Gewalt in der Pflege - Beschimpfung von Bewohnern

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gisela_Meyerhofen

Gewalt in der Pflege - Beschimpfung von Bewohnern

Beitrag von Gisela_Meyerhofen » 09.08.2003, 20:01

Beschimpfung von Bewohnern – fristlose Kündigung?

Guten Tag,
in den letzten Tagen gab in unserem Heim zu Auseinandersetzungen zwischen Pflegekräften und Bewohnern. Einzelne Diskussionen waren sehr hitzig – durchaus wettergemäß.
Unser Pflegedienstleiter nahm sich zwei Pflegekräfte „zur Brust“ und machte ihnen klar, dass sie mit Konsequenzen rechnen müssten, wenn sich die Vorgänge noch einmal wiederholen sollten. Es hatte wohl einige Bemerkungen durch die zwei Pflegekräfte gegeben, die eine Bewohnerin als beleidigend empfunden hatte. Der Pflegedienstleiter machte bezüglich der angedeuteten Konsequenzen auf eine gerichtliche Entscheidung aufmerksam, nach der eine Pflegekraft fristlos gekündigt worden sei. Der Grund: Beschimpfung von Heimbewohnern!
Im Team haben wir diskutiert und möchten wissen, ob tatsächlich eine fristlose Kündigung möglich wäre.
Für eurer Interesse an dieser Frage und eventuelle Rückäußerungen vielen Dank!
Hochachtungsvoll
Gisela Meyerhofen

Gast

Re: Beschimpfung von Bewohnern – fristlose Kündigu

Beitrag von Gast » 11.08.2003, 09:56

Hallo, Gisela, eine unangemessene Behandlung (Beschimpfung) von Bewohnern eines Pflegeheims rechtfertigt unter Umständen eine fristlose Kündigung, ohne dass es zuvor einer wirksamen Abmahnung bedarf. Dies wurde vor einiger Zeit in einem Arbeitsrechtsstreit so entschieden (siehe nachfolgender Kurzbericht). Allerdings ist immer auf den Einzelfall abzustellen; Verallgemeinerungen sind m.E. nicht berechtigt. Gruß Berti

Der Fall: Eine Frau (Klägerin) war seit 1988 als Altenpflegehelferin in einem Alten- und Pflegeheim beschäftigt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme äußerte die Klägerin Ende September 1999 gegenüber einer Heimbewohnerin: „Reiß endlich das Maul auf, ich will dir die Zähne einsetzen", und gegen eine andere Bewohnerin: „Nimm endlich deinen Arsch hoch oder es passiert etwas". Der Heimträger (Beklagte) kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Das Arbeitsgericht Kiel wies die Kündigungsklage zurück. Die von der Klägerin eingelegte Berufung blieb erfolglos (Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17.5.2001 – 5 Sa 315/00 -).
Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht aus, dass es der Beklagten angesichts dieser Äußerungen der Klägerin nicht mehr zuzumuten sei, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Die Vertrauensgrundlage für das Arbeitsverhältnis sei unwiederbringlich zerstört. Einer vorangegangenen Abmahnung habe es nicht bedurft, weil der Klägerin klar sein musste, dass die Beklagte dieses Verhalten nicht hinnehmen konnte und durfte.

Cornelia Süstersell
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Gewalt in der Pflege - Dauerbrenner!

Beitrag von Cornelia Süstersell » 18.11.2007, 14:20

Das Thema ist weiterhin aktuell. Hier einige Lesetipps:

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Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.

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