Selbstbestimmung trotz Vollmacht / Betreuung?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Kimmi
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Selbstbestimmung trotz Vollmacht / Betreuung?

Beitrag von Kimmi » 13.06.2008, 06:07

Selbstbestimmung trotz Vollmacht / Betreuung?

Meine Frage:
Wenn Patienten selbst über ihre ärztliche und pflegerische Versorgung entscheiden wollen und auch eigentlich könnnen, ist dann eine Vollmacht oder Rechtliche Betreuung mit der Aufgabe "Gesundheitsfürsorge" insoweit eingeschränkt? Oder hat der gesetzliche Vertreter immer Vorrang?
Danke für jede Antwort!

Kimmi

Herbert Kunst
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Einwilligungsfähigkeit bei ärztlichen Maßnahmen

Beitrag von Herbert Kunst » 13.06.2008, 12:36

Einwilligungsfähigkeit bei ärztlichen Maßnahmen

Hallo,
wer in einer bestimmten Situation Einwilligungsfähigkeit besitzt (Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit), kann / muss auch selbst seinen Willen bekunden. Betreuungerkompetenzen und Bevollmächtigung treten dann entsprechend zurück.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rob Hüser
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Vorrang für Selbstbestimmung

Beitrag von Rob Hüser » 13.06.2008, 14:37

Die aktuelle Möglichkeit, selbstbestimmt über ärztliche Maßnahmen zu entscheiden, hat immer Vorrang.

Rob

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