Kusch hat erneut Rentnerin beim Suizid geholfen
Moderator: WernerSchell
Kusch hat erneut Rentnerin beim Suizid geholfen
- Kusch hat erneut Rentnerin beim Suizid geholfen:
http://www.welt.de/welt_print/article25 ... tmord.html
- Tatort in der ARD am jetzt Sonntag (5.10.), 20.15 Uhr: Thema Sterbehilfe ("Der glückliche Tod")
<< ... Eine Mutter, die darüber nachdenkt, ihrem Kind zum Tod zu verhelfen. "Unser Film stellt die Grundsatzfrage: Sterbehilfe ja oder nein", sagt die Grimme-Preis gekrönte Regisseurin Aelrun Goette. Buch (André Georgi), Regie und Schauspielern ist es zu verdanken, dass dieses vermeintliche Tabu-Thema vor einem Millionenpublikum in einer angemessenen Form behandelt wird. ... Das spärlich möblierte Kasten-Haus, indem der verdächtige Anwalt mit seiner hochschwangeren Frau lebt, wirkt mehr dem Tode geweiht als das röchelnde Mädchen in seinem bunten Zimmer mit seinen technischen Apparaten und dem liebevollen Bruder auf der Bettkante, der seine Schwester immer wieder nach dem Jenseits fragt. ... Es sei hier nicht alles verraten, nur so viel: Das Interesse an einem Sterbehilfemedikament führt Mutter und Anwalt am Ende zusammen.
Das Schlagwort von gesellschaftlicher Relevanz wird öfters bemüht, selten jedoch lagen beim "Tatort" Fiktion und Wirklichkeit so nahe beieinander. In einem Interview zum Film hat Ulrike Folkerts die Sterbehilfe-Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch kritisiert. ... [sie sprach sich jedoch] ... für eine Legalisierung der Sterbehilfe aus, die in Deutschland bislang unter Strafe steht. Gerade weil es Missbrauch gebe und Menschen, die damit Profit machten, seien verlässliche Gesetze notwendig. ...>>
Siehe:
http://www.tagesspiegel.de/medien-news/ ... 32,2628798
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/TV ... e-tod.html
- Vierjährige Haft für Schweizer Sterbehelfer Peter Baumann
(sda) Der Zürcher Psychiater Peter Baumann(73) ist am Mittwoch wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Basler Appellationsgericht verschärfte damit noch ein Urteil des Strafgerichts von 2007.
Das Appellationsgerichte erkannte auf vorsätzliche Tötung im Fall eines 46-jährigen Patienten, bei dem Baumann 2001 - in der Schweiz an sich nicht strafbare - Suizidhilfe leistete. Grund: Dessen Urteilsfähigkeit wurde verneint. Das Gericht stellte dabei auf ein von der Staatsanwaltschaft eingegebenes gerichtsmedizinisches Gutachten ab, das der Verteidigung wurde verworfen. Der Patient hatte lange unter einer Zwangskrankheit und Depressionen gelitten. Baumann sei sein Todeswunsch einleuchtend gewesen - ohne Elemente zu prüfen, die dagegen sprechen könnten.
Mehr: http://www.nzz.ch/magazin/dossiers/stra ... 85460.html
----------------------------------
Fernsehtipp:
Quarks & Co. am 7.10., 21.00 - 21.45 Uhr, WDR;
"Koma - Gibt es einen Weg zurück ins Leben? "
Mehr unter: http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbei ... 0_koma.jsp
Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 4.10.2008
http://www.patientenverfuegung.de
http://www.welt.de/welt_print/article25 ... tmord.html
- Tatort in der ARD am jetzt Sonntag (5.10.), 20.15 Uhr: Thema Sterbehilfe ("Der glückliche Tod")
<< ... Eine Mutter, die darüber nachdenkt, ihrem Kind zum Tod zu verhelfen. "Unser Film stellt die Grundsatzfrage: Sterbehilfe ja oder nein", sagt die Grimme-Preis gekrönte Regisseurin Aelrun Goette. Buch (André Georgi), Regie und Schauspielern ist es zu verdanken, dass dieses vermeintliche Tabu-Thema vor einem Millionenpublikum in einer angemessenen Form behandelt wird. ... Das spärlich möblierte Kasten-Haus, indem der verdächtige Anwalt mit seiner hochschwangeren Frau lebt, wirkt mehr dem Tode geweiht als das röchelnde Mädchen in seinem bunten Zimmer mit seinen technischen Apparaten und dem liebevollen Bruder auf der Bettkante, der seine Schwester immer wieder nach dem Jenseits fragt. ... Es sei hier nicht alles verraten, nur so viel: Das Interesse an einem Sterbehilfemedikament führt Mutter und Anwalt am Ende zusammen.
Das Schlagwort von gesellschaftlicher Relevanz wird öfters bemüht, selten jedoch lagen beim "Tatort" Fiktion und Wirklichkeit so nahe beieinander. In einem Interview zum Film hat Ulrike Folkerts die Sterbehilfe-Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch kritisiert. ... [sie sprach sich jedoch] ... für eine Legalisierung der Sterbehilfe aus, die in Deutschland bislang unter Strafe steht. Gerade weil es Missbrauch gebe und Menschen, die damit Profit machten, seien verlässliche Gesetze notwendig. ...>>
Siehe:
http://www.tagesspiegel.de/medien-news/ ... 32,2628798
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/TV ... e-tod.html
- Vierjährige Haft für Schweizer Sterbehelfer Peter Baumann
(sda) Der Zürcher Psychiater Peter Baumann(73) ist am Mittwoch wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Basler Appellationsgericht verschärfte damit noch ein Urteil des Strafgerichts von 2007.
Das Appellationsgerichte erkannte auf vorsätzliche Tötung im Fall eines 46-jährigen Patienten, bei dem Baumann 2001 - in der Schweiz an sich nicht strafbare - Suizidhilfe leistete. Grund: Dessen Urteilsfähigkeit wurde verneint. Das Gericht stellte dabei auf ein von der Staatsanwaltschaft eingegebenes gerichtsmedizinisches Gutachten ab, das der Verteidigung wurde verworfen. Der Patient hatte lange unter einer Zwangskrankheit und Depressionen gelitten. Baumann sei sein Todeswunsch einleuchtend gewesen - ohne Elemente zu prüfen, die dagegen sprechen könnten.
Mehr: http://www.nzz.ch/magazin/dossiers/stra ... 85460.html
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Fernsehtipp:
Quarks & Co. am 7.10., 21.00 - 21.45 Uhr, WDR;
"Koma - Gibt es einen Weg zurück ins Leben? "
Mehr unter: http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbei ... 0_koma.jsp
Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 4.10.2008
http://www.patientenverfuegung.de
Erneut Suizidbegleitung einer Seniorin
Sterbehelfer Kusch: Erneut Suizidbegleitung einer Seniorin
Hamburg (ALfA). Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am 30. September erneut eine aeltere Frau beim Suizid "begleitet". Dabei sei sie "eigenverantwortlich" aus dem Leben geschieden. Wie Kusch auf seiner eigens fuer seine "Dienste" eingerichteten Webseite ausfuehrte, handelte es sich um die 84-jaehrige Inge I., die seit 1994 in einem Hamburger Altenwohnheim lebte. Auf der Webseite und auf der Internetvideoplattform Youtube stellte Kusch ein Videomitschnitt eines Gespraeches, das er am 12. September mit der Frau gefuehrt hatte. Darin erklaerte Inge I., sie habe "Angst davor, hilflos zu werden", nachdem sie am 11. August bereits einen Schlaganfall erlitten hatte und dies sich wiederholen koenne. Sie habe jedoch auch "innerlich mit dem Leben abgeschlossen". Im Video wirkte die Frau rege und energisch. Sie selbst fuehle sich nach dem Schlaganfall jedoch "uralt, als ein Methusalem". Ersten Kontakt mit Kusch habe sie bereits Mitte April per Mail gehabt, ein erster Besuch Kuschs sei Anfang Mai erfolgt.
Ob Kusch diesmal 8000,- Euro fuer seine "Dienstleistung" kassiert hat, wie auf seiner Webseite unter dem Menuepunkt "Kosten" angegeben, ist nicht bekannt (siehe ALfA-Newsletter 34/08 vom 06.09.2008). Nach eigenem Bekunden nehme er jedoch "grundsaetzlich" diesen Betrag, in Einzelfaellen aber auch weniger. Ebenso wurde bislang nicht bekannt, worin die "Dienstleistung" Kuschs im Fall von Inge I. bestand. Die Staatsanwaltschaft habe Medienberichten zufolge Ermittlungen aufgenommen, jedoch gegen keine konkrete Person. Auch die Ergebnisse der Obduktion zur Ermittlung der Todesursache stehen noch aus. Laut Bericht im Hamburger Abendblatt vom 2. Oktober habe die Frau nach Aussage von Kusch einen thingy eingenommen. Er habe dann den Raum verlassen, als er das Gefuehl hatte, sie werde ins Koma fallen. Ihren Tod dokumentierte er zu seiner Absicherung auf Video.
Kusch hatte bereits Anfang Juli fuer Schlagzeilen gesorgt, als er in einer eigens anberaumten Pressekonferenz bekannt gab, eine 79-jaehrige Frau aus Wuerzburg auf deren Wunsch beim Suizid begleitet zu haben. Die Frau war jedoch weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim. Daher wollte sie ihr Leben selbst beenden. (Siehe ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008)
Der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, uebte in einer Pressemitteilung vom 1. Oktober scharfe Kritik an Roger Kusch und der Politik. Kusch betreibe "ein narzisstisches Spiel, das durch die Untaetigkeit der Politik erst moeglich gemacht wird". Die geschaeftsmaessige Suizidbeihilfe muesse nun endlich unter Strafe gestellt werden. "So lange das nicht passiert, muessen wir taeglich damit rechnen, dass ein Selbstdarsteller wie Kusch die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um in zynischster Art und Weise die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit auf seine Person zu lenken", so Brysch. Versuche mehrerer Bundeslaender im Bundesrat, ein Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe zu erlassen, waren bislang gescheitert.
Weitere Informationen:
Der Preis des Todes: 8000 Euro fuer Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch
ALfA-Newsletter 34/08 vom 06.09.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 74ecd3f00a
Nach Bekenntnis zu Suizidbegleitung: Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 57dc6c7493
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 38/08 vom 04.10.2008
Hamburg (ALfA). Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am 30. September erneut eine aeltere Frau beim Suizid "begleitet". Dabei sei sie "eigenverantwortlich" aus dem Leben geschieden. Wie Kusch auf seiner eigens fuer seine "Dienste" eingerichteten Webseite ausfuehrte, handelte es sich um die 84-jaehrige Inge I., die seit 1994 in einem Hamburger Altenwohnheim lebte. Auf der Webseite und auf der Internetvideoplattform Youtube stellte Kusch ein Videomitschnitt eines Gespraeches, das er am 12. September mit der Frau gefuehrt hatte. Darin erklaerte Inge I., sie habe "Angst davor, hilflos zu werden", nachdem sie am 11. August bereits einen Schlaganfall erlitten hatte und dies sich wiederholen koenne. Sie habe jedoch auch "innerlich mit dem Leben abgeschlossen". Im Video wirkte die Frau rege und energisch. Sie selbst fuehle sich nach dem Schlaganfall jedoch "uralt, als ein Methusalem". Ersten Kontakt mit Kusch habe sie bereits Mitte April per Mail gehabt, ein erster Besuch Kuschs sei Anfang Mai erfolgt.
Ob Kusch diesmal 8000,- Euro fuer seine "Dienstleistung" kassiert hat, wie auf seiner Webseite unter dem Menuepunkt "Kosten" angegeben, ist nicht bekannt (siehe ALfA-Newsletter 34/08 vom 06.09.2008). Nach eigenem Bekunden nehme er jedoch "grundsaetzlich" diesen Betrag, in Einzelfaellen aber auch weniger. Ebenso wurde bislang nicht bekannt, worin die "Dienstleistung" Kuschs im Fall von Inge I. bestand. Die Staatsanwaltschaft habe Medienberichten zufolge Ermittlungen aufgenommen, jedoch gegen keine konkrete Person. Auch die Ergebnisse der Obduktion zur Ermittlung der Todesursache stehen noch aus. Laut Bericht im Hamburger Abendblatt vom 2. Oktober habe die Frau nach Aussage von Kusch einen thingy eingenommen. Er habe dann den Raum verlassen, als er das Gefuehl hatte, sie werde ins Koma fallen. Ihren Tod dokumentierte er zu seiner Absicherung auf Video.
Kusch hatte bereits Anfang Juli fuer Schlagzeilen gesorgt, als er in einer eigens anberaumten Pressekonferenz bekannt gab, eine 79-jaehrige Frau aus Wuerzburg auf deren Wunsch beim Suizid begleitet zu haben. Die Frau war jedoch weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim. Daher wollte sie ihr Leben selbst beenden. (Siehe ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008)
Der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, uebte in einer Pressemitteilung vom 1. Oktober scharfe Kritik an Roger Kusch und der Politik. Kusch betreibe "ein narzisstisches Spiel, das durch die Untaetigkeit der Politik erst moeglich gemacht wird". Die geschaeftsmaessige Suizidbeihilfe muesse nun endlich unter Strafe gestellt werden. "So lange das nicht passiert, muessen wir taeglich damit rechnen, dass ein Selbstdarsteller wie Kusch die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um in zynischster Art und Weise die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit auf seine Person zu lenken", so Brysch. Versuche mehrerer Bundeslaender im Bundesrat, ein Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe zu erlassen, waren bislang gescheitert.
Weitere Informationen:
Der Preis des Todes: 8000 Euro fuer Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch
ALfA-Newsletter 34/08 vom 06.09.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 74ecd3f00a
Nach Bekenntnis zu Suizidbegleitung: Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 57dc6c7493
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 38/08 vom 04.10.2008
Hospizverband kritisiert Ex-Justizsenator Kusch
Hospizverband kritisiert Ex-Justizsenator Kusch
Montag, 6. Oktober 2008
Bonn – Als „bestürzend und unfassbar“ hat der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) das Vorgehen des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch bezeichnet. Es sei zu prüfen, inwieweit die jüngsten Aktivitäten des Juristen strafrechtlich relevant seien, sagte die DHPV-Vorsitzende Birgit Weihrauch am Sonntag in Bonn. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin „Focus“ gemeldet, Kusch wolle in den kommenden Wochen erneut Sterbehilfe leisten. ...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33934
Links zum Thema
» aerzteblatt.de (01.10.2008) Kritik an erneuter Suizidhilfe Kuschs
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33905
Montag, 6. Oktober 2008
Bonn – Als „bestürzend und unfassbar“ hat der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) das Vorgehen des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch bezeichnet. Es sei zu prüfen, inwieweit die jüngsten Aktivitäten des Juristen strafrechtlich relevant seien, sagte die DHPV-Vorsitzende Birgit Weihrauch am Sonntag in Bonn. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin „Focus“ gemeldet, Kusch wolle in den kommenden Wochen erneut Sterbehilfe leisten. ...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33934
Links zum Thema
» aerzteblatt.de (01.10.2008) Kritik an erneuter Suizidhilfe Kuschs
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33905
Polizei soll wegen Sterbehilfe gegen Kusch vorgehen
„Polizei soll wegen Sterbehilfe gegen Kusch vorgehen“
Montag, 13. Oktober 2008
Berlin – Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Hamburger Bürgerschaft fordert polizeiliche Maßnahmen gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Rolf-Dieter Klooß (SPD) will mit dem Ordnungsrecht verhindern, dass Kusch weiterhin Selbsttötungen ermöglicht.
„Das ist ein typischer Fall für die Gefahrenabwehr“, erklärte der SPD-Politiker dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Er verwies auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1987. Damals wurde dem Arzt Julius Hackethal polizeilich untersagt, einer Frau beim Sterben zu helfen.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28066
Montag, 13. Oktober 2008
Berlin – Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Hamburger Bürgerschaft fordert polizeiliche Maßnahmen gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Rolf-Dieter Klooß (SPD) will mit dem Ordnungsrecht verhindern, dass Kusch weiterhin Selbsttötungen ermöglicht.
„Das ist ein typischer Fall für die Gefahrenabwehr“, erklärte der SPD-Politiker dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Er verwies auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1987. Damals wurde dem Arzt Julius Hackethal polizeilich untersagt, einer Frau beim Sterben zu helfen.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28066
.. machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft
Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschaeft
Von Annett Meiritz
Zwei Menschen half Hamburgs Ex-Senator Roger Kusch bereits beim Selbstmord - nach eigenen Angaben sollen in den kommenden Wochen weitere Sterbewillige folgen. Ein Verbot der organisierten Sterbehilfe ist trotzdem nicht absehbar: Eine neue Initiative im Bundesrat kommt nur schleppend voran.
SPIEGEL Online 23.10.08
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 37,00.html
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 41/08 vom 25.10.2008
Von Annett Meiritz
Zwei Menschen half Hamburgs Ex-Senator Roger Kusch bereits beim Selbstmord - nach eigenen Angaben sollen in den kommenden Wochen weitere Sterbewillige folgen. Ein Verbot der organisierten Sterbehilfe ist trotzdem nicht absehbar: Eine neue Initiative im Bundesrat kommt nur schleppend voran.
SPIEGEL Online 23.10.08
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 37,00.html
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 41/08 vom 25.10.2008
Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit!
Deutsche Hospiz Stiftung:
Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit!
Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert die Medien auf, nicht länger über den nach Aufmerksamkeit heischenden und menschenverachtend zynischen Hamburger Ex-Senator Roger Kusch zu berichten. "Gebt dem Affen keinen Zucker mehr", appelliert ihr Geschäftsführender Vorstand, Eugen Brysch. "Jegliche Berichterstattung befriedigt bloß Kuschs Narzissmus." Die Politik fordert Brysch auf, sich zusammenzuraufen und sich endlich auf ein Gesetz zu einigen, das die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verbietet. Nur so kann sie sich auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. "Dass sie das immer noch nicht hinbekommen hat, ist der eigentliche Skandal." Zudem muss die Politik auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
Matthias Hartmann: hartmann@hospize.de
Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit!
Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert die Medien auf, nicht länger über den nach Aufmerksamkeit heischenden und menschenverachtend zynischen Hamburger Ex-Senator Roger Kusch zu berichten. "Gebt dem Affen keinen Zucker mehr", appelliert ihr Geschäftsführender Vorstand, Eugen Brysch. "Jegliche Berichterstattung befriedigt bloß Kuschs Narzissmus." Die Politik fordert Brysch auf, sich zusammenzuraufen und sich endlich auf ein Gesetz zu einigen, das die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verbietet. Nur so kann sie sich auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. "Dass sie das immer noch nicht hinbekommen hat, ist der eigentliche Skandal." Zudem muss die Politik auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
Matthias Hartmann: hartmann@hospize.de
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- Kontaktdaten:
Überflüssiger Appell!
Mit Verlaub - es bedarf nicht solcher Aufrufe. Die Debatte sollte sich durch Toleranz auszeichnen und nicht durch unsinnige Verbalattacken, die zu nichts führen.
Wenn dies tatsächlich der angemessene Stil in dem Wertediskurs sein sollte, müsste von Brysch zugleich auch andere Sendboten gebrandmarkt werden, die im Kern bei ihrer Haltung keinen Zweifel aufkommen lassen, dass diejenigen, die eine Patientenverfügung abzufassen gedenken, "egozentrische Individualisten" seien.
Mfg.
Lutz Barth
Wenn dies tatsächlich der angemessene Stil in dem Wertediskurs sein sollte, müsste von Brysch zugleich auch andere Sendboten gebrandmarkt werden, die im Kern bei ihrer Haltung keinen Zweifel aufkommen lassen, dass diejenigen, die eine Patientenverfügung abzufassen gedenken, "egozentrische Individualisten" seien.
Mfg.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Kusch hilft erneut bei einer Selbsttötung
Kusch hilft erneut bei einer Selbsttötung
Freitag, 14. November 2008
Hamburg – Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigener Darstellung ein weiteres Mal einen Menschen bei der Selbsttötung unterstützt. Wie Kusch am Donnerstagabend auf der Webseite „suizidbegleitung.de“ mitteilte, „begleitete“ er am Mittwoch gemeinsam mit der Mitarbeiterin einer französischen Sterbehilfeorganisation, Jacqueline Jencquel, in Frankfurt den 94-jährigen Max Steinbaur beim Suizid. Es wäre das dritte Mal, dass Kusch auf diese Weise tätig geworden ist. ...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34389
Freitag, 14. November 2008
Hamburg – Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigener Darstellung ein weiteres Mal einen Menschen bei der Selbsttötung unterstützt. Wie Kusch am Donnerstagabend auf der Webseite „suizidbegleitung.de“ mitteilte, „begleitete“ er am Mittwoch gemeinsam mit der Mitarbeiterin einer französischen Sterbehilfeorganisation, Jacqueline Jencquel, in Frankfurt den 94-jährigen Max Steinbaur beim Suizid. Es wäre das dritte Mal, dass Kusch auf diese Weise tätig geworden ist. ...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34389
Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft
SPIEGEL ONLINE, 22.11.2008
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Umfrage: Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe
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Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid
kann berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dennoch plädieren viele
Ärzte dafür, Patienten beim Suizid helfen oder gar auf Wunsch der
Kranken deren Leben beenden zu dürfen. Das ergab eine Umfrage im
Auftrag des SPIEGEL.
Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Zum Thema
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Sterbehilfe: Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 37,00.html
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Umfrage: Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe
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Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid
kann berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dennoch plädieren viele
Ärzte dafür, Patienten beim Suizid helfen oder gar auf Wunsch der
Kranken deren Leben beenden zu dürfen. Das ergab eine Umfrage im
Auftrag des SPIEGEL.
Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Zum Thema
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Sterbehilfe: Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 37,00.html
Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch
Ärzte Zeitung online, 01.12.2008
Nach Sterbehilfe - Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch
HAMBURG (dpa). Razzia beim früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch: Nach der Sterbehilfe für fünf Menschen haben Beamte innerhalb weniger Tage gleich zweimal Wohnungen und Büro des umstrittenen Ex-CDU-Politikers durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte der Hamburger Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag. ... (weiter lesen unter)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=523934
Nach Sterbehilfe - Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch
HAMBURG (dpa). Razzia beim früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch: Nach der Sterbehilfe für fünf Menschen haben Beamte innerhalb weniger Tage gleich zweimal Wohnungen und Büro des umstrittenen Ex-CDU-Politikers durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte der Hamburger Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag. ... (weiter lesen unter)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=523934
mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen
Hospiz-Stiftung wirft Kusch mangelndes Unrechtsbewusstsein vor
Dortmund – Nach Bekanntwerden eines vierten Falls von Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat die Deutsche Hospiz Stiftung diesem mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen. Sein Handeln lasse keine objektiven Maßstäbe [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28666
Dortmund – Nach Bekanntwerden eines vierten Falls von Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat die Deutsche Hospiz Stiftung diesem mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen. Sein Handeln lasse keine objektiven Maßstäbe [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28666
Durchsuchung bei Kusch
Suizid-Beihilfe durch Aerzte - ueberraschendes Ergebnis / Durchsuchung bei Kusch
Wie die Redaktion des PV-Newsletters aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, wurden die Räume des Hamburger EX-Justizsenators Roger Kusch am Donnerstagnachmittag polizeilich durchsucht - unmittelbar vor einem öffentlichen Suizidhilfe-Streitgespräch mit ihm in Hamburg (s.u.).
Ermittelt wird wegen des Anfangverdachtes des Verstoßes gegen das Arzneimittel-Gesetz. An suizidgeeignete. verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen, dürfte der Schwachpunkt in seiner "Suizid-Dienstleistung" zu sein, seitdem er von Apparaturen Abstand genommen hat.
Ausgangspunkt für die Ermittlung ist der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-CDU-Politiker hatte die lebensmüde, 85-Jährige nach eigenen Angaben beim Suizid unterstützt. Eine Gesprächsaufnahme zwischen ihr und Kusch hier, auf der Seite des STERN:
http://www.stern.de/panorama/:Roger-Kus ... 47448.html
Überraschendes Ergebnis einer anonymen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare:
Etwa ein drittel der Ärzte in Deutschland sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid beizustehen oder gar ihren Wunsch auf Lebensbeendigung befolgen zu dürfen. Etliche geben sogar öffentlich an, schon (straffreie) Suizidhilfe geleitestet zu haben. Darüber berichtet der SPIEGEL in seiner Ausgabe von letzter Woche sehr ausführlich. Danach sind die strikt ablehnenden Stellungnahmen von Bundesärztekammerpräsident Hoppe und seinem Stellvertreter Montgomery für die Ärzteschaft keineswegs repräsentativ. Siehe online:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Im Streitgespräch in Hamburg am 27.11. u.a. mit Eugen Brysch (Deutsche Hospizstiftung), Dr. Roger Kusch und RA Dieter Graefe (Dignitate) ging es v.a. um die Frage, ob Palliativversorgung in jedem Fall überhaupt als Alternative in Frage kommt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/27/980428.html
Quelle: Mitteilung vom 1.12.2008
http://www.patientenverfuegung.de
Wie die Redaktion des PV-Newsletters aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, wurden die Räume des Hamburger EX-Justizsenators Roger Kusch am Donnerstagnachmittag polizeilich durchsucht - unmittelbar vor einem öffentlichen Suizidhilfe-Streitgespräch mit ihm in Hamburg (s.u.).
Ermittelt wird wegen des Anfangverdachtes des Verstoßes gegen das Arzneimittel-Gesetz. An suizidgeeignete. verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen, dürfte der Schwachpunkt in seiner "Suizid-Dienstleistung" zu sein, seitdem er von Apparaturen Abstand genommen hat.
Ausgangspunkt für die Ermittlung ist der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-CDU-Politiker hatte die lebensmüde, 85-Jährige nach eigenen Angaben beim Suizid unterstützt. Eine Gesprächsaufnahme zwischen ihr und Kusch hier, auf der Seite des STERN:
http://www.stern.de/panorama/:Roger-Kus ... 47448.html
Überraschendes Ergebnis einer anonymen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare:
Etwa ein drittel der Ärzte in Deutschland sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid beizustehen oder gar ihren Wunsch auf Lebensbeendigung befolgen zu dürfen. Etliche geben sogar öffentlich an, schon (straffreie) Suizidhilfe geleitestet zu haben. Darüber berichtet der SPIEGEL in seiner Ausgabe von letzter Woche sehr ausführlich. Danach sind die strikt ablehnenden Stellungnahmen von Bundesärztekammerpräsident Hoppe und seinem Stellvertreter Montgomery für die Ärzteschaft keineswegs repräsentativ. Siehe online:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Im Streitgespräch in Hamburg am 27.11. u.a. mit Eugen Brysch (Deutsche Hospizstiftung), Dr. Roger Kusch und RA Dieter Graefe (Dignitate) ging es v.a. um die Frage, ob Palliativversorgung in jedem Fall überhaupt als Alternative in Frage kommt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/27/980428.html
Quelle: Mitteilung vom 1.12.2008
http://www.patientenverfuegung.de
Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
Hamburg (ALfA). Nach mittlerweile fuenf so genannten "Suizidbegleitungen" durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche gleich zweimal seine Wohn- und Bueroraeume und beschlagnahmten diverse schriftlichen Unterlagen und Computer-Dateien in Zusammenhang mit seinen Aktivitaeten. Ermittelt werde Medienberichten zufolge von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetzes. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass eine von Kusch beim Suizid begleitete 84-jaehrige Rentnerin aus Hamburg durch eine Ueberdosis eines verschreibungspflichtigen Malariamittels starb.
Die zweite Durchsuchung erfolgte am 29. November auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Duisburg, nachdem am 28. November eine 97-jaehrige Frau von Kusch in einem Hotelzimmer in Muehlheim / Ruhr beim Suizid "begleitet" wurde. Urspruenglich wollte die Frau laut Kusch in ihrer Wohnung in Bergisch-Gladbach aus dem Leben scheiden. Der Umzug in das Hotel sei notwendig geworden, da bei der Razzia bei ihm am Tag zuvor bei den Unterlagen auch Informationen zu dem geplanten Suizid beschlagnahmt worden seien. Bei den Durchsuchungen seien der Polizei auch die Namen der Personen bekannt geworden, die sich in den letzten Monaten aus ganz Deutschland persoenlich an ihn mit der Bitte um Suizidbegleitung gewandt haben. Laut einem Bericht der Welt online vom 2. Dezember wurden die Daten nun an verschiedene Bundeslaenderbehoerden weitergegeben, um die Sterbewilligen aufzusuchen und "Gefahren abzuwehren".
Die Deutsche Hospiz Stiftung warf Kusch unterdessen mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. Sein Handeln lasse keine objektiven Massstaebe erkennen, erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Stiftung, Eugen Brysch, am 2. Dezember gegenueber den Medien. Er forderte die Politik auf, die Kommerzialisierung der Sterbehilfe zu verbieten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, forderte ein schnelles Handeln von Seiten der Politik. Der Staat duerfe sich nicht von Leuten, die aus der Lebensangst von Menschen ein Geschaeft machen, "auf der Nase herumtanzen" lassen, so Bosbach in einer Pressemitteilung vom 1. Dezember. Die seit ueber zwei Jahren im Bundesrat von der SPD aufgehaltene Initiative der Laender Saarland, Thueringen und Hessen, die geschaeftsmaessige Foerderung der Selbsttoetung unter Strafe zu stellen, muesse unverzueglich Gesetz werden. Er forderte die SPD im Bundesrat und Bundestag auf, die Initiative der Laender nicht laenger zu blockieren.
Weitere Informationen:
Fall Kusch: Behoerden geben sensible Daten weiter
Von Oliver Schirg
Bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Adressen wurden an andere Bundeslaender uebermittelt - Polizei spricht von Gefahrenabwehr
WELT Online 03.12.08
http://www.welt.de/hamburg/article28175 ... eiter.html
Der Todbringende
Elegant, kultiviert - und ein Moerder? Eiskalt, gefuehllos - aber ein Erloeser? Hilft er Leidenden aus ihrer Not? Oder will er nur Geld verdienen? Der Sterbehelfer Roger Kusch ist ein komplizierter Mensch. Eine Begegnung.
Von Wolfgang Prosinger, Hamburg
TAGESSPIEGEL 30.11.08
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die- ... 05,2673176
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
Hamburg (ALfA). Nach mittlerweile fuenf so genannten "Suizidbegleitungen" durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche gleich zweimal seine Wohn- und Bueroraeume und beschlagnahmten diverse schriftlichen Unterlagen und Computer-Dateien in Zusammenhang mit seinen Aktivitaeten. Ermittelt werde Medienberichten zufolge von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetzes. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass eine von Kusch beim Suizid begleitete 84-jaehrige Rentnerin aus Hamburg durch eine Ueberdosis eines verschreibungspflichtigen Malariamittels starb.
Die zweite Durchsuchung erfolgte am 29. November auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Duisburg, nachdem am 28. November eine 97-jaehrige Frau von Kusch in einem Hotelzimmer in Muehlheim / Ruhr beim Suizid "begleitet" wurde. Urspruenglich wollte die Frau laut Kusch in ihrer Wohnung in Bergisch-Gladbach aus dem Leben scheiden. Der Umzug in das Hotel sei notwendig geworden, da bei der Razzia bei ihm am Tag zuvor bei den Unterlagen auch Informationen zu dem geplanten Suizid beschlagnahmt worden seien. Bei den Durchsuchungen seien der Polizei auch die Namen der Personen bekannt geworden, die sich in den letzten Monaten aus ganz Deutschland persoenlich an ihn mit der Bitte um Suizidbegleitung gewandt haben. Laut einem Bericht der Welt online vom 2. Dezember wurden die Daten nun an verschiedene Bundeslaenderbehoerden weitergegeben, um die Sterbewilligen aufzusuchen und "Gefahren abzuwehren".
Die Deutsche Hospiz Stiftung warf Kusch unterdessen mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. Sein Handeln lasse keine objektiven Massstaebe erkennen, erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Stiftung, Eugen Brysch, am 2. Dezember gegenueber den Medien. Er forderte die Politik auf, die Kommerzialisierung der Sterbehilfe zu verbieten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, forderte ein schnelles Handeln von Seiten der Politik. Der Staat duerfe sich nicht von Leuten, die aus der Lebensangst von Menschen ein Geschaeft machen, "auf der Nase herumtanzen" lassen, so Bosbach in einer Pressemitteilung vom 1. Dezember. Die seit ueber zwei Jahren im Bundesrat von der SPD aufgehaltene Initiative der Laender Saarland, Thueringen und Hessen, die geschaeftsmaessige Foerderung der Selbsttoetung unter Strafe zu stellen, muesse unverzueglich Gesetz werden. Er forderte die SPD im Bundesrat und Bundestag auf, die Initiative der Laender nicht laenger zu blockieren.
Weitere Informationen:
Fall Kusch: Behoerden geben sensible Daten weiter
Von Oliver Schirg
Bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Adressen wurden an andere Bundeslaender uebermittelt - Polizei spricht von Gefahrenabwehr
WELT Online 03.12.08
http://www.welt.de/hamburg/article28175 ... eiter.html
Der Todbringende
Elegant, kultiviert - und ein Moerder? Eiskalt, gefuehllos - aber ein Erloeser? Hilft er Leidenden aus ihrer Not? Oder will er nur Geld verdienen? Der Sterbehelfer Roger Kusch ist ein komplizierter Mensch. Eine Begegnung.
Von Wolfgang Prosinger, Hamburg
TAGESSPIEGEL 30.11.08
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die- ... 05,2673176
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
Es wird enger: Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
Hamburg (ALfA). Fuer den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine "Suizidbegleitung" wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November letzten Jahres bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der "Suizidbegleitung" einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten muendlich eine einstweilige Verfuegung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Ausserdem klagt Kusch dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material, u. a. Adressdaten von Sterbewilligen, zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehoerde in einzelnen Bundeslaendern weitergegeben wurde, erklaerte ein Polizeisprecher gegenueber der Bild-Zeitung am 29. Dezember. Hintergrund der Razzia war, dass Kusch im Verdacht steht, einer von ihm beim Selbstmord unterstuetzten Rentnerin das Medikament fuer einen toedlichen thingy besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstossen zu haben. (Siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Fuer eine "Suizidbegleitung" verlangt Kusch nach eigenen Angaben in der Regel 8000,-Euro, je nach finanzieller Situation der Sterbewilligen auch weniger. Die Polizei musste nun zur Klage gegen die Verfuegung bis 9. Januar Stellung beziehen. Voraussichtlich Ende Januar wird dann das Hamburger Verwaltungsgericht ueber die Polizeiverfuegung gegen Roger Kusch entscheiden.
Die Malteser haben unterdessen die polizeiliche Verfuegung gegen Kusch begruesst und sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. "Herr Kusch betreibt Toeten auf Verlangen. Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun", erklaerte Karl Prinz zu Loewenstein, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Malteser gGmbH in einer Pressemitteilung vom 30. Dezember. "Mit Toeten auf Verlangen masst sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveraeusserlichen Wuerde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht", so Loewenstein. Die Malteser sind bundesweit Traeger von fuenf Palliativstationen, einem stationaeren Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter sieben ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Weitere Informationen:
Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... f8c7a9ca0e
Die absolute Provokation
Er gehoert zu den umstrittensten Personen im Land, wird als "Dr. Tod" und "ehrgeiziger Scharlatan" tituliert: Nun will Suizidhelfer Kusch das Sterben von Menschen auf Video zeigen.
Von Ralf Wiegand
SUEDDEUTSCHE.DE 27.12.08
http://www.sueddeutsche.de/politik/27/452726/text/
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2008
Hamburg (ALfA). Fuer den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine "Suizidbegleitung" wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November letzten Jahres bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der "Suizidbegleitung" einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten muendlich eine einstweilige Verfuegung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Ausserdem klagt Kusch dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material, u. a. Adressdaten von Sterbewilligen, zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehoerde in einzelnen Bundeslaendern weitergegeben wurde, erklaerte ein Polizeisprecher gegenueber der Bild-Zeitung am 29. Dezember. Hintergrund der Razzia war, dass Kusch im Verdacht steht, einer von ihm beim Selbstmord unterstuetzten Rentnerin das Medikament fuer einen toedlichen thingy besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstossen zu haben. (Siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Fuer eine "Suizidbegleitung" verlangt Kusch nach eigenen Angaben in der Regel 8000,-Euro, je nach finanzieller Situation der Sterbewilligen auch weniger. Die Polizei musste nun zur Klage gegen die Verfuegung bis 9. Januar Stellung beziehen. Voraussichtlich Ende Januar wird dann das Hamburger Verwaltungsgericht ueber die Polizeiverfuegung gegen Roger Kusch entscheiden.
Die Malteser haben unterdessen die polizeiliche Verfuegung gegen Kusch begruesst und sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. "Herr Kusch betreibt Toeten auf Verlangen. Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun", erklaerte Karl Prinz zu Loewenstein, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Malteser gGmbH in einer Pressemitteilung vom 30. Dezember. "Mit Toeten auf Verlangen masst sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveraeusserlichen Wuerde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht", so Loewenstein. Die Malteser sind bundesweit Traeger von fuenf Palliativstationen, einem stationaeren Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter sieben ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Weitere Informationen:
Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... f8c7a9ca0e
Die absolute Provokation
Er gehoert zu den umstrittensten Personen im Land, wird als "Dr. Tod" und "ehrgeiziger Scharlatan" tituliert: Nun will Suizidhelfer Kusch das Sterben von Menschen auf Video zeigen.
Von Ralf Wiegand
SUEDDEUTSCHE.DE 27.12.08
http://www.sueddeutsche.de/politik/27/452726/text/
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2008
Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Freitag, 6. Februar 2009
Hamburg – Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).
Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. .... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35353
Freitag, 6. Februar 2009
Hamburg – Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).
Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. .... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35353