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Selbstbestimmung trotz Vollmacht / Betreuung?

Verfasst: 13.06.2008, 06:07
von Kimmi
Selbstbestimmung trotz Vollmacht / Betreuung?

Meine Frage:
Wenn Patienten selbst über ihre ärztliche und pflegerische Versorgung entscheiden wollen und auch eigentlich könnnen, ist dann eine Vollmacht oder Rechtliche Betreuung mit der Aufgabe "Gesundheitsfürsorge" insoweit eingeschränkt? Oder hat der gesetzliche Vertreter immer Vorrang?
Danke für jede Antwort!

Kimmi

Einwilligungsfähigkeit bei ärztlichen Maßnahmen

Verfasst: 13.06.2008, 12:36
von Herbert Kunst
Einwilligungsfähigkeit bei ärztlichen Maßnahmen

Hallo,
wer in einer bestimmten Situation Einwilligungsfähigkeit besitzt (Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit), kann / muss auch selbst seinen Willen bekunden. Betreuungerkompetenzen und Bevollmächtigung treten dann entsprechend zurück.
Gruß
Herbert Kunst

Vorrang für Selbstbestimmung

Verfasst: 13.06.2008, 14:37
von Rob Hüser
Die aktuelle Möglichkeit, selbstbestimmt über ärztliche Maßnahmen zu entscheiden, hat immer Vorrang.

Rob