Patientenverfügung & Selbstbestimmungsrecht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Patientenverfügung & Selbstbestimmungsrecht

Beitrag von Service » 12.09.2008, 06:11

Patientenverfügung darf nicht zum Spielball von "Beratungsrunden" werden - Die Freiheit des Andershandelnden

Der Würzburger Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Prof. Horst Dreier hat in einem ganzseitigen Artikel in der FAZ (Samstagsausgabe vom 30.8.) eindrücklich davor gewarnt, das in einer Patientenverfügung zum Ausdruck kommende Selbstbestimmungsrecht ignorieren zu wollen. Er kritisiert alle Versuche, dieses "klein zu reden" oder als Fiktion ins Reich der Irrealität zu verweisen - etwa mit brandmarkenden Begriffen wie "Suggestionsvokabel", "vermeintliche Zauberformel" oder auch "menschlicheAnmaßung" in biblischer Konnotation. Eine solche Rhetorik würde, so Prof. Dreier, in erschreckendem Maße eine "grundrechtsskeptische, ja grundrechtsnihilistische" Sicht enthüllen.

Niemand würde in der Debatte um ein Patientenverfügungs-Gesetz leugnen, dass vorsorgliche persönliche Autonomie von sozialen Kontexten, Erwartungen und lebensweltlichen Faktoren beeinflusst ist. Doch würden Rechtsordnung und Verständnis grundrechtlicher Freiheit insbesondere die personale Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug geradezu selbstverständlich voraussetzen. Andernfalls handele es bei allen Menschenrechtsdokumenten seit der Virginia Bill of Rights von 1776 "nur um leeres Gerede".

Der in einer Patientenverfügung klar und eindeutig formulierte Wille dürfe heutzutage nicht zu einer "unverbindlichen Meinungsäußerung umgedeutet und zum argumentativen Spielball einer Beratungsrunde von Ärzten und Verwandten verwandelt" werden, schreibt Dreier. Er weist darauf hin, dass niemand eine Patientenverfügung verfassen müsse. Wer aber die Last einer solchen Entscheidung trage, "der darf Respekt für seine überlegte und verantwortungsbewusste Entscheidung verlangen und hat infolgedessen einen auch und gerade durch die Grundrechte verbürgten Anspruch, dass der in der Patientenverfügung fixierte Wille befolgt wird".

Der Rechtsexperte warnte, die Nichtbefolgung einer Patientenverfügung, die weitere lebensverlängernde Maßnahmen ausschließt, wäre letztlich eine "Pflicht zum Weiterleben". Eine solche Verpflichtung sei dem freiheitlichen Verfassungsstaat "zutiefst fremd". "Freiheit ist nicht nur die Freiheit des Andersdenkenden. Sie ist auch die Freiheit des Andershandelnden."

Quelle: Pressemitteilung von patientenverfuegung.de vom 10.9.2008
http://www.patientenverfuegung.de

Lutz Barth
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Deutliche Worte von Horst Dreier sind zu begrüßen!

Beitrag von Lutz Barth » 13.09.2008, 09:12

Horst Dreier, Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, warnt völlig zu Recht davor, das in einer Patientenverfügung zum Ausdruck kommende Selbstbestimmungsrecht ignorieren zu wollen.

>>> unter dem nachfolgenden Link findet sich hierzu eine kurze Anmerkung >>>

http://www.iqb-info.de/Patientenverfueg ... h_2008.pdf

Lutz Barth
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