe zu befinden (auch wenn dies in der Praxis rechtswidrig immer wieder geschieht!). Die Medikamentengabe ohne Einschaltung eines Arztes ist allenfalls bei der so genannten Bedarfsmedikation zulässig. Hier sind aber strenge Anforderungen zu stellen.
Siehe in diesem Forum unter Bedarfsmedikation, Medikation, Medikamentenabgabe, Delegation, Sorgfaltspflicht usw. die weiteren Texte (mit Suchen auffindbar).
Ist der Patient einwilligungsfähig und verfügt bereits über einen Bestand von Medikamenten, dann kann er auch selbst darüber befinden, ob er diese Medikamente ohne Arztbeteiligung einnimmt. Entscheidend dabei wäre, dass er als Patient selbst Regie führt. In diesem Fall wäre es aber Aufgabe des Personals, im Auge zu haben, ob eine solche Maßnahme des Patienten ggf. eine Gesundheitsgefährdung bedeuten kann (z.B. wg. Wechselwirkungen). Dann wäre der Arzt zu informieren. Die Patientensicherheit ist das oberste Gebot! ….
Alles klar?
Gruß Berti
Dipidolor - Arzt ist gefordert !
Tom,
ist mit dem Medikament Dipidolor Injektionslösung gemeint? Wenn ja, halte ich insoweit eine Bedarfsmedikation für problematisch.
Ich halte wegen der Wirkmechanismen des Medikaments eine unmittelbare Beurteilung des Arztes für geboten. Im übrigen müsste man die näheren Umstände kennen.
MfG
Martin
ist mit dem Medikament Dipidolor Injektionslösung gemeint? Wenn ja, halte ich insoweit eine Bedarfsmedikation für problematisch.
Ich halte wegen der Wirkmechanismen des Medikaments eine unmittelbare Beurteilung des Arztes für geboten. Im übrigen müsste man die näheren Umstände kennen.
MfG
Martin