Mordprozess gegen Hausarzt wegen passiver Sterbehilfe
Verfasst: 02.09.2008, 05:41
Mordprozess gegen Hausarzt wegen passiver Sterbehilfe auch in Deutschland !
Vorgestern berichteten wir von einer Anklage wegen versuchten Mordes in Österreich, in dem es um Behandlungsverzicht ohne Willenserklärung einer 88jährigen Schwerkranken ging. Wir bezweifelten noch, ob ein solcher Prozess in Deutschland denkbar wäre.
Es darf nicht wahr sein: Jetzt, zwei Tage später, wird tatsächlich auch in Deutschland ein Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 64jährigen Arzt bekannt. Der Vorwurf: Unterlassen sowie Einschränkung lebenserhaltender Maßnahmen. Es geht um eine dementiell erkrankte 82jährige Patientin, die er im Pflegeheim betreute und die künstlich ernährt wurde. Wer den Fall zur Anzeige gebracht hat, geht leider aus dem Bericht nicht hervor.
<< "Es war ein Bild des Jammers", sagte der Mediziner am Montag vor dem Landgericht Mannheim. "Ich wollte durch die Therapie-Reduzierung die Quälerei der Frau - das heißt bei lebendigem Leib zu verfaulen - reduzieren". Der 64-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.
Keine Hoffnung auf Heilung
Laut Anklage hatte der Arzt im September 2003 die Diabetes-Medikamente der Frau willkürlich abgesetzt. Zudem soll er die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr der Seniorin stark reduziert haben, um sie zu töten. "Ich wollte mich nie zum Herrn über Leben und Tod aufschwingen", beteuerte dagegen der Angeklagte.
Für die 82-Jährige habe es keinerlei Hoffnung auf Heilung oder Besserung gegeben. Die Demenzkranke sei zwangsernährt worden. Das habe er als menschenunwürdig empfunden. Als ihr Hausarzt habe er das Leid seiner Patientin lindern wollen, damit der Sterbeprozess seinen natürlichen Verlauf nehmen kann. ...
Die Seniorin war im Juli 2004 gestorben, nachdem laut Anklage eine unbehandelte Diabetes zum Nierenversagen geführt hatte. ... Die Gutachten stellen nicht eindeutig fest, dass der Arzt das Nierenversagen verschuldet hat. Darum wurde lediglich Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. ...
Das Urteil wird am 12. September erwartet. (pb/dpa) >>
Quelle: http://www.zeit.de/news/artikel/2008/09/01/2605295.xml
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 12.9.2008
PV-Newsletter patientenverfuegung.de - http://www.patientenverfuegung.de
Vorgestern berichteten wir von einer Anklage wegen versuchten Mordes in Österreich, in dem es um Behandlungsverzicht ohne Willenserklärung einer 88jährigen Schwerkranken ging. Wir bezweifelten noch, ob ein solcher Prozess in Deutschland denkbar wäre.
Es darf nicht wahr sein: Jetzt, zwei Tage später, wird tatsächlich auch in Deutschland ein Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 64jährigen Arzt bekannt. Der Vorwurf: Unterlassen sowie Einschränkung lebenserhaltender Maßnahmen. Es geht um eine dementiell erkrankte 82jährige Patientin, die er im Pflegeheim betreute und die künstlich ernährt wurde. Wer den Fall zur Anzeige gebracht hat, geht leider aus dem Bericht nicht hervor.
<< "Es war ein Bild des Jammers", sagte der Mediziner am Montag vor dem Landgericht Mannheim. "Ich wollte durch die Therapie-Reduzierung die Quälerei der Frau - das heißt bei lebendigem Leib zu verfaulen - reduzieren". Der 64-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.
Keine Hoffnung auf Heilung
Laut Anklage hatte der Arzt im September 2003 die Diabetes-Medikamente der Frau willkürlich abgesetzt. Zudem soll er die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr der Seniorin stark reduziert haben, um sie zu töten. "Ich wollte mich nie zum Herrn über Leben und Tod aufschwingen", beteuerte dagegen der Angeklagte.
Für die 82-Jährige habe es keinerlei Hoffnung auf Heilung oder Besserung gegeben. Die Demenzkranke sei zwangsernährt worden. Das habe er als menschenunwürdig empfunden. Als ihr Hausarzt habe er das Leid seiner Patientin lindern wollen, damit der Sterbeprozess seinen natürlichen Verlauf nehmen kann. ...
Die Seniorin war im Juli 2004 gestorben, nachdem laut Anklage eine unbehandelte Diabetes zum Nierenversagen geführt hatte. ... Die Gutachten stellen nicht eindeutig fest, dass der Arzt das Nierenversagen verschuldet hat. Darum wurde lediglich Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. ...
Das Urteil wird am 12. September erwartet. (pb/dpa) >>
Quelle: http://www.zeit.de/news/artikel/2008/09/01/2605295.xml
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 12.9.2008
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