Schriftwechsel aus einer Mailingliste (Anfrage anonymisiert):
Herr NN. schrieb:
.... ich habe hier grade Probleme mit einer Hauskrankenpflege. Vielleicht hat jemand ähnliche, oder Ideen, wie man dagegen vorgehen kann. Eine ehemalige MAin einer Hauskrankenpflege hat nun eine eigene eröffnet und betreibt aggressive Kundenwerbung. Dazu besucht sie die ihr bekannten Kunden ihrer alten Pflegestation und versucht diese zu überreden, zu ihr zu wechseln. So auch bei einem Betreuten von mir, leicht beeinflussbar, unterschreibt fast alles, so auch alle Haustürgeschäfte - Einwilligungsvorbehalt schon seit langem. Ihn zu überreden war für sie kein Problem. Dann versuchte sie es bei mir. Als ich klar machte, dass es mit mir keinen Wechsel geben wird, schrieb sie dem Betreuten einen Antrag auf Betreuerwechsel und eine Kündigung für seine Hauskrankenpflege und ließ ihn alles unterschreiben. Ich schreibe grade an der Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht zu diesem Betreuerwechselantrag und gehe davon aus, dass das Gericht aufgrund der Hintergründe dem Antrag nicht folgen wird. Auch die Kündigung der Hauskrankenpflege dürfte aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes und der fehlenden Zustimmung des Betreuers nichtig sein. Ich werde auch die Kostenträger, Pflegekasse und Soz, informieren.
Aber kann man was gegen dieses dreiste Treiben unternehmen? Gibt es so etwas wie eine Heimaufsicht für Hauskrankenpflegen? Kann ich der Hausverbot erteilen?
Sehr geehrter Herr NN.,
ambulante Pflegedienste haben keine eigene Aufsicht (ähnliche der Heimaufsicht). Wenn überhaupt, schaut der Medizinische Dienst (für die Pflegekassen) nach. Ich habe zunächst einmal keine Bedenken gegen eine Werbung. Ich würde die Bewertung eher danach ausrichten, wer am Besten geeignet ist, angemessene Pflegeleistungen zu ermöglichen. Es kann durchaus sein, dass die werbende Pflegekraft bei ihren früheren Arbeitgebern unangemessene Pflegebedingungen mit erleben musste und jetzt von der Vorstellung geprägt ist, bessere Leistungen anzubieten. Wenn es so ist, kann man das eigentlich nur begrüßen!
Daher würde ich die Bewertung nicht von formalen, sondern eher von inhaltlichen Gegebenheiten (= Ergebnisqualität) abhängig machen. Solche Vorstellungen prägen u.a. meine Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Ambulanter Pflegedienst - aggressive Werbung
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Ambulanter Pflegedienst - aggressive Werbung
Zuletzt geändert von WernerSchell am 19.10.2008, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
Die an dieser Stell von Ihnen gemachte Äußerung stimmt mich doch nachdenklich Herr Schell.
Ein Pflegedienst, dessen Inhaber in der geschilderten Weise vorgeht, muss durchaus kritisch bewertet werden. Wie geschildert geht die Inhaberin im Rahmen ihrer "Werbung" in einer Art vor, die die Rechte und Interessen des Pflegebedürftigen schlicht ausser acht lässt.
Alternativ zu dem geschilderten Vorgehen wäre es doch sicherlich sinnvoller, mit dem Berteuer Kontakt aufzunehmen und darzustellen, in welchen Bereichen die Pflege von dem neuen PD "besser" geleistet werden kann. Dann könnte auch eine Bewertungsgrundlage festgelegt werden, auf deren Basis die Ergebnisqualität evaluiert wird. Andernfalls wäre der Pflegebedürftige, respektive Betreuer, gezwungen die Katze im Sack zu kaufen.
Sehr geehrter Herr Schell; angesichts ihres sonstigen Engagements für die Interessen von Pflegebedürftigen und bei allem Respekt wundert mich etwas ihre lachse Antwort in diesem Fall.
MfG
mebo
Ein Pflegedienst, dessen Inhaber in der geschilderten Weise vorgeht, muss durchaus kritisch bewertet werden. Wie geschildert geht die Inhaberin im Rahmen ihrer "Werbung" in einer Art vor, die die Rechte und Interessen des Pflegebedürftigen schlicht ausser acht lässt.
Alternativ zu dem geschilderten Vorgehen wäre es doch sicherlich sinnvoller, mit dem Berteuer Kontakt aufzunehmen und darzustellen, in welchen Bereichen die Pflege von dem neuen PD "besser" geleistet werden kann. Dann könnte auch eine Bewertungsgrundlage festgelegt werden, auf deren Basis die Ergebnisqualität evaluiert wird. Andernfalls wäre der Pflegebedürftige, respektive Betreuer, gezwungen die Katze im Sack zu kaufen.
Sehr geehrter Herr Schell; angesichts ihres sonstigen Engagements für die Interessen von Pflegebedürftigen und bei allem Respekt wundert mich etwas ihre lachse Antwort in diesem Fall.
MfG
mebo
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Wohl der pflegebedürftigen Menschen entscheidend
Hallo Herr Mebo,
es versteht sich, dass ich mit meiner Rückmeldung nicht konkret zum Einzelfall Stellung nehmen konnte. Dazu müsste man die Umstände näher kennen. Aber, die bloße Tatsache, dass jemand versucht, Kunden für sich zu gewinnen, ist m.E. noch nicht verwerflich. Dies subjektiv mit Kriterien wie "aggressiv" usw. zu charakterisieren, ist für meine Beurteilung zunächst einmal nicht beachtlich.
Interessant ist aber, dass ein Betroffener offensichtlich von der Sinnhaftigkeit eines Pflegedienstwechsels überzeugt werden konnte. Als dies der Rechtliche Betreuer nicht nachvollziehen konnte / wollte (Gründe müssten ggf. näher beleuchtet werden), kam es seitens des Betroffenen zu einem Antrag auf Betreuerwechsel. Dies einfach mit der sog. aggressiven Werbung in Verbindung zu bringen, zeigt dann wohl auch, dass sich hier der Rechtliche Betreuer schlicht zur Wehr setzt und mit entsprechenden Argumenten arbeitet, um seinen "Job" (oder nur Recht) zu behalten; aus der subjektiven Ecke alles wieder nachvollziehbar.
Meine allgemein gehaltenden Äußerungen sollten lediglich herausstellen, dass es entscheidend auf die angemesse Pflege, das Wohl des Betroffenen, ankommt. Wenn dieses Wohl des Betroffenen im Mittelpunkt der Diskussionen gestellt wird, sind die anderen Themen nur am Rande bedeutsam.
Ich erhalte nahezu täglich Mitteilungen über unzureichende Pflegebedingungen und setze mich konsequent für die Belange der jeweils betroffenen pflegebedürftigen Menschen ein. Dabei geht es u.a. um Kompetenzrangeleien mit den Rechtsvertretern, Probleme mit den Vormundschaftsgerichten (z.B. nicht immer nachvollziehbare Betreuerbestellungen, mangelnde Aufsicht), unzureichende Pflegeleistungen usw. Siehe auch aktuell:
Pflegedienste Berlin - Pflege-Qualität gefährdet
viewtopic.php?t=7058
Orientierung für die gebotenen Folgerungen muss immer die Interessenlagen der hilfe- und pflegebedürftigen Personen sein - und nichts anderes!
Mit freundlichen Grüßen
es versteht sich, dass ich mit meiner Rückmeldung nicht konkret zum Einzelfall Stellung nehmen konnte. Dazu müsste man die Umstände näher kennen. Aber, die bloße Tatsache, dass jemand versucht, Kunden für sich zu gewinnen, ist m.E. noch nicht verwerflich. Dies subjektiv mit Kriterien wie "aggressiv" usw. zu charakterisieren, ist für meine Beurteilung zunächst einmal nicht beachtlich.
Interessant ist aber, dass ein Betroffener offensichtlich von der Sinnhaftigkeit eines Pflegedienstwechsels überzeugt werden konnte. Als dies der Rechtliche Betreuer nicht nachvollziehen konnte / wollte (Gründe müssten ggf. näher beleuchtet werden), kam es seitens des Betroffenen zu einem Antrag auf Betreuerwechsel. Dies einfach mit der sog. aggressiven Werbung in Verbindung zu bringen, zeigt dann wohl auch, dass sich hier der Rechtliche Betreuer schlicht zur Wehr setzt und mit entsprechenden Argumenten arbeitet, um seinen "Job" (oder nur Recht) zu behalten; aus der subjektiven Ecke alles wieder nachvollziehbar.
Meine allgemein gehaltenden Äußerungen sollten lediglich herausstellen, dass es entscheidend auf die angemesse Pflege, das Wohl des Betroffenen, ankommt. Wenn dieses Wohl des Betroffenen im Mittelpunkt der Diskussionen gestellt wird, sind die anderen Themen nur am Rande bedeutsam.
Ich erhalte nahezu täglich Mitteilungen über unzureichende Pflegebedingungen und setze mich konsequent für die Belange der jeweils betroffenen pflegebedürftigen Menschen ein. Dabei geht es u.a. um Kompetenzrangeleien mit den Rechtsvertretern, Probleme mit den Vormundschaftsgerichten (z.B. nicht immer nachvollziehbare Betreuerbestellungen, mangelnde Aufsicht), unzureichende Pflegeleistungen usw. Siehe auch aktuell:
Pflegedienste Berlin - Pflege-Qualität gefährdet
viewtopic.php?t=7058
Orientierung für die gebotenen Folgerungen muss immer die Interessenlagen der hilfe- und pflegebedürftigen Personen sein - und nichts anderes!
Mit freundlichen Grüßen
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- phpBB God
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- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Interessen pflegebedürftiger Menschen stehen oben an!
Hallo mebo,mebo hat geschrieben: .... Ein Pflegedienst, dessen Inhaber in der geschilderten Weise vorgeht, muss durchaus kritisch bewertet werden. Wie geschildert geht die Inhaberin im Rahmen ihrer "Werbung" in einer Art vor, die die Rechte und Interessen des Pflegebedürftigen schlicht ausser acht lässt. ...
ich finde die Äußerung von Herrn Schell super / korrekt / tadellos. Woraus ergibt sich denn, bitte schön, dass der (neue) Pflegedienst die Interessen des Pflegebedürftigen außer acht lässt? Wenn sowas unterstellt wird, ist das, wie mir scheint, einseitige Parteinahme für die Wertungen des Rechtlichen Betreuers. Möglicherweise könnte alles aufgehellt werden, wenn der Sachverhalt, objektiv dargestellt, bekannt wäre. Zunächst haben wir aber nur eine einseitige Darstellung.
Und genau darauf war die eher zurückhaltende Äußerung von Herrn Schell abgestellt. Das finde ich total in Ordnung, genau richtig. Dass Herr Schell für pflegebedürftige Menschen Partei ergriffen hat, ist doch wohl ernstlich nicht infrage zu stellen. Das sollten wir alle doppelt unterstreichen. Daher stimme ich voll zu:
Orientierung für die gebotenen Folgerungen muss immer die Interessenlagen der hilfe- und pflegebedürftigen Personen sein - und nichts anderes!
MfG
Gaby
Pflegedienst kann frei gewählt werden
viewtopic.php?t=4918&highlight=pflegedienst
Checkliste Ambulante Pflegedienste - psg-Grafik
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Ambulante Pflegedienste – Wer führt Aufsicht?
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Pflegebedürftige - ihr Wohl muss immer entscheiden!
Guten Morgen,WernerSchell hat geschrieben: ... Ich würde die Bewertung eher danach ausrichten, wer am Besten geeignet ist, angemessene Pflegeleistungen zu ermöglichen. .... Bewertung nicht von formalen, sondern eher von inhaltlichen Gegebenheiten (= Ergebnisqualität) abhängig machen. ...
ich bin auch der Meinung, dass zunächst einmal die Interessenlage des Pflegebedürftigen im Mittelpunkt zu stehen hat. Sein Wohl muss entscheiden, ob ein Pflegedienstwechsel gerechtfertigt ist, nicht etwa Rechthaberei des Rechtlichen Betreuers. Der Betreuer hat sich allein am Wohl des Betroffenen zu orientieren und sonst nichts! Wenn er dem nicht Rechnung trägt, muss der Betreuer sich nicht wundern, wenn es zu einem Antrag zu seiner Ablösung kommt.
Ich kenne auch Situationen, wo die pflegebedürftigen Menschen leider nicht im Mittelpunkt des Geschehens stehen, sondern zum "Objekt" der Institutionen geworden sind - und sich kaum zur Wehr setzen können. Wir brauchen daher mehr Unterstützung für die Betroffenen, und weniger Macht bei den Institutionen!
MfG
Rob
Auch von mir einige Hinweise zu weiteren Forumstexten:
Im Netz der Betreuung - Entmündigt & allein gelassen
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Rechtlicher Betreuer kümmert sich wohl nicht so richtig
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Vollmacht & „Rechtliche Betreuung“ – Probleme
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Skandal: Betreuung für 80 betroffene Menschen!
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Ohne eigenen Willen - Zwangsbetreuung in Deutschland
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"Betreuern ausgeliefert?" - Schlagzeilen!
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Berufs-Betreuer angeklagt: Rolli-Fahrerin missbraucht?
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