Entzug von Nahrung und Flüssigkeit - Versuchter Mord?
Verfasst: 01.09.2008, 06:05
Höchstrichterliches Urteil in Salzburg:
Entzug von Nahrung und Flüssigkeit soll versuchter Mord gewesen sein
SN (Salzburger Nachrichten) vom 28. August 2008:
<< Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat einen brisanten Fall angeblicher Sterbehilfe in Salzburg entschieden: Ein Pensionist hatte 2001 einen Arzt dazu aufgefordert, seiner bettlägerigen Frau Friederike K. Wasser und Nahrung per Sonde zu entziehen, um deren Leben zu beenden.
Als Beweggrund hatten Gatte und Arzt Mitleid mit der höchst altersschwachen 88-Jährigen angegeben. Diese lag in einem Salzburger Altersheim und litt an mehreren schweren Erkrankungen. ...
Im Beschluss mit der Aktenzahl 6OB286/07P, das den SN vorliegt, heißt es, das Abstellen der Nahrung hätte "wohl in weiterer Folge zum Tod" der Frau geführt - dies würde den Vorwurf der "Bestimmung zum versuchten Mord" seitens des Gatten und des versuchten Mordes seitens des Arztes rechtfertigen.
Denn: Dass die Frau habe sterben wollen, hätten Gatte und Arzt nicht belegen können - sie hätten es lediglich angenommen, da die Altersschwache die Nahrung verweigert habe und medizinisch keine Besserung ihres Zustandes zu erwarten gewesen sei. Es gebe weder eine Aussage der Frau noch eine Patientenverfügung. ... >>
Mehr zu den besonderen Umständen des Falls:
http://www.salzburg.com/nwas/index.php? ... hten&sort=
(Österreich gilt als katholisch geprägt - ob ein solcher Prozessausgang auch in Deutschland möglich wäre, erscheint zumindest fraglich.)
Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 31.08.2008
Entzug von Nahrung und Flüssigkeit soll versuchter Mord gewesen sein
SN (Salzburger Nachrichten) vom 28. August 2008:
<< Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat einen brisanten Fall angeblicher Sterbehilfe in Salzburg entschieden: Ein Pensionist hatte 2001 einen Arzt dazu aufgefordert, seiner bettlägerigen Frau Friederike K. Wasser und Nahrung per Sonde zu entziehen, um deren Leben zu beenden.
Als Beweggrund hatten Gatte und Arzt Mitleid mit der höchst altersschwachen 88-Jährigen angegeben. Diese lag in einem Salzburger Altersheim und litt an mehreren schweren Erkrankungen. ...
Im Beschluss mit der Aktenzahl 6OB286/07P, das den SN vorliegt, heißt es, das Abstellen der Nahrung hätte "wohl in weiterer Folge zum Tod" der Frau geführt - dies würde den Vorwurf der "Bestimmung zum versuchten Mord" seitens des Gatten und des versuchten Mordes seitens des Arztes rechtfertigen.
Denn: Dass die Frau habe sterben wollen, hätten Gatte und Arzt nicht belegen können - sie hätten es lediglich angenommen, da die Altersschwache die Nahrung verweigert habe und medizinisch keine Besserung ihres Zustandes zu erwarten gewesen sei. Es gebe weder eine Aussage der Frau noch eine Patientenverfügung. ... >>
Mehr zu den besonderen Umständen des Falls:
http://www.salzburg.com/nwas/index.php? ... hten&sort=
(Österreich gilt als katholisch geprägt - ob ein solcher Prozessausgang auch in Deutschland möglich wäre, erscheint zumindest fraglich.)
Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 31.08.2008