Hallo Forumsmitglieder!
Brauche eine Antwort, die mir wohl nur ein wirklicher Experte geben kann:
Darf ich als Altenpfleger in einer Reha-Klinik als Stationsleitung arbeiten?
Oder können sich Kostenträger dann dagegen aussprechen?!?!?
Können Kostenträger eine solche Personalentscheidung blocken??
PDL will, Chefarzt will, Oberärzte wollen, Team will, Betriebsrat will..
Habe eine Weiterbildung zur PDL und bin QM im Gesundheitswesen.
Bitte helft mir!
Vielen Dank an Alle!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Altenpfleger als Stationsleitung in Rehaklinik ?
Moderator: WernerSchell
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Träger entscheidet über Stellenbesetzung
Sehr geehrter Fragesteller,
für den weiten Krankenhausbereich gibt es kaum bis keine Vorgaben, wer für welche Aufgabenstellungen in bestimmter Weise aus- bzw. weitergebildet sein muss. Die Verantwortung dafür, dass geeignetes, ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, haben die Vorgesetzten bzw. der Träger. Der Träger muss den Patienten (den Kunden) eine fachgerecht Medizin und Pflege gewährleisten (§§ 276, 278 BGB).
Theoretisch vorstellbar ist allerdings, dass die Kassenseite mit einer Rehaeinrichtung nur unter bestimmten Bedingungen einen Versorgungsvertrag abschließt. Ob dazu in Einzelfällen auch Vorgaben hinsichtlich der Stellenbesetzung im Pflegebereich gehören, ist mir nicht bekannt. Ich halte das eher für unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
PS. Der Antworttext ist auch gesondert per E-Mail übermittelt worden!
für den weiten Krankenhausbereich gibt es kaum bis keine Vorgaben, wer für welche Aufgabenstellungen in bestimmter Weise aus- bzw. weitergebildet sein muss. Die Verantwortung dafür, dass geeignetes, ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, haben die Vorgesetzten bzw. der Träger. Der Träger muss den Patienten (den Kunden) eine fachgerecht Medizin und Pflege gewährleisten (§§ 276, 278 BGB).
Theoretisch vorstellbar ist allerdings, dass die Kassenseite mit einer Rehaeinrichtung nur unter bestimmten Bedingungen einen Versorgungsvertrag abschließt. Ob dazu in Einzelfällen auch Vorgaben hinsichtlich der Stellenbesetzung im Pflegebereich gehören, ist mir nicht bekannt. Ich halte das eher für unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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