Dokumentation von ärztlichen Anordnungen in Heimen
Lesen Sie hierzu einen Beitrag aus dem Hessischen Ärzteblatt 12/2003, vorgestellt in dieser Homepage http://www.gesetzeskunde.de unter der Adresse:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 122003.pdf
Der in dem o.a. Beitrag geäußerten Rechtsauffassung kann von hier aus zugestimmt werden!
Dokumentation von ärztlichen Anordnungen
Moderator: WernerSchell
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Dokumentation von ärztlichen Anordnungen
Hallo Team Werner Schell,
prima Tipp von Euch; genau das Thema haben wir bei uns lebhaft diskutiert.
Nun hat sich alles entscheidend aufgehellt.
Danke für die Textvorstellung.
Herzliche Grüße
Rosi
prima Tipp von Euch; genau das Thema haben wir bei uns lebhaft diskutiert.
Nun hat sich alles entscheidend aufgehellt.
Danke für die Textvorstellung.
Herzliche Grüße
Rosi
Dokumentation von ärztlichen Anordnungen
Das ist ja alles gut und schön beschrieben. Die Wirklichkeit vor Ort ist leider anders. Der tägliche Kampf mit den Ärzten wegen der Dokumentation von ärztlichen Anordnungen ist ein einziges Ärgernis.
Die zuständigen ärztlichen Einrichtungen müßten endlich dafür Sorge tragen, dass ihre Informationen auch "vor Ort", d.h. bei den Ärzten, ankommen.
Vielleicht könnte auch durch die Heimleitung, das Pflegepersonal, nachgeholfen werden, wenn den "unwilligen" Ärzten eine Kopie des hier vorgestellten Beitrages aus dem Hessischen Ärztelbatt übergeben wird.
Clemens Vogt
Die zuständigen ärztlichen Einrichtungen müßten endlich dafür Sorge tragen, dass ihre Informationen auch "vor Ort", d.h. bei den Ärzten, ankommen.
Vielleicht könnte auch durch die Heimleitung, das Pflegepersonal, nachgeholfen werden, wenn den "unwilligen" Ärzten eine Kopie des hier vorgestellten Beitrages aus dem Hessischen Ärztelbatt übergeben wird.
Clemens Vogt