Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
Moderator: WernerSchell
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solianer
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von solianer » 13.06.2010, 16:50
Durch die Verschlechterung der Sehkraft muss ein Heimbewohner (Sozialhilfeempfaenger) eine neue Sehhilfe erhalten. Das Taschengeld reicht fuer die Neuanschaffung nicht aus - die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab.
Durch wen kann eine Kostenübernahme erfolgen?

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Gerhard Schenker
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Beitrag
von Gerhard Schenker » 14.06.2010, 06:34
Hallo & guten Morgen allerseits !
Es ist so, dass die GKV nur noch in eingeschränkter Form die Kosten für Sehhilfen übernimmt. Sofern die GKV-Kasse zurecht abgelehnt hat, muss die Sehhilfe grundsätzlich aus eigenen Mitteln finanziert werden. Sozialhilfeempfänger müssen insoweit auf die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zurückgreifen. So, die Gesetzeslage.
Wenn aber tatsächlich keine Mittel vorhanden sind, würde ich einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen mit dem Hinweis, dass die GKV-Kasse nicht zahlungspflichtig ist. Natürlich müsste eine ärztliche Bescheinnigung über die medizinische Indikation beigefügt werden. Wahrscheinlich wird das Sozialamt ablehnen. Dann müsste man an Widerspruch denken und ggf. klagen. Dabei könnte, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen, vorweg Prozesskostenhilfe beantragt werden. Ich fürchte, dass anders nicht weiter zu kommen ist.
MfG G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!