Sturz beim Wechsel der Inkontinenzeinlage - keine Haftung
Pflegeheim haftet nicht für jeden Sturz eines Heimbewohners - Auch in der Obhut eines Pflegeheims verbleibt dem Heimbewohner im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit eine allgemeines Lebensrisiko.
Urteil des Landgerichts Coburg vom 16. März 2010 – 11 O 660/09 -
http://dejure.org/dienste/internet2?www ... w10129.htm
Sturz beim Wechsel der Inkontinenzeinlage - keine Haftung
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