Delegation von arteriellen Blutentnahmen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Nana
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Delegation von arteriellen Blutentnahmen

Beitrag von Nana » 28.02.2004, 21:28

Auf unserer pädiatrischen Intensivstation werden, soweit vorhanden, Blutentnahmen vorwiegend aus liegenden arteriellen Systemen durchgeführt. Die BE wurde bisher von den Ärzten übernommen, soll jetzt aber mittels Dienstanweisung auf das Pflegepersonal übertragen werden (wegen Ärztemangel!!). In der Aussage der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist nicht definiert, ob auch arterielle Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal übertragen werden darf. Was gibt es hier für rechtliche Grundlagen??

Berti
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arteriellen Blutentnahme - Arzt gefordert

Beitrag von Berti » 01.03.2004, 10:03

Hallo Nana,

zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten gibt es in diesem Forum zahlreiche Beiträge. Ich habe einige aufgelistet. Vielleicht liest Du dort einmal nach:
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Das Standardwerk zum Thema hat Werner Schell verfasst und trägt den Titel „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“ (5. Auflage 2001. 216 Seiten, 17 Übersichten/Schaubilder. DIN A 5. 15,00 Euro. ISBN 3-89495-176-1. Brigitte Kunz Verlag, Postfach 2147, 58021 Hagen - Buchreihe der Schlüterschen, Hannover).

Im Übrigen fand ich folgende Texte:
... Venöse und arterielle Blutentnahmen sind grundsätzlich vom zuständigen Arzt durchzuführen .... Zu den Aufgaben der Krankenschwester/des Krankenpflegers gehört: Vorbereitung der Materialien zur Blutentnahme .....
Adresse im Netz: http://www.pflegeteam-dismer.de/blutvear.htm
... Venöse und arterielle Blutentnahmen sind grundsätzlich vom zuständigen Arzt durchzuführen....
Adresse im Netz: http://www.pflegeintensiv.de/standardmap/Pf26.htm
Aber an anderer Stelle:
... venöse und arterielle Blutentnahmen sind Tätigkeiten, die der Delegierung durch den Arzt bedürfen....
Adresse im Netz: http://www.google.de/search?q=cache:OlT ... e&ie=UTF-8

Siehe auch unter
http://www.pflegeteam-dismer.de/standard.htm
http://www.google.de/search?q=cache:OlT ... e&ie=UTF-8
http://www.anint.de/content/beatmung/bga/bga.htm

Soweit eine erste Rückmeldung. Alles klar? Ggf. noch einmal melden.
Gruß Berti

Gast

Delegation von arteriellen Blutentnahmen

Beitrag von Gast » 02.03.2004, 11:47

.... pädiatrischen Intensivstation .... arterielle Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal übertragen werden ....
In der Kinderheilkunde werden die Möglichkeiten, ärztliche Aufgaben zu delegieren, mit größter Zurückhaltung beschrieben. Kinder sind eben keine großen Erwachsenen!
Die o.a. Verrichtungen sollten daher da bleiben, wo sie hingehören, nämlich beim ärztlichen Dienst. Warum sollen Pflegekräfte in diese gefahrenträchtige Tätigkeit einbezogen werden? Welche Gründe werden dafür konkret genannt? Inwieweit wird das nichtärztliche Personal überhaupt als qualifiziert angesehen? usw. ....

Mit solchen Fragen sollte man die Ärzte zwingen, Position zu beziehen!

Andrea Rückert

Gast

Pflege ist nicht Lückenbüßer für Ärzte !

Beitrag von Gast » 04.03.2004, 18:36

Hallo Nana.
ich sehe das ähnlich wie Andrea. Ärztliche Tätigkeiten auf die fehlenden Ärzte zu stützen, ist kein Argument. Die Lösung kann doch ernstlich nur darin bestehen, die anfallenden Arbeiten auf die vorhandenen Ärzte, ggf. per Überstunden usw., oder durch Neueinstellungen zu verteilen. Das Pflegepersonal darf nicht zum Lückenbüßer bei zahlenmäßig unzureichender ärztlicher Versorgung werden. Man könnte darüber reden, wenn die Bezahlung angepaßt würde. Aber davon ist natürlich keine Rede!
Gruß Rudolf

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