Ein Heimbewohner (Pflegeheim) arbeitet tagsüber ganztägig in der Lebenshilfe, dabei soll sein kompletter Verdienst vom Sozialamt zur Deckung der Heimkosten verwendet werden.
Er dagegen erhält Taschengeld, wie alle anderen Heimbewohner auch, die keiner Arbeitstätigkeit nachgehen.
Jetzt weiß ichm dass allen Hartz IV - Empfänger die staatlicher Transferleistungen erhalten, bei Aufnahme ein geringfügigen Beschäftigung,
ein Freibetrag von mindestens 100 Euro monatlich, plus 20% des darüberliegenden
Einkommens anrechnungsfrei auf ihre Transferleistungen zusteht.
Selbst 1 Euro-Jober erhalten ein Zubrot zu ihren sonstigen Leistungen.
Als Belohnung oder Anreiz für ihren Arbeitseinsatz.
Wenn diese Regelung stimmt, die den Heimbewohner betrifft, der seinen kompletten Arbeitslohn zur Deckung der Heimkosten einbringen muss, sehe ich
darin eine klare Benachteiligung der Behinderten.
Und das dürfte nach Grundlage des Antidiskriminierunggesetzes nicht möglich sein.
Wer weiß mehr ?