Einsatz von Einkommen aus BHW für Heimbewohner?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Elke
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Einsatz von Einkommen aus BHW für Heimbewohner?

Beitrag von Elke » 26.11.2008, 18:29

An mich wurde folgende Frage gerichtet:
Ein Heimbewohner (Pflegeheim) arbeitet tagsüber ganztägig in der Lebenshilfe, dabei soll sein kompletter Verdienst vom Sozialamt zur Deckung der Heimkosten verwendet werden.
Er dagegen erhält Taschengeld, wie alle anderen Heimbewohner auch, die keiner Arbeitstätigkeit nachgehen.

Jetzt weiß ichm dass allen Hartz IV - Empfänger die staatlicher Transferleistungen erhalten, bei Aufnahme ein geringfügigen Beschäftigung,
ein Freibetrag von mindestens 100 Euro monatlich, plus 20% des darüberliegenden
Einkommens anrechnungsfrei auf ihre Transferleistungen zusteht.
Selbst 1 Euro-Jober erhalten ein Zubrot zu ihren sonstigen Leistungen.
Als Belohnung oder Anreiz für ihren Arbeitseinsatz.

Wenn diese Regelung stimmt, die den Heimbewohner betrifft, der seinen kompletten Arbeitslohn zur Deckung der Heimkosten einbringen muss, sehe ich
darin eine klare Benachteiligung der Behinderten.
Und das dürfte nach Grundlage des Antidiskriminierunggesetzes nicht möglich sein.

Wer weiß mehr ?
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Herbert Kunst
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Leistungsansprüche schriftlich geltend machen

Beitrag von Herbert Kunst » 27.11.2008, 08:33

Hallo Elke,

nach den sog. Hartz-IV-Gesetzen sind die Leistungsansprüche für Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfebezieher angeglichen worden. Näheres ergibt sich aus dem SGB II und SGB XII. Wer welche Ansprüche konkret hat, ist oft nicht einfach zu beurteilen. Insbesondere bei Zuverdiensten ist die Übersicht eher kompliziert.
Daher würde ich bei der Auflösung der aufgeworfenen Fragen praktikabel vorgehen und einfach beim Träger der Sozialhilfe eine Freistellung im Sinne der Fallschilderung beantragen, schriftlich. Dann muss die Behörde einen Bescheid erteilen - und den kann man im Zweifel anfechten. Eventuell bestehende Ansprüche werden bei einem solchen Verfahren nicht verloren gehen. Da in aller Regel vom Zeitpunkt der Antragstellung Leistungspflicht besteht.
Also mein Rat: Antrag schriftlich formulieren und ab die Post!

Gruß
Herbert Kunst

Siehe auch Buchtipps unter http://www.wernerschell.de / Aktuelles , z.B.:

Jürgen Brand:
Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II – Keine Frage offen
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Ralph Jürgen Bährle – Susanne Hartmann:
Nebenjobs – Minijobs und die 400-Euro-Regel – Ein Wegweiser zum sicheren Zuverdienst
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http://www.lindeverlag.at/verlag/bueche ... 093-0139-5

Rudolf Stumberger:
Hartz IV – Das aktuelle Gesetz mit den neuen Regelungen – Mit verständlichen Erklärungen zum Ausfüllen des Antrages
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http://www.lindeverlag.at/verlag/bueche ... 093-0224-8

Rainer Roth und Harald Thomé - Herausgeber: AG TuWas:
Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A - Z
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http://www.wernerschell.de/Aktuelles/leitfadenalg2.htm

Carsten Schwitzky, SGB II Lexikon, Die Kernbegriffe der Grundsicherung verständlich erläutert
Näheres hier!
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/SGBIILexikon06.pdf
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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