Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe
Moderator: WernerSchell
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WernerSchell
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Beitrag
von WernerSchell » 20.08.2020, 06:34
Aus Forum:
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 77#p114777
Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Das ergibt sich aus der nachfolgenden Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums:
Versorgungsverbesserungsgesetz
Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege
Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für mehr Personal in der Altenpflege sorgen und die Stellensituation in der Geburtshilfe verbessern. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen von dem Gesetz profitieren: Sie sollen bestimmte dauerhaft Hilfsmittel leicht und unbürokratisch beantragen können. Außerdem werden Leistungen für zu Hause versorgte Pflegebedürftige vorübergehend ausgeweitet.
Eine gute Versorgung bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und damit genügend Personal. Alle, die in der Altenpflege arbeiten, leisten jeden Tag Herausragendes. Daher wollen wir sie in ihrem Berufsalltag weiter unterstützen. In der stationären Altenpflege finanzieren wir bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte. Und zwar so, dass sich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht erhöht. Zugleich behalten wir das erleichterte Antragsverfahren für bestimmte Hilfsmittel im Rahmen der Pflegebegutachtung auf Dauer bei und weiten Hilfeleistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehöriger aus. Damit entlasten wir Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gleichermaßen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Regelungen des Referentenentwurfs im Überblick
Bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der Altenpflege
In der vollstationären Altenpflege sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Kosten der stationären Versorgung soll dadurch nicht steigen. Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für Einrichtungen. Die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich sind.
Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Pflegebedürftige sollen Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen dauerhaft leicht und unbürokratisch beantragen können. Eine bisher befristete Regelung, nach der von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Die pandemiebedingte Inanspruchnahme von Pflegeunterstützungsgeld soll nicht mit dem Regelanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verrechnet werden. Leistungsbeträge des Entlastungsbeitrags, die im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen wurden, können bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden.
Zusätzliche Hebammen in Kliniken
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) aufgelegt werden. Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für assistierendes medizinisches Personal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.
Weitere Regelungen
Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die pauschale Förderung ländlicher Krankenhäuser in Höhe von jeweils 400.000 Euro jährlich einbezogen werden.
Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, durch den Innovationsfonds geförderte Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen.
Der Referentenentwurf des Gesetzes befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden.
Downloads: Referentenentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege - PDF, 195 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... f48gEc0DX4
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Dazu ergibt sich in Kürze:
Jens Spahn will für die Altenpflege 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte finanzieren. Dazu ergibt sich in Kürze: Obwohl uns Jens Spahn alle naslang die Pflegewelt erklären will, liegt er erneut mit seinen Absichten völlig daneben: In der Pflege sind verbesserte Arbeitsbedingungen dringend erforderlich, und zwar durch Schaffung von deutlich verbesserten Stellenschlüsseln (lt. Rothgang-Gutachten + 36%) und höhere Vergütungen. Allein die Angleichung der Vergütungen in der Altenpflege erfordert ein Vergütungsplus von rd. 500 Euro/Monat. Dringend notwendig sind im Übrigen Fachkräfte und keine Hilfskräfte (Billigkräfte). § 11 Abs. 1 SGB XI: " Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Wer unter den gegebenen Umständen erneut allein auf Hilfskräfte setzt, hat wirklich nichts verstanden!
Siehe auch die Hinweise unter
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p114431
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... hn#p112872

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WernerSchell
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Beitrag
von WernerSchell » 10.12.2020, 12:37
Nach der Pandemie: Investitionen in Gesundheitswesen
ICN fordert Einrichtung eines Fonds zur Qualifizierung von mehr Pflegefachpersonen
Der International Council of Nurses (ICN) fordert die Regierungen auf, sogenannte HERO-Fonds einzurichten, um in das Gesundheitssystem zu investieren. Dies soll das Gesundheitswesen stärken und gleichzeitig neue Perspektiven für diejenigen schaffen, die durch die Krise ihre Arbeitsplätze verloren haben.
Während der Pandemie ist einerseits der Mangel an Pflegepersonal weltweit noch einmal überdeutlich geworden: Laut ICN fehlen rund sechs Millionen beruflich Pflegende. Andererseits sind in vielen Wirtschaftszweigen Arbeitsplätze verloren gegangen und die Menschen stehen ohne Perspektive da.
ICN fordert nun, dass die Regierungen Mittel und Ressourcen zur Verfügung stellen, um den Ein- und Umstieg in die Pflegeberufe zu fördern. Über „Fonds for health, education and retraining opportunity“ (HERO-Fonds) sollen diese Mittel zweckgebunden eingesetzt werden. Für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) muss dabei die Qualität der Pflege handlungsleitend sein. „Pflege kann nicht jede beziehungsweise jeder“, gibt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zu bedenken. „In Deutschland gibt es Umschulungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit. Diese könnten über einen solchen Fond ausgebaut werden. Die Ausbildungseinrichtungen müssen in die Auswahl der Umschülerinnen und -schüler einbezogen werden und die Finanzierung der dreijährigen Ausbildung sollte sichergestellt sein. Was wir brauchen, sind gut ausgebildete Pflegefachpersonen, die den Beruf aus Interesse an professioneller Pflege ergreifen wollen, nicht nur aus einer Not heraus. Deshalb ist uns die Forderung von ICN nach strukturierten Investitionen in die Ausbildung und Umschulung unter dem Gesichtspunkt der höchsten Qualitätsstandards so wichtig.“
Howard Catton, Geschäftsführer des ICN, fordert, dass die Regierungen die Gesundheit in den Mittelpunkt ihrer Konjunkturpläne stellen müssten. Dies stärke sowohl das Gesundheitswesen als auch das Wirtschaftswachstum. „Die Pandemie hat uns gezeigt, dass Gesundheitsausgaben keine Kosten, sondern Investitionen sind, die nach der Pandemie auch das Wirtschaftswachstum beschleunigen werden“, so Catton in der Pressemitteilung des ICN.
Die Pressemitteilung von ICN im Original finden Sie hier: https://www.icn.ch/news/icn-calls-estab ... c-recovery
Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
www.dbfk.de