Prügelnder Pfleger darf weiterarbeiten
München – Der Altenpfleger Nils S., der wehrlose Senioren schwer verletzt hat, darf seinen Beruf weiter ausüben. Das Verwaltungsgericht gab S. nun endgültig Recht.
Das Grundgesetz stellt hohe Schranken dafür auf, einem Menschen das Recht auf freie Ausübung seines Berufs abzusprechen. Das Verwaltungsgericht hält sich auch im Fall von Nils S. an diese Schranken, auch wenn dies viele Münchner Pflege-Experten entsetzt. Der heute 40-Jährige war in die Schlagzeilen gekommen, weil er in einem Pflegeheim eine Seniorin beim Duschen so verbrüht hatte, dass ihr mehrere Zehen amputiert werden mussten. In einem anderen Haus verprügelte er später einen Schutzbefohlenen. Doch das Gericht kam zu dem Schluss: Die Regierung von Oberbayern muss ihr Berufsverbot zurücknehmen, S. soll weiter in Heimen arbeiten dürfen.
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Pflege-Experte Claus Fussek zeigt großes Unverständnis für die Entscheidung.
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(weiter lesen unter)
http://www.merkur-online.de/regionen/ms ... 828,906203
Prügelnder Pfleger erhält kein Berufsverbot
Moderator: WernerSchell
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Berufsverbot hat hohe Hürden
Wer als Pflegekraft bei der Berufsausübung prügelt, gehört aussortiert. Dazu gibt es vor allem arbeitsrechtlich vielfältige Möglichkeiten, (fristlose) Kündigung, Nichtbeschäftigung usw. Ob ein Berufsverbot möglich ist, bedarf immer einer sorgfältigen Prüfung, denn insoweit sind verfassungsrechtliche Grundsätze von Bedeutung.
Bevor man die verwaltungsgerichtliche Entscheidung krtitisiert, sollte man erst einmal die Urteilsschrift lesen. Ich habe soeben erst gehört, dass diese Entscheidung in der vorliegenden Streitsache den Beteiligten noch nicht zugestellt worden ist.
Herbert Kunst
Bevor man die verwaltungsgerichtliche Entscheidung krtitisiert, sollte man erst einmal die Urteilsschrift lesen. Ich habe soeben erst gehört, dass diese Entscheidung in der vorliegenden Streitsache den Beteiligten noch nicht zugestellt worden ist.
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Die Sache mit der Dusche könnte man noch auf Überlastung (zuwenig Personal, alles muss man auf einmal machen) schieben, bestenfalls auf Gedankenlosigkeit, Dämlichkeit.
Bewohner schlagen geht garnicht. Dass "die Hand ausrutscht" ist das absolut schrillste Alarmzeichen - da muss Hilfe (auch für den Pfleger) her, da ist Gefahr im Verzug.
Aber bei "prügeln" ist alles vorbei. Fristlose Kündigung, Anzeige - das ganze Programm. Sowie ein verklausuliertes Zeugnis.
Berufsverbot....jo mei, das ist eben Rechtssprechung, da wundert mich garnix mehr...
Bewohner schlagen geht garnicht. Dass "die Hand ausrutscht" ist das absolut schrillste Alarmzeichen - da muss Hilfe (auch für den Pfleger) her, da ist Gefahr im Verzug.
Aber bei "prügeln" ist alles vorbei. Fristlose Kündigung, Anzeige - das ganze Programm. Sowie ein verklausuliertes Zeugnis.
Berufsverbot....jo mei, das ist eben Rechtssprechung, da wundert mich garnix mehr...
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Prügelnde Pflegekräfte - keine Toleranz! Aber ----
Wer in der Pflege prügelt, hat dort nichts (mehr) verloren. Das muss klar sein!
Aber in der hier vorgestellten Angelegenheit wird, wenn ich das richtig verstanden habe, ohne Kenntnis der näheren Umstände berichtet. Stille Post ? - Wer hat was aus welchem Anlass konkret angestellt ? usw.
Das Urteil liegt schriftlich nicht vor. Also sollte man zunächst abwarten. Nicht vorschnell, wieder einmal, Pflege skandalisieren!
Das meint
PflegeCologne
Aber in der hier vorgestellten Angelegenheit wird, wenn ich das richtig verstanden habe, ohne Kenntnis der näheren Umstände berichtet. Stille Post ? - Wer hat was aus welchem Anlass konkret angestellt ? usw.
Das Urteil liegt schriftlich nicht vor. Also sollte man zunächst abwarten. Nicht vorschnell, wieder einmal, Pflege skandalisieren!
Das meint
PflegeCologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Kein Berufsverbot für "prügelnden Altenpfleger"
Kein Berufsverbot für "prügelnden Altenpfleger"
Das hier angesprochene Urteil des Verwaltungsgericht München vom 4.3.2008 - M 16 K 06.3357 - liegt mir seit dem 24.05.2008 vor. Dass das Gericht den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit als rechtlich nicht haltbar eingestuft hat, ist gut nachvollziehbar. Die in der Öffentlichkeit, ohne Kenntnis der Urteilsgründe, geäußerte Kritik erscheint voreilig und nicht abgewogen. Forderungen in Richtung Berufsverbot sind verfassungsrechtlich problematisch. - Wie am 26.5.2008 in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde am 13.5.2008 gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Auseiandersetzung geht also weiter. - Eine Urteilsvorstellung ist gleichwohl für die nächste Zeit vorgesehen.
Das hier angesprochene Urteil des Verwaltungsgericht München vom 4.3.2008 - M 16 K 06.3357 - liegt mir seit dem 24.05.2008 vor. Dass das Gericht den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen Unzuverlässigkeit als rechtlich nicht haltbar eingestuft hat, ist gut nachvollziehbar. Die in der Öffentlichkeit, ohne Kenntnis der Urteilsgründe, geäußerte Kritik erscheint voreilig und nicht abgewogen. Forderungen in Richtung Berufsverbot sind verfassungsrechtlich problematisch. - Wie am 26.5.2008 in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde am 13.5.2008 gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Auseiandersetzung geht also weiter. - Eine Urteilsvorstellung ist gleichwohl für die nächste Zeit vorgesehen.