Der Arzt ist zur Dokumentation im Pflegeheim verpflichtet!
Verfasst: 20.06.2008, 06:58
In der Praxis stellt sich nach wie vor das Problem, ob die Ärzte, die ihre Patienten in Pflegeienrichtungen betreuen, zu einer entsprechenden Dokumentation resp. Abzeichnung der von ihnen veranlassten therapeutischen Maßnahmen in der jeweiligen „Heimdokumentation“ verpflichtet sind.
Die Dokumentation ist mehr als eine „reine Gedächtnisstütze“ und dient vornehmlich dem obersten Ziel eines adäquaten Patientenschutzes. Mit freundlicher Genehmigung von Wolters und Kluwer kann daher der unlängst in der Zeitschrift Pflegerecht veröffentlichte Beitrag zu eben dieser Rechtsfrage zum kostenlosen Download angeboten werden.
Nehmen wir den Patientenschutz im Interesse des multimorbiden geriatrischen Patienten ernst, müssen wir uns in dieser Frage deutlich positionieren. Entgegen der vielfach von einigen Ländesärztekammern vertretenen Rechtsauffassungen kommt der Autor zum Ergebnis, dass entsprechende Dokumentationspflichten des Arztes in der scheinbar „fremden Heimdokumentation“ zu bejahen sind.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link:
>>> http://www.iqb-info.de/pr01.htm
Lutz Barth
Die Dokumentation ist mehr als eine „reine Gedächtnisstütze“ und dient vornehmlich dem obersten Ziel eines adäquaten Patientenschutzes. Mit freundlicher Genehmigung von Wolters und Kluwer kann daher der unlängst in der Zeitschrift Pflegerecht veröffentlichte Beitrag zu eben dieser Rechtsfrage zum kostenlosen Download angeboten werden.
Nehmen wir den Patientenschutz im Interesse des multimorbiden geriatrischen Patienten ernst, müssen wir uns in dieser Frage deutlich positionieren. Entgegen der vielfach von einigen Ländesärztekammern vertretenen Rechtsauffassungen kommt der Autor zum Ergebnis, dass entsprechende Dokumentationspflichten des Arztes in der scheinbar „fremden Heimdokumentation“ zu bejahen sind.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link:
>>> http://www.iqb-info.de/pr01.htm
Lutz Barth