Pflege von Angehörigem: Eingeschränkte Haftung bei Unfall
Saarbrücken (dpa) Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, haftet bei einem Unfall nur eingeschränkt. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken hervor.
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http://www.main-netz.de/themen/geld-rec ... 026,384126
Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken - Aktenzeichen 4 U 110/07-38
Pflege von Angehörigem: Eingeschränkte Haftung
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