Schmerzensgeld für Pflegemängel - mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus -
(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)
15.000,00 € Schmerzensgeld – zu dieser Zahlung verurteilte heute die für Arzthaftungsrecht zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege.
Die fast siebzigjährige Klägerin hatte im Jahr 2003 einen Schlaganfall erlitten und war deshalb für einen Monat im Krankenhaus behandelt worden. Kurz nach ihrer Entlassung wurden zwei Druckgeschwüre am Steißbein sowie unterhalb des linken Knies festgestellt. In der Folge traten weitere Druckgeschwüre auf. Die Klägerin wurde daraufhin insgesamt fünf Mal operiert bis ihr schließlich der linke Oberschenkel amputiert werden musste. Die Amputation hatte dazu geführt, dass die Klägerin vollständig immobil und bettlägerig wurde.
Die Klägerin ging davon aus, dass sämtliche Druckgeschwüre und damit auch die Amputation Folge der mangelhaften Pflege des Münchner Klinikums war und bezifferte ihre Schadensersatzansprüche mit über 400.000,00 €. Demgegenüber behauptete das Klinikum, die Klägerin nach den geltenden Standards gepflegt zu haben.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte nun fest, dass die Klägerin nicht nur im Krankenhaus der Beklagten, sondern auch anschließend im Pflegeheim nicht nach dem pflegerisch-medizinischen Standard versorgt – nämlich regelmäßig und in Abständen von unter drei Stunden umgelagert – wurde. Für die Druckgeschwüre am Steiß und im Bereich der Kniekehle sei zwar die Beklagte verantwortlich; mit der Beinamputation hätten diese aber nichts zu tun. Ursächlich für die Amputation seien nämlich allein die später aufgetretenen Druckgeschwüre im Bereich des Unterschenkels bzw. der Ferse und die sich daraus entwickelnde Knocheninfektion gewesen. Aus diesem Grund blieb das Gericht weit hinter der Schadensersatzforderung der Klägerin zurück.
(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 10239/04; nicht rechtskräftig)
Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 14.1.2009
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ ... /index.php
Schmerzensgeld für Pflegemängel
Moderator: WernerSchell
Mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus
Schmerzensgeld für Pflegemängel
Mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus
Urteil des Landgerichts München I vom 14.01.2009 - Aktenzeichen: 9 O 10239/04 -
15.000,00 € Schmerzensgeld - zu dieser Zahlung verurteilte das Landgericht München I die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege.
... (weiter lesen unter)
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7268.htm
Mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus
Urteil des Landgerichts München I vom 14.01.2009 - Aktenzeichen: 9 O 10239/04 -
15.000,00 € Schmerzensgeld - zu dieser Zahlung verurteilte das Landgericht München I die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege.
... (weiter lesen unter)
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7268.htm
Schmerzensgeld wegen schlechter Pflege
Schmerzensgeld wegen schlechter Pflege
Eine Bettlägerige Patientin erleidet Druckgeschwüre am Bein. Die Klinik muss 15 000 Euro zahlen.
http://www.sueddeutsche.de/351387/638/2 ... flege.html
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Eine Bettlägerige Patientin erleidet Druckgeschwüre am Bein. Die Klinik muss 15 000 Euro zahlen.
http://www.sueddeutsche.de/351387/638/2 ... flege.html
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Schmerzensgeld für Pflegemängel
Ärzte Zeitung, 16.01.2009
Klinik muss Schmerzensgeld für Pflegemängel zahlen
MÜNCHEN (ava). Zu einem Schmerzensgeld von 15 000 Euro hat das Landgericht München I die Stadt München als Trägerin eines Krankenhauses verurteilt. Eine Patientin hatte infolge mangelnder Pflege Druckgeschwüre bekommen, ein Oberschenkel musste schließlich amputiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=528390
Klinik muss Schmerzensgeld für Pflegemängel zahlen
MÜNCHEN (ava). Zu einem Schmerzensgeld von 15 000 Euro hat das Landgericht München I die Stadt München als Trägerin eines Krankenhauses verurteilt. Eine Patientin hatte infolge mangelnder Pflege Druckgeschwüre bekommen, ein Oberschenkel musste schließlich amputiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=528390
Schmerzensgeld - Schlechte Pflege im Krankenhaus
Schlechte Pflege im Krankenhaus: Klinik zu Schmerzensgeld verurteilt
Erleidet ein Patient durch mangelhafte Pflege in einem Krankenhaus einen Schaden, muss die Klinik unter Umständen erhebliches Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Münchner Landgerichts I hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 9 O 10239/04). In dem Fall hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass die Klägerin nach einem Schlaganfall weder in der Klinik noch beim anschließenden Pflegeheim-Aufenthalt nach geltenden Standards gepflegt worden war.
Kurz nach dem Krankenhausaufenthalt trat bei der Siebzigjährigen jeweils ein Druckgeschwür am Steißbein und am linken Knie auf. Weitere Druckgeschwüre kamen später dazu. Fünfmal wurde die Frau deswegen operiert, schließlich musste ihr der linke Oberschenkel amputiert werden. Sie klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 000 Euro.
Nach Ansicht des Sachverständigen waren die Druckgeschwüre an Steißbein und Knie während des Klinikaufenthaltes entstanden. Ursache für die Amputation seien jedoch die später aufgetretenen Geschwüre gewesen. Weil damit das Krankenhaus für die Amputation nicht verantwortlich war, verurteilte es das Gericht zu einer Zahlung von nur 15 000 Euro.
Weitere Informationen: http://www.arge-medizinrecht.de
Quelle: Pressemitteilung vom 25.3.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Erleidet ein Patient durch mangelhafte Pflege in einem Krankenhaus einen Schaden, muss die Klinik unter Umständen erhebliches Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Münchner Landgerichts I hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist (Az.: 9 O 10239/04). In dem Fall hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass die Klägerin nach einem Schlaganfall weder in der Klinik noch beim anschließenden Pflegeheim-Aufenthalt nach geltenden Standards gepflegt worden war.
Kurz nach dem Krankenhausaufenthalt trat bei der Siebzigjährigen jeweils ein Druckgeschwür am Steißbein und am linken Knie auf. Weitere Druckgeschwüre kamen später dazu. Fünfmal wurde die Frau deswegen operiert, schließlich musste ihr der linke Oberschenkel amputiert werden. Sie klagte auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 000 Euro.
Nach Ansicht des Sachverständigen waren die Druckgeschwüre an Steißbein und Knie während des Klinikaufenthaltes entstanden. Ursache für die Amputation seien jedoch die später aufgetretenen Geschwüre gewesen. Weil damit das Krankenhaus für die Amputation nicht verantwortlich war, verurteilte es das Gericht zu einer Zahlung von nur 15 000 Euro.
Weitere Informationen: http://www.arge-medizinrecht.de
Quelle: Pressemitteilung vom 25.3.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de