Spinale Muskelatrophie - Hilfe beim Abhusten & Aufsicht?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
Tobi

Spinale Muskelatrophie - Hilfe beim Abhusten & Aufsicht?

Beitrag von Tobi » 09.04.2008, 06:39

Spinale Muskelatrophie - Hilfe beim Abhusten & Aufsicht?
Einschätzung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte sie um eine unverbindliche Einschätzung im folgenden Fall bitten. Ich bin Ergotherapeut und Gruppenleiter im Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Nun soll eine junge Dame mit spinaler Muskelatrophie aufgenommen werden. Sie benötigt Unterstützung beim Abhusten. Dieser Akt wurde bislang auf recht brachiale Art und Weise (Drücken in den unteren Thoraxbereich und Eingeweide) von der Mutter übernommen. Nun stellt sich uns die Frage ob dies Aufgabe der Gruppenleiter ist oder ob dies Behandlungspflege ist und deshalb eine pflegerische Kraft finanziert werden muss.

Die junge Frau kommt aus einem anderen Landkreis, es besteht also keine Aufnahmepflicht. Wie schätzen sie die Aufsichtspflicht ein? Die junge Frau hat Atembeschwerden und muss auch zwischendurch bei Bedarf beim Abhusten unterstützt werden. Ich kann leider nicht immer im Gruppenraum anwesend sein. Das ist das was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Was ist, wenn ich nicht da bin (Notfall, etc.).

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wir sind in solchen Dingen noch unerfahren, da diese geplante Neuaufnahme sehr speziell ist. Natürlich sind ihre Einschätzungen unverbindlich und müssen im Einzelfall bewertet werden, aber sie liefern uns wichtige Anhaltspunkte.

Grüße,
Tobi

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Spinale Muskelatrophie - Hilfe beim Abhusten & Aufsicht?

Beitrag von Herbert Kunst » 09.04.2008, 07:55

Spinale Muskelatrophie - Hilfe beim Abhusten & Aufsicht?
Tobi hat geschrieben:
(1) ...Ich bin Ergotherapeut und Gruppenleiter im Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Nun soll eine junge Dame mit spinaler Muskelatrophie aufgenommen werden. Sie benötigt Unterstützung beim Abhusten. Dieser Akt wurde bislang auf recht brachiale Art und Weise (Drücken in den unteren Thoraxbereich und Eingeweide) von der Mutter übernommen. Nun stellt sich uns die Frage ob dies Aufgabe der Gruppenleiter ist oder ob dies Behandlungspflege ist und deshalb eine pflegerische Kraft finanziert werden muss.
(2) Die junge Frau kommt aus einem anderen Landkreis, es besteht also keine Aufnahmepflicht. Wie schätzen sie die Aufsichtspflicht ein? Die junge Frau hat Atembeschwerden und muss auch zwischendurch bei Bedarf beim Abhusten unterstützt werden. Ich kann leider nicht immer im Gruppenraum anwesend sein. Das ist das was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Was ist, wenn ich nicht da bin (Notfall, etc.). ...
Hallo Tobi,
in der Angelegenheit ist eine Rückmeldung nicht einfach, weil wichtige Informationen zum Alter, Vollbesitz der geistigen Kräfte usw. nicht bekannt sind. Auch ist nicht bekannt, welche konkreten ärztlichen Verordnungen vorliegen und inwieweit überhaupt eine Aufsichtspflicht gegeben sein kann.
(1) Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der zuständige Arzt hinsichtlich der Hilfe beim Abhusten befragt werden muss. Gibt es eine ärztliche Verordnung diesbezüglich? Ich denke, dass hier wohl eher die Pflegekräfte gefordert sind (häusliche Krankenpflege). Evtl. müsste auch mit Hilfe der Krankenkasse / MDK eine Abklärung versucht werden.
(2) Aufsichtspflichten können nur bestehen, wenn es eine Aufsichtsnotwendigkeit gibt. Dazu fehlen aber nähere Hinweise. Auch diesbezügliche Risiken könnten ggf. mit Hilfe des behandelnden Arztes erörtert / abgeschätzt werden.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Antworten