Versorgung mit häuslicher Krankenpflege

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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bad e.V.

Versorgung mit häuslicher Krankenpflege

Beitrag von bad e.V. » 07.02.2007, 08:05

bad e.V. begrüßt Erhalt der Bundesrahmenempfehlung über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege

Die im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vorgesehene Streichung der Rahmenempfehlung gem. § 132a Abs. 1 SGB V wird zurückgenommen. Diese Regelung sieht - entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf - auch weiterhin die Verpflichtung der Spitzenverbände der Krankenkassen vor, mit den für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisatoren auf Bundesebene eine Rahmenempfehlung über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege abzugeben. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Patienten bundesweit gleichartige und qualitativ gleichwertige Leistungen erhalten.

Der entsprechende Referentenentwurf zur Gesundheitsreform sah ursprünglich vor, § 132 a Abs. 1 SGB V ersatzlos zu streichen. Dies hätte faktisch einen Ausschluss der Interessen der Leistungserbringer auf Bundesebene zur Folge gehabt, da die Sichtweise der Pflegeeinrichtungen bei den maßgeblichen Entscheidungsprozessen keine Berücksichtigung mehr gefunden hätte.

"Unsere Warnungen haben Wirkung gezeigt" - resümiert Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des bad e.V. "Durch die Abschaffung der Bundesrahmenempfehlung wären Vorgaben auf Bundesebene hauptsächlich in den Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege, also ausschließlich durch die Ärzteschaft und die Krankenkassen, erfolgt. Durch den Erhalt der Rahmenempfehlung nach § 132a SGB V besteht nun auch in Zukunft die Chance, dass die Interessen der Patienten und Pflegeeinrichtungen ausreichend berücksichtigt werden."

Für Rückfragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp, RA'in
(Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin)

Quelle: Pressemitteilung vom 6.2.2007
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.

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