Heimbewohner darf ohne Begleitung das Heim verlassen
Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hat mit Urteil vom 29. Januar 2008 - 4 U 318/07-115 - entschieden, dass es keinen Anlass gibt, einem Heimbewohner das unbegleitete Verlassen des Heimes zu verbieten, wenn sich dieser alleine fortbewegen kann. Davon müsse sich das Pflegepersonal zuvor überzeugen. Außerdem sei "die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten".
Der Leitsatz:
Hat sich das Pflegepersonal davon überzeugt, dass ein halbseitig gelähmter Heimbewohner noch dazu in der Lage ist, sich im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen, besteht keine Veranlassung für ein Verbot, das Heim mit dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen; auch ist die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig
zu beobachten.
Fundstelle des Urteils:
http://www.biva.de/uploads/media/OLG_Sa ... _-_44k.pdf
Heimbewohner darf ohne Begleitung das Heim verlassen
Moderator: WernerSchell
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Heimbewohner darf ohne Begleitung das Heim verlassen
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de