Hallo,
heute wurde ein Pat. mit Heimbeatmungsgerät stationär im Krankenhaus aufgenommen.
Die Mitarbeiter der Station (Pflege und Ärzte)sind nicht im Umgang mit diesem Gerät eingewiesen.
Der Chefarzt lehnt eine Behandlung auf der Intensivstation ab, da die Einweisungsdagnose nicht intensivpflichtig ist.
Habe dazu folgende Fragen:
1. Wer darf oder muß die Mitarbeiter der Pflegestation im Umgang mit dem Heimbeatmungsgerät schulen (Mitarbeiter Altenheim die Mitarbeiter der Station? Dann die Mitarbeiter weitere Mitarbeiter?)
2. Wie ist das Haftungsrecht?
3. Was muß sonst noch beachtet werden?
Mir ist bekannt dass Beatmungsgeräte laut Medizinprodukte Betreiberverordnung in Anlage 1 gestuft sind und somit besonderer Schulung bedürfen.
Kann mir jemand Auskunft geben
Freue mich über Antworten
Umgang mit Heimbeatmungspatienten im Krankenhaus
Moderator: WernerSchell
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Medizinprodukte - Einweisung vor Anwendung
Hallo,
hier eine schnelle Antwort, wahrscheinlich muss ja schnell gehandelt werden:
Für den Umgang mit den Medizinprodukten gibt es eine Reihe von Vorschriften, die es zu beachten gilt; z.B.
Medizinproduktegesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/index.html
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html
In § 5 der o.a. Verordnung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Geräteeinweisung zu erfolgen hat. Wer im vorliegenden Fall für eine Einweisung usw. infrage kommt, sollte m.E. vom Gerätebeauftragten abgeklärt werden. Ich würde also die gestellten Fragen im Hause weiter reichen.
Gruß
Herbert Kunst
hier eine schnelle Antwort, wahrscheinlich muss ja schnell gehandelt werden:
Für den Umgang mit den Medizinprodukten gibt es eine Reihe von Vorschriften, die es zu beachten gilt; z.B.
Medizinproduktegesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/index.html
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
http://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html
In § 5 der o.a. Verordnung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Geräteeinweisung zu erfolgen hat. Wer im vorliegenden Fall für eine Einweisung usw. infrage kommt, sollte m.E. vom Gerätebeauftragten abgeklärt werden. Ich würde also die gestellten Fragen im Hause weiter reichen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Patientenversorgung muss stimmen
Hallo,
ich hoffe doch sehr, dass der krankheitsinterne Streit nicht zu Lasten des Patienten geht. Im Zweifel müsste die Intensivmedizin des Hauses zumindest so lange die Versorgung übernehmen, wie es keine andere rechtmäßige Betreuung gibt.
Mich würde interessieren, wie die Angelegenheit geregelt worden ist.
MfG
Sabrina
ich hoffe doch sehr, dass der krankheitsinterne Streit nicht zu Lasten des Patienten geht. Im Zweifel müsste die Intensivmedizin des Hauses zumindest so lange die Versorgung übernehmen, wie es keine andere rechtmäßige Betreuung gibt.
Mich würde interessieren, wie die Angelegenheit geregelt worden ist.
MfG
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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