Minister Karl-Josef Laumann:
„Berichte von Altenheimen müssen für jeden Bürger verständlich sein“
Neues Projekt: „Kundenorientierte Qualitätsberichte“
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
„Die Menschen erfahren über die Qualität der Arbeit in den Pflegeheimen meist nur dann etwas, wenn es Anlass zur Kritik gibt. Mit Hilfe des neuen Heimrechtes werde ich deshalb dafür sorgen, dass es regelmäßige und unangemeldete Prüfungen und eine Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfberichte gibt. Diese Berichte müssen aber für jeden verständlich sein“, betonte heute (15. Januar 2008) der nordrheinwestfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann in Mönchengladbach. Hier besuchte der Minister das Städtische Alteinheim Windberg, wo das Projekt „Kundenorientierte Qualitätsberichte“ der Sozialholding der Stadt vorgestellt wurde.
„Ich bin froh, dass man hier in Mönchengladbach zusammen mit neun anderen Heimen aus unterschiedlichen Regionen unseres Landes allgemeinverständliche Qualitätsberichte entwickeln will. Dann können die Menschen, die einen Heimplatz suchen, sich über die Qualität des jeweiligen Angebots informieren und sich auch bewusster als dies heute möglich ist für oder gegen ein Heim entscheiden“, betonte Laumann. Das Sozialministerium fördert das Projekt, das vom 1. November 2007 bis 31. Oktober 2008 läuft, mit rund 97.000 Euro.
Die Prüfberichte der Aufsichtsbehörden, d. h. insbesondere der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der Heimaufsicht, machen die Qualität eines Pflegeheimes unter anderem daran fest, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Zahl und ausreichender Qualifikation vorhanden sind oder ob die baurechtlichen Vorgaben für die Heime, in denen pflegebedürftige Menschen leben, eingehalten werden.
„Mit Qualität in der Pflege verbinde ich gedanklich in erster Linie die Lebensqualität der dort lebenden Menschen. Deshalb müssen Prüfberichte auch Antworten auf die Fragen enthalten, die für die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen von ebenso großer Bedeutung sind. Das sind häufig ganz praktische Fragen, z.B. ob man zumindest einen Teil der Möbel beim Heimeinzug mitbringen kann oder ob der örtliche Seelsorger regelmäßig ins Haus kommt“, erklärte Laumann. „Ich erwarte mir von diesem Projekt auch Impulse für die Entwicklung der Prüfkriterien, die für die Berichterstattung nach dem neuen Landesheimrecht gelten sollen.“
Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie bei der Sozialholding GmbH der Stadt Mönchengladbach, Tel: Tel. 02166 – 455-0, http://www.sozialholding.de
Die Eckpunkte für ein Landesheimgesetz NRW stehen im Internet unter http://www.mags.nrw.de zum Download bereit!
Quelle: Pressemitteilung vom 15.1.2008
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_P ... index.html
Altenheime - Kundenorientierte Qualitätsberichte
Moderator: WernerSchell