Hallo!
Eine Krankenschwester ist als Halbtagskraft in einem Altenheim angestellt mit 20 Sdt./Woche.
Gleichzeitig arbeitet sie für den MDK, führt also Begutachtungen und Eingruppierungen in Altenpflegeeinrichtungen durch.
Vor der Einstellung ins Altenheim hat sie auch dort Eingruppierungsanträge
für dieses Haus bearbeitet.
Ich meine jetzt nicht die Problematik ob der eine AG vom anderen AG weiss, ich meine eher die Konfliktsituation.
Es erscheint irgendwie nicht stimmig.
Wie ist eure Meinung hierzu?
Gruss
Hasi
Zwei Beschäftigungsverhältnisse und der Gewissenskonflikt
Moderator: WernerSchell
Zwei Beschäftigungsverhältnisse und der Gewissenskonflikt
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Zwei Halbtagsbeschäftigungen zulässig
Hallo Hasi,
grundsätzlich sind zwei Halbtags-Beschäftigungen nebeneinander zulässig. Allerdings besteht zu jedem Arbeitgeber eine Verschwiegenheitspflicht. Soweit dies. Inwieweit hier eine weitere Konfliktlage bestehen soll, kann ich noch nicht erkennen. Das müsste vielleicht ein wenig verdeutlicht werden.
Wird die AN`in etwa angehalten, in irgendeiner Form pflichtwidrig zu handeln? Solange sich jemand korrekt an die gegebenen Vorschriften hält, sehe ich noch nichts Bedenkliches.
MfG Rauel
grundsätzlich sind zwei Halbtags-Beschäftigungen nebeneinander zulässig. Allerdings besteht zu jedem Arbeitgeber eine Verschwiegenheitspflicht. Soweit dies. Inwieweit hier eine weitere Konfliktlage bestehen soll, kann ich noch nicht erkennen. Das müsste vielleicht ein wenig verdeutlicht werden.
Wird die AN`in etwa angehalten, in irgendeiner Form pflichtwidrig zu handeln? Solange sich jemand korrekt an die gegebenen Vorschriften hält, sehe ich noch nichts Bedenkliches.
MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!