Mehr Rechte für sturzgefährdete Patienten in Pflegeheimen
Sturzgefährdete Patienten dürfen nicht ohne zwingenden Grund in Pflegeheimen angegurtet werden. Zu diesem Beschluss kommt das Münchner Oberlandesgericht in einem Urteil vom 29.7.2005 ( Gz. 33 Wx 115/05 ). Es müsse, so das Gericht, immer geprüft werden, ob es nicht im Einzelfall Alternativen gebe, die die Freiheit des Patienten nicht oder weniger einschränke. Eine Möglichkeit sei das so genannte Bettnest. Hier werde die Matratze auf den Boden gelegt, so dass der Patient nicht tief hinunter fallen könne.
Urteil des OLG München vom 29.7.2005 – 33 Wx 115/05
Sturzgefährdete Patienten in Pflegeheimen
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