Pflegedokumentation - auch durch Angehörige?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Pflegedokumentation - auch durch Angehörige?

Beitrag von Gast » 19.11.2003, 20:27

Hallo,
ich habe eine kleine Frage zu folgendem Thema: Ich pflege meinen alten Vater zuhause zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst.

Darf ich auch wichtige Dinge in die Pflegedokumentation eintragen oder darf das nur der Pflegedienst? Da der Pflegedienst nicht jeden Tag kommt, wäre es eigentlich wichtig, dass auch die sonstigen an der Pflege Beteiligten mitdokumentieren.

Stefan_Huber

Re: Pflegedokumentation - auch durch Angehörige?

Beitrag von Stefan_Huber » 20.11.2003, 09:58

Hallo Herr Anton S.,
die Führung der Pflegedokumentation obliegt grundsätzlich allein den Pflegekräften. Allerdings kann es ein Interesse daran geben, auch Aufzeichnungen von Familienangehörigen zur Verfügung zu haben. Diese sollten nach näheren Absprachen mit den Pflegekräften (ggf. Ärzten) nebenher, also gesondert, geführt werden. Es mag dann von den verantwortlichen Dienstkräften im Einzelfall entschieden werden, ob und ggf. inwieweit solche Aufzeichnungen (später) mit der Pflegedokumentation zusammen geführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Huber

Gast

Pflegedokumentation allein durch Pflegekräfte

Beitrag von Gast » 21.11.2003, 10:39

Eine ordnungsgemäße Dokumentation zu erstellen, ist Pflicht des professionellen Pflegepersonals, nicht der Laien, auch wenn sie teilweise in die Krankenversorgung einbezogen sind.
Wie schon gesagt, kann man es durchaus für vernünftig erachten, neben der professionellen Pflegedokumentation weitere Aufzeichnungen, zusozusagen zur Ergänzung und Unterstützung, zu führen. Nicht mehr und nicht weniger!

Gast

Dokumentation durch Angehörige - bedingt !

Beitrag von Gast » 21.11.2003, 22:59

Ich denke, dass man bestimmte Aufzeichnungen durchaus den Angehörigen überlassen kann. Sie sollten aber in Form eines Art Beiblattes erstellt werden. Sie können dann als Angehörigen-Aufzeichnungen kenntlich gemacht der Pflegedokumentation beigegeben werden. Es wäre eine Ergänzung der offiziellen Dokumentation. Die Einzelheiten müßte man anhand der pflegerischen Erfordernisse absprechen.

Sebastian

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