91-Jährige gestorben: Vorwürfe nach Todessturz
Allershausen – In Allershausen (Kreis Freising) ist eine Rentnerin die Treppe hinunter gestürzt - und verstorben. Die Nachbarin erhebt schwere Vorwürfe gegen die Behörden.
Nachdem Ursula Anschütz ihre Nachbarin jahrelang gepflegt hatte, erging kürzlich ein richterlicher Beschluss, dass künftig das Betreuungsamt verantwortlich für die 91-Jährige sei.
Die somit zuständige Betreuerin verbot Ursula Anschütz, weiterhin die Wohnungstür der Seniorin abzuschließen. Anschütz hatte das getan, um zu verhindern, dass die 91-Jährige die unmittelbar dahinter liegende, steile Kellertreppe hinab stürzt.
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91-Jährige gestorben: Vorwürfe nach Todessturz
Moderator: WernerSchell
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Selbstbestimmung hat Vorrang
Hallo,
die Meldung klingt zunächst wieder einmal alarmierend. Aber, die alte Dame war offensichtlich im Vollbesitz der geistigen Kräfte und lehnte jedwede Einschränkung ihrer Freiheit ab. Das muss man wohl respektieren, denn die Selbstbestimmung hat im Zweifel Vorrang. Wenn dann nach selbstbestimmter Entscheidung ein Schaden entsteht, sind Vorwürfe in Richtung Betreuer letztlich unbegründet.
Der BGH hat auch in jüngster Zeit mehrfach in diesem Sinne entschieden. Es kann dabei auch um Stürze und die Folgekosten.
MfG
Dieter
die Meldung klingt zunächst wieder einmal alarmierend. Aber, die alte Dame war offensichtlich im Vollbesitz der geistigen Kräfte und lehnte jedwede Einschränkung ihrer Freiheit ab. Das muss man wohl respektieren, denn die Selbstbestimmung hat im Zweifel Vorrang. Wenn dann nach selbstbestimmter Entscheidung ein Schaden entsteht, sind Vorwürfe in Richtung Betreuer letztlich unbegründet.
Der BGH hat auch in jüngster Zeit mehrfach in diesem Sinne entschieden. Es kann dabei auch um Stürze und die Folgekosten.
MfG
Dieter
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