Ärztemangel - Schlechte Versorgung im Notfalldienst

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztemangel - Schlechte Versorgung im Notfalldienst

Beitrag von Service » 19.09.2008, 06:41

Ärztemangel - Schlechte Versorgung im Notfalldienst

Sendeanstalt und Sendedatum: NDR, Dienstag, 16. September 2008 im Ersten

Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer sind nach Paragraf 75 Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet, einen Notfalldienst außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Arztpraxen aufrecht zu erhalten. Dafür können sie alle niedergelassenen Ärzte zum Dienst verpflichten – egal welcher Fachrichtung sie angehören. Folglich müssen Pathologen und Radiologen genauso den Dienst machen wie Dermatologen.

Dahinter steckt die Auffassung: Jeder Arzt müsse im Notfall helfen können, dafür reiche die ärztliche Grundausbildung. Mit der Realität hat das allerdings wenig zu tun. Fachärzte sind zwar gut ausgebildete Spezialisten, doch mit dem traditionellen Arztbild hat ihre Arbeit oft nur noch wenig zu tun. ...
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http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... bff~cm.asp

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