Hallo zusammen,
habe eine Frage und zwar ist es doch aus rechtlicher Sicht untersagt das eine Arzthelferin eine Portversorgung durchführt. Nun bin auf der Suche nach Gesetzestexten o.ä das ich das mal Schwarz auf Weiß sehe bzw lesen kann.
Kann mir jemand helfen oder sagen wo ich das finden kann?
Portversorgung durch Arzthelferin
Moderator: WernerSchell
Portversorgung durch Arzthelferin
Hallo KK7,
in der pflegerischen Versorgung von Patienten / Pflegebedürftigen gibt es eigentlich keinen Tätigkeitsschutz. Wer für eine der Pflege zugedachten Maßnahme ausreichend qualifiziert ist, kann diese auch ausführen; eine Patientengefährdung muss immer ausgeschlossen werden. So kann wohl auch grundsätzlich eine entsprechend qualifizierte Arzthelferin eine Portversorgung durchführen. Man müsste aber ggf. genau untersuchen, was hier unter Portversorgung verstanden wird. Im Übrigen kann es z.B. im Rahmen der häuslichen Pflege aufgrund entsprechender Verträge vorgegeben sein, dass solche Tätigkeiten nur examinierte Krankenschwestern / Krankenpfleger (abrechnungsrelevant) auszuführen haben.
In diesem Forum ist wiederholt über die Themen Tätigkeitsschutz und Sorgfaltspflicht diskutiert worden. Ich empfehle, diese Texte zunächst einmal durchzusehen und dann ggf. ergänzende Fragen zu stellen.
Nachfolgend einige der Fundstellen im Forum.
Gruß Berti
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
in der pflegerischen Versorgung von Patienten / Pflegebedürftigen gibt es eigentlich keinen Tätigkeitsschutz. Wer für eine der Pflege zugedachten Maßnahme ausreichend qualifiziert ist, kann diese auch ausführen; eine Patientengefährdung muss immer ausgeschlossen werden. So kann wohl auch grundsätzlich eine entsprechend qualifizierte Arzthelferin eine Portversorgung durchführen. Man müsste aber ggf. genau untersuchen, was hier unter Portversorgung verstanden wird. Im Übrigen kann es z.B. im Rahmen der häuslichen Pflege aufgrund entsprechender Verträge vorgegeben sein, dass solche Tätigkeiten nur examinierte Krankenschwestern / Krankenpfleger (abrechnungsrelevant) auszuführen haben.
In diesem Forum ist wiederholt über die Themen Tätigkeitsschutz und Sorgfaltspflicht diskutiert worden. Ich empfehle, diese Texte zunächst einmal durchzusehen und dann ggf. ergänzende Fragen zu stellen.
Nachfolgend einige der Fundstellen im Forum.
Gruß Berti
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Portversorgung durch Arzthelferin
Siehe auch in dieser Homepage die Beiträge unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... iter01.pdf
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... pflege.pdf
Daraus ergibt sich, dass die Portversorgung durch Arzthelferinnen aufgrund gegebener Qualifizierung nicht ausgeschlossen ist.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... iter01.pdf
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... pflege.pdf
Daraus ergibt sich, dass die Portversorgung durch Arzthelferinnen aufgrund gegebener Qualifizierung nicht ausgeschlossen ist.