Kritik an erneuter Suizidhilfe Kuschs

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Kritik an erneuter Suizidhilfe Kuschs

Beitrag von Presse » 02.10.2008, 07:12

Kritik an erneuter Suizidhilfe Kuschs

Berlin – Nach dem Bekanntwerden eines mutmaßlichen weiteren Falles von Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat die Deutsche Hospiz Stiftung der Politik Untätigkeit vorgeworfen. Damit mache die Politik das „narzisstische Spiel“ Kuschs erst möglich, erklärte der Geschäftsführende Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Berlin. Kusch hatte zuvor mitgeteilt, erneut eine lebensmüde Frau beim Selbstmord unterstützt zu haben. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=27956

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Kusch - neuerliche Suizidhilfe

Beitrag von Presse » 02.10.2008, 07:28

Deutsche Hospiz Stiftung: Kusch nutzt die Untätigkeit der Politik für seine narzisstisches Selbstdarstellung

Berlin. "Roger Kusch betreibt ein narzisstisches Spiel, das durch die Untätigkeit der Politik erst möglich gemacht wird", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, die neuerliche Suizidhilfe des ehemaligen Hamburger Justizsenators. "Die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe muss endlich unter Strafe gestellt werden. So lange das nicht passiert, müssen wir täglich damit rechnen, dass ein Selbstdarsteller wie Kusch die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um in zynischster Art und Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf seine Person zu lenken."

Ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe darf nicht länger aufgeschoben werden

Gerade erst vor der Sommerpause hat der Bundesrat die Debatte über ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe erneut vertagt. "Über Parteigrenzen hinweg müssen die Politiker endlich an einem Strang ziehen, statt seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwürfe immer wieder auf die lange Bank zu schieben", fordert Brysch. Nur mit einem Gesetz, das sowohl die Aktivitäten von Suizid-Organisationen als auch die Aktivitäten von Einzelpersonen wie Roger Kusch verbietet, kann sich die Politik auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. Zudem muss sie auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.

Quelle: Pressemitteilung vom 1.10.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann:
Tel.: 0176 /1738706 E-Mail - hartmann@hospize.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit

Beitrag von Presse » 14.11.2008, 15:05

Deutsche Hospiz Stiftung:
Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit!

Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert die Medien auf, nicht länger über den nach Aufmerksamkeit heischenden und menschenverachtend zynischen Hamburger Ex-Senator Roger Kusch zu berichten. "Gebt dem Affen keinen Zucker mehr", appelliert ihr Geschäftsführender Vorstand, Eugen Brysch. "Jegliche Berichterstattung befriedigt bloß Kuschs Narzissmus." Die Politik fordert Brysch auf, sich zusammenzuraufen und sich endlich auf ein Gesetz zu einigen, das die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verbietet. Nur so kann sie sich auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. "Dass sie das immer noch nicht hinbekommen hat, ist der eigentliche Skandal." Zudem muss die Politik auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2

Matthias Hartmann: hartmann@hospize.de

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Überflüssiger Aufruf!

Beitrag von Lutz Barth » 14.11.2008, 17:35

Mit Verlaub - es bedarf nicht solcher Aufrufe. Die Debatte sollte sich durch Toleranz auszeichnen und nicht durch unsinnige Verbalattacken, die zu nichts führen.

Wenn dies tatsächlich der angemessene Stil in dem Wertediskurs sein sollte, müsste von Brysch zugleich auch andere Sendboten gebrandmarkt werden, die im Kern bei ihrer Haltung keinen Zweifel aufkommen lassen, dass diejenigen, die eine Patientenverfügung abzufassen gedenken, "egozentrische Individualisten" seien.

Mfg.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Kusch hilft erneut bei einer Selbsttötung

Beitrag von Presse » 14.11.2008, 18:37

Kusch hilft erneut bei einer Selbsttötung
Freitag, 14. November 2008

Hamburg – Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigener Darstellung ein weiteres Mal einen Menschen bei der Selbsttötung unterstützt. Wie Kusch am Donnerstagabend auf der Webseite „suizidbegleitung.de“ mitteilte, „begleitete“ er am Mittwoch gemeinsam mit der Mitarbeiterin einer französischen Sterbehilfeorganisation, Jacqueline Jencquel, in Frankfurt den 94-jährigen Max Steinbaur beim Suizid. Es wäre das dritte Mal, dass Kusch auf diese Weise tätig geworden ist. ...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34389

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs

Beitrag von Presse » 23.11.2008, 10:47

SPIEGEL ONLINE, 22.11.2008
---------------------------------------------------------------------
Umfrage: Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe
---------------------------------------------------------------------

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid
kann berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dennoch plädieren viele
Ärzte dafür, Patienten beim Suizid helfen oder gar auf Wunsch der
Kranken deren Leben beenden zu dürfen. Das ergab eine Umfrage im
Auftrag des SPIEGEL.

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html

Zum Thema
---------------------------
Sterbehilfe: Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs
Suizidgeschäft

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 37,00.html

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch

Beitrag von Presse » 01.12.2008, 13:08

Ärzte Zeitung online, 01.12.2008

Nach Sterbehilfe - Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch

HAMBURG (dpa). Razzia beim früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch: Nach der Sterbehilfe für fünf Menschen haben Beamte innerhalb weniger Tage gleich zweimal Wohnungen und Büro des umstrittenen Ex-CDU-Politikers durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte der Hamburger Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag. ... (weiter lesen unter)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=523934

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen

Beitrag von Presse » 02.12.2008, 08:12

Hospiz-Stiftung wirft Kusch mangelndes Unrechtsbewusstsein vor

Dortmund – Nach Bekanntwerden eines vierten Falls von Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat die Deutsche Hospiz Stiftung diesem mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen. Sein Handeln lasse keine objektiven Maßstäbe [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28666

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Durchsuchung bei Kusch

Beitrag von Service » 02.12.2008, 08:25

Suizid-Beihilfe durch Aerzte - ueberraschendes Ergebnis / Durchsuchung bei Kusch

Wie die Redaktion des PV-Newsletters aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, wurden die Räume des Hamburger EX-Justizsenators Roger Kusch am Donnerstagnachmittag polizeilich durchsucht - unmittelbar vor einem öffentlichen Suizidhilfe-Streitgespräch mit ihm in Hamburg (s.u.).
Ermittelt wird wegen des Anfangverdachtes des Verstoßes gegen das Arzneimittel-Gesetz. An suizidgeeignete. verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen, dürfte der Schwachpunkt in seiner "Suizid-Dienstleistung" zu sein, seitdem er von Apparaturen Abstand genommen hat.

Ausgangspunkt für die Ermittlung ist der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-CDU-Politiker hatte die lebensmüde, 85-Jährige nach eigenen Angaben beim Suizid unterstützt. Eine Gesprächsaufnahme zwischen ihr und Kusch hier, auf der Seite des STERN:

http://www.stern.de/panorama/:Roger-Kus ... 47448.html
Überraschendes Ergebnis einer anonymen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare:

Etwa ein drittel der Ärzte in Deutschland sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid beizustehen oder gar ihren Wunsch auf Lebensbeendigung befolgen zu dürfen. Etliche geben sogar öffentlich an, schon (straffreie) Suizidhilfe geleitestet zu haben. Darüber berichtet der SPIEGEL in seiner Ausgabe von letzter Woche sehr ausführlich. Danach sind die strikt ablehnenden Stellungnahmen von Bundesärztekammerpräsident Hoppe und seinem Stellvertreter Montgomery für die Ärzteschaft keineswegs repräsentativ. Siehe online:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html

Im Streitgespräch in Hamburg am 27.11. u.a. mit Eugen Brysch (Deutsche Hospizstiftung), Dr. Roger Kusch und RA Dieter Graefe (Dignitate) ging es v.a. um die Frage, ob Palliativversorgung in jedem Fall überhaupt als Alternative in Frage kommt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/27/980428.html

Quelle: Mitteilung vom 1.12.2008
http://www.patientenverfuegung.de

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Nachgehakt: Der „Tod aus den Gelben Seiten“?

Beitrag von Lutz Barth » 02.12.2008, 16:57

„Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben“, so Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung und vor dem Hintergrund des erneuten Medienrummels um Roger Kusch fordert er ein Verbot der kommerziellen Suizidvermittlung.

Die Frage, ob R. Kusch jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, wie Brysch mutmaßt, soll hier dahingestellt bleiben. Entscheidend dürfte vielmehr sein, dass die mittlerweile zähe Debatte über bedeutsame Fragen der Sterbehilfe mehr halbherzig, denn konstruktiv geführt wird. Es scheint im Interesse großer ethischer Gemeinschaften zu liegen, die Fragen patientenautonomer Entscheidungen nach einem selbstbestimmten Tod weiter zu tabuisieren und die an sich geforderte Ärzteschaft wird mit einem ethischen Standesbewusstsein konfrontiert, dass es ihr erschwert, sich in der Öffentlichkeit mit Blick auf eine in Einzelfällen gebotene ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid zu positionieren. Den Gegenwartsethikern insbesondere der Bundesrepublik Deutschland sollte bewusst werden, dass mit der zunehmenden Tabuisierung des Todes der Weg in eine paraprofessionelle Sterbebegleitung geebnet wird, ohne hier allerdings beurteilen zu wollen, ob dies bei R. Kusch der Fall ist.

Die jüngste Umfrage unter den Ärzten scheint jedenfalls zu belegen, dass bei mehr als einem Drittel der befragten Ärzte gleichsam der Untergang der Rechtskultur und, was noch schwieriger zu wiegen scheint, der Untergang des traditionellen (man könnte auch meinen, mit einer Ewigkeitsgarantie zementierten) Arztethos zu beklagen ist.

Dem ist mitnichten so und solange sich die einschlägigen Fachkreise nicht dazu durchringen können, den tausendjährigen Mief unter ihren Gewänder entweichen zu lassen, wird der gebotene Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene und eigentlich Selbstverständliche nicht freigegeben und die Sinne bleiben nach wie vor eingetrübt.

Nach wie vor bestehen keine guten Aussichten für ein selbstbestimmtes Sterben auch an der Hand eines Arztes, der es mit seinem freien Gewissen vereinbaren kann, hierbei zu assistieren. Solange dies nicht möglich ist, werden vielfach „Fahrkarten ins Jenseits“ gelöst oder über die Konstruktion von Todesautomaten nachgedacht.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch

Beitrag von Service » 07.12.2008, 08:25

Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch

Hamburg (ALfA). Nach mittlerweile fuenf so genannten "Suizidbegleitungen" durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche gleich zweimal seine Wohn- und Bueroraeume und beschlagnahmten diverse schriftlichen Unterlagen und Computer-Dateien in Zusammenhang mit seinen Aktivitaeten. Ermittelt werde Medienberichten zufolge von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetzes. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass eine von Kusch beim Suizid begleitete 84-jaehrige Rentnerin aus Hamburg durch eine Ueberdosis eines verschreibungspflichtigen Malariamittels starb.

Die zweite Durchsuchung erfolgte am 29. November auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Duisburg, nachdem am 28. November eine 97-jaehrige Frau von Kusch in einem Hotelzimmer in Muehlheim / Ruhr beim Suizid "begleitet" wurde. Urspruenglich wollte die Frau laut Kusch in ihrer Wohnung in Bergisch-Gladbach aus dem Leben scheiden. Der Umzug in das Hotel sei notwendig geworden, da bei der Razzia bei ihm am Tag zuvor bei den Unterlagen auch Informationen zu dem geplanten Suizid beschlagnahmt worden seien. Bei den Durchsuchungen seien der Polizei auch die Namen der Personen bekannt geworden, die sich in den letzten Monaten aus ganz Deutschland persoenlich an ihn mit der Bitte um Suizidbegleitung gewandt haben. Laut einem Bericht der Welt online vom 2. Dezember wurden die Daten nun an verschiedene Bundeslaenderbehoerden weitergegeben, um die Sterbewilligen aufzusuchen und "Gefahren abzuwehren".

Die Deutsche Hospiz Stiftung warf Kusch unterdessen mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. Sein Handeln lasse keine objektiven Massstaebe erkennen, erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Stiftung, Eugen Brysch, am 2. Dezember gegenueber den Medien. Er forderte die Politik auf, die Kommerzialisierung der Sterbehilfe zu verbieten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, forderte ein schnelles Handeln von Seiten der Politik. Der Staat duerfe sich nicht von Leuten, die aus der Lebensangst von Menschen ein Geschaeft machen, "auf der Nase herumtanzen" lassen, so Bosbach in einer Pressemitteilung vom 1. Dezember. Die seit ueber zwei Jahren im Bundesrat von der SPD aufgehaltene Initiative der Laender Saarland, Thueringen und Hessen, die geschaeftsmaessige Foerderung der Selbsttoetung unter Strafe zu stellen, muesse unverzueglich Gesetz werden. Er forderte die SPD im Bundesrat und Bundestag auf, die Initiative der Laender nicht laenger zu blockieren.


Weitere Informationen:

Fall Kusch: Behoerden geben sensible Daten weiter
Von Oliver Schirg
Bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Adressen wurden an andere Bundeslaender uebermittelt - Polizei spricht von Gefahrenabwehr
WELT Online 03.12.08
http://www.welt.de/hamburg/article28175 ... eiter.html

Der Todbringende
Elegant, kultiviert - und ein Moerder? Eiskalt, gefuehllos - aber ein Erloeser? Hilft er Leidenden aus ihrer Not? Oder will er nur Geld verdienen? Der Sterbehelfer Roger Kusch ist ein komplizierter Mensch. Eine Begegnung.
Von Wolfgang Prosinger, Hamburg
TAGESSPIEGEL 30.11.08
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die- ... 05,2673176

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Patientenverfügungsgesetz muss her!

Beitrag von Lutz Barth » 07.12.2008, 09:28

Ungeachtet der Frage, ob die „geschäftsmäßige Förderung“ des Suizids unter Strafe zu stellen ist, bleibt insbesondere die Angeordnetengruppe um den CDU-Politiker Bosbach aufgefordert, ihre Blockade bei der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages mit Blick auf die vorbehaltlose Gewährung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten aufzugeben. Der von Bosbach u.a. präsentierte fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Patientenverfügungsgesetz dokumentiert erhebliche Defizite. Nicht umsonst hat dieser Entwurf erhebliche Kritik erfahren und die Parlamentarier sind aufgerufen, sich zu einem „Kompromiss“ durchzuringen. Dieser gebotene Kompromiss wird sich einzig an dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu orientieren haben, zumal es keinen staatlichen Zwang zum Leben gibt. Nehmen wir das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ernst, dann kann es nur einen Kompromiss aus den beiden Entwürfen (Stünker und Zöller u.a.) geben. Alles andere – insbesondere eine Reichweitenbeschränkung – ist schlicht und leider auch ergreifend verfassungsrechtlich unzulässig. Warum dies nicht verfassungsrechtliches „Allgemeingut“ ist, bleibt aus dogmatischer Sicht um Unklaren und kann nur dadurch erhellt werden, wenn wir uns die Botschaften mancher Ethiker und Juristen anschauen. Hier schwingen sich Missionare auf, uns ihre Heilslehren von einem ethisch akzeptierten Sterben näher zu bringen – ohne allerdings zu erkennen, dass der mündige Patient dieser ethischen Unterweisung nicht bedarf.

Was ist gefordert?

Ein Patientenverfügungsgesetz, dass den selbsternannten Hobbyphilosophen zumindest eine Orientierung darüber geben kann, welchen Stellenwert unsere Verfassung dem Selbstbestimmungsrecht beimisst. Konzentrieren wir uns auf das, was eigentlich in der Debatte gefordert ist: die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grund(er)kenntnisse!

Mögen auch Professoren aus verschiedenen Professionen uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen, so verbleibt es bei der abermals schlichten Erkenntnis, dass ihre Botschaften durch das geltende Verfassungsrecht in einem ganz erheblichen Maße relativiert werden. Es stellt sich zunehmend als ein echtes Ärgernis dar, wenn hochrangige Persönlichkeiten meinen, mit ihrer (hausbackenen) Philosophie unübersteigbare Hürden für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten errichten zu wollen. Ist es da despektierlich, von „Sendboten“ zu sprechen?

Ich meine nein und es ist hohe Zeit, dass nunmehr das Gesetz auf den Weg gebracht wird. Es gibt eigentlich nichts, was in dem Wertediskurs noch zu diskutieren wäre. Aktivitäten sind gefordert, mag auch die eine oder andere berufsethische „Seele“ der Diskutanten einen begrenzten „Schaden“ davon tragen. Dies erscheint mir im Vergleich dazu, dass ein autonomer Patient erst nach monate- oder jahrelangen Prozessen selbstbestimmt sterben darf, eher als das geringere Übel.
Da darf es nicht verwundern, wenn zunächst in einem „Sterbetourismus“ die Lösung des „Problems“ erblickt wird, so wie seinerzeit der „Abtreibungstourismus“.

Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch

Beitrag von Service » 11.01.2009, 08:07

Es wird enger: Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch

Hamburg (ALfA). Fuer den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine "Suizidbegleitung" wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November letzten Jahres bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der "Suizidbegleitung" einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten muendlich eine einstweilige Verfuegung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Ausserdem klagt Kusch dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material, u. a. Adressdaten von Sterbewilligen, zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehoerde in einzelnen Bundeslaendern weitergegeben wurde, erklaerte ein Polizeisprecher gegenueber der Bild-Zeitung am 29. Dezember. Hintergrund der Razzia war, dass Kusch im Verdacht steht, einer von ihm beim Selbstmord unterstuetzten Rentnerin das Medikament fuer einen toedlichen thingy besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstossen zu haben. (Siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Fuer eine "Suizidbegleitung" verlangt Kusch nach eigenen Angaben in der Regel 8000,-Euro, je nach finanzieller Situation der Sterbewilligen auch weniger. Die Polizei musste nun zur Klage gegen die Verfuegung bis 9. Januar Stellung beziehen. Voraussichtlich Ende Januar wird dann das Hamburger Verwaltungsgericht ueber die Polizeiverfuegung gegen Roger Kusch entscheiden.

Die Malteser haben unterdessen die polizeiliche Verfuegung gegen Kusch begruesst und sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. "Herr Kusch betreibt Toeten auf Verlangen. Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun", erklaerte Karl Prinz zu Loewenstein, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Malteser gGmbH in einer Pressemitteilung vom 30. Dezember. "Mit Toeten auf Verlangen masst sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveraeusserlichen Wuerde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht", so Loewenstein. Die Malteser sind bundesweit Traeger von fuenf Palliativstationen, einem stationaeren Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter sieben ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Weitere Informationen:
Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... f8c7a9ca0e

Die absolute Provokation
Er gehoert zu den umstrittensten Personen im Land, wird als "Dr. Tod" und "ehrgeiziger Scharlatan" tituliert: Nun will Suizidhelfer Kusch das Sterben von Menschen auf Video zeigen.
Von Ralf Wiegand
SUEDDEUTSCHE.DE 27.12.08
http://www.sueddeutsche.de/politik/27/452726/text/

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2008

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 19:07

Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Freitag, 6. Februar 2009

Hamburg – Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).

Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. .... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35353

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt

Beitrag von Service » 08.02.2009, 07:46

Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt / Unruhen in Italien um Komapatientin

Keine Suizidhilfe mehr leisten darf - zumindest vorerst - Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 09 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt. „Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. ... Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen. In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt ... " Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article31 ... -Kusch-dar... Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur „Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank
--------------------------------------------------------------------------------
Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien Berlusconi hat auf die Schnelle Sondergesetz erlassen - drohende Verfassungskrise - Polizeischutz in Klinik - massive Proteste von beiden Seiten http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-E ... Berlusconi
Siehe auch „Kampf um Komapatientin": http://www.spiegel.de/panorama

Quelle: Pressemitteilung vom 07.02.2009

Antworten