Heimrecht in Sachsen
Sachsen will Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen besser schützen
Der Freistaat Sachsen will den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Volljährige und volljährige pflegebedürftige, psychisch kranke oder behinderte Menschen stärken. Sozialministerin Christine Clauß machte heute die Bedeutung eines Sächsischen Gesetzes deutlich: „Das bundesdeutsche Heimgesetz, das seit dem Jahr 1974 gilt, ist im Blick auf die sich wandelnden Bedürfnisse der betroffenen Menschen überarbeitungsbedürftig. Wir haben dem sächsischen Kabinett daher heute das Sächsische Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz) zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Im Zentrum dieses Gesetzes steht das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner. Es gilt, ihnen den notwendigen Schutz zu gewähren.
„Wir müssen die Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Einrichtungen vor Beeinträchtigungen schützen“, so die Ministerin. „Deshalb haben wir unter anderem die Verpflichtung für die zuständige Behörde eingeführt, die stationären Einrichtungen in Zukunft durch in der Regel unangemeldete Überwachungen zu prüfen. Auch ist jede stationäre Einrichtung mindestens einmal im Jahr durch die Aufsichtsbehörde zu überprüfen“, sagte Christine Clauß. „Das Gesetz schafft außerdem die Möglichkeit, durch effiziente Kooperation zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) und den Aufsichtsbehörden als Prüfinstitutionen die Anzahl der Prüfungen in kurzer Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes deutlich zu erhöhen.
Das Gesetz beinhalte als einen weiteren Schwerpunkt eine klare Definition des Begriffs der stationären Einrichtung. Durch diese Definition sei nunmehr eine Abgrenzung zu den nicht unter den Anwendungsbereich fallenden neuen Wohnformen möglich, so die Staatsministerin. „Die Einführung neuer Wohnformen wird damit wesentlich erleichtert“, betonte die Ministerin. Damit könne dem Wunsch zahlreicher Betroffener, auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in der eigenen Häuslichkeit zu wohnen, besser Rechnung getragen werden.
Neben der Entbürokratisierung durch Vereinfachung der Vorschriften und Minimierung der Anzeigepflichten auf den erforderlichen Umfang sei ein zentrales Anliegen die Stärkung des Verbraucherschutzes. „Das Gesetz wird in einem gestuften Verfahren für mehr Informationsmöglichkeiten und Transparenz der Leistungen und Kosten sorgen. Leistungsangebot und die tatsächlich erbrachte Leistung müssen für die Betroffenen zugänglich und nachvollziehbar sein, das ist eine Grundregel des Verbraucherschutzes“, so Clauß. Vor diesem Hintergrund würden die Aufsichtsbehörden verpflichtet, ab dem 01.01.2011 ihre Berichte über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
In den sächsischen stationären Einrichtungen müssen auch in Zukunft 50 Prozent des Personals Fachkräfte sein. „Mit dieser gesetzlichen Vorgabe soll das berechtigte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere an einer guten Qualität der Pflege gestärkt werden“, so die Ministerin.
Neu aufgenommen sei auch die Verwirklichung der Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner am Leben der Gemeinschaft. Dieses Recht gelte es sowohl für behinderte Menschen als auch für Pflegebedürftige zu verwirklichen.
Auch die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs der stationären Einrichtung wird gestärkt. „Jede Bewohnerin und jeder Bewohner muss, wenn ihr oder ihm dies aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht persönlich möglich ist, so doch durch ein anderes geeignetes Gremium in den Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung mitwirken können“, hob Sozialministerin Christine Clauß hervor. Auch dafür stehe das sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.1.2009
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Pressesprecher Ralph Schre
http://www.medienservice.sachsen.de/news/32975
Heimrecht in Sachsen
Moderator: WernerSchell
Teilhabegesetz in Sachen verabschiedet
Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 109/10
10. Dezember 2010
Landtag verabschiedet Teilhabegesetz / Minister lobt modernen Ansatz
Die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Der Landtag beschloss am Donnerstagabend ein entsprechendes Wohn- und Teilhabegesetz. Kern des Gesetzes ist es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Die bisherige Heimgesetzgebung wird damit abgelöst.
Sozialminister Norbert Bischoff lobte: „Der Landtag hat ein modernes Gesetz verabschiedet, das unmissverständlich deutlich macht, dass Pflege und Betreuung mehr sind als eine Heimunterbringung. Die Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und setzen daher neu auch auf gemeinschaftliche Wohnformen. Dieser Entwicklung trägt das neue Gesetz Rechnung.“
Das Gesetz ermöglicht neue Wohnformen entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär" und stellt dafür klare Rechtsregeln auf. Damit werden mehr Selbstbestimmung und Teilhabe erreicht. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen geschützt.
Mit Hilfe des Gesetzes werden auch Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut sowie Beschwerdemöglichkeiten verbessert. Die Mitwirkungsrechte für Betroffene wurden weiterentwickelt.
Hintergrund:
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes leben in Sachsen-Anhalt rund 80.700 pflegebedürftige Menschen. Davon werden etwa 23.900 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut, rund 19.600 Personen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Etwa 37.200 weitere Personen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen zu Hause betreut.
Nach Angaben der Heimaufsicht gibt es 503 Alten- und Altenpflegeheime mit 28.381 Plätzen, sowie 207 Heime für Menschen mit Behinderungen mit 9.093 Menschen.
Darüber hinaus gibt es laut Umfrage des Sozialministeriums 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen. Sie bieten Platz für 373 Personen.
Quelle:
Ministerium für Gesundheit und Soziales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4607
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=1076
10. Dezember 2010
Landtag verabschiedet Teilhabegesetz / Minister lobt modernen Ansatz
Die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Der Landtag beschloss am Donnerstagabend ein entsprechendes Wohn- und Teilhabegesetz. Kern des Gesetzes ist es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Die bisherige Heimgesetzgebung wird damit abgelöst.
Sozialminister Norbert Bischoff lobte: „Der Landtag hat ein modernes Gesetz verabschiedet, das unmissverständlich deutlich macht, dass Pflege und Betreuung mehr sind als eine Heimunterbringung. Die Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und setzen daher neu auch auf gemeinschaftliche Wohnformen. Dieser Entwicklung trägt das neue Gesetz Rechnung.“
Das Gesetz ermöglicht neue Wohnformen entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär" und stellt dafür klare Rechtsregeln auf. Damit werden mehr Selbstbestimmung und Teilhabe erreicht. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen geschützt.
Mit Hilfe des Gesetzes werden auch Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut sowie Beschwerdemöglichkeiten verbessert. Die Mitwirkungsrechte für Betroffene wurden weiterentwickelt.
Hintergrund:
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes leben in Sachsen-Anhalt rund 80.700 pflegebedürftige Menschen. Davon werden etwa 23.900 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen betreut, rund 19.600 Personen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Etwa 37.200 weitere Personen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen zu Hause betreut.
Nach Angaben der Heimaufsicht gibt es 503 Alten- und Altenpflegeheime mit 28.381 Plätzen, sowie 207 Heime für Menschen mit Behinderungen mit 9.093 Menschen.
Darüber hinaus gibt es laut Umfrage des Sozialministeriums 20 ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen. Sie bieten Platz für 373 Personen.
Quelle:
Ministerium für Gesundheit und Soziales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4607
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
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