Behandlungsfehler - Gefängnisstrafe für Ärztin

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Gaby Modig
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Behandlungsfehler - Gefängnisstrafe für Ärztin

Beitrag von Gaby Modig » 28.05.2008, 07:43

Behandlungsfehler - Gefängnisstrafe und Berufsverbot für Ärztin

Die Rheinische Post berichtete gestern, 27.5.2008, über einen Behandlungsfehlerfall, bei dem ein Junge das Opfer war. - Eine Ärztin hatte, so die Zeitung, durch einen "kapitalen ärztlichen Kunstfehler" den Tod eines Vierjährigen verursacht. Deshalb muss die Ärztin ins Gefängnis.
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilte die Narkoseärztin wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis und einem fünfjährigen Berufsverbot. Die angeklagte Ärztin hatte dem Bericht zufolge noch versucht, ihren Fehler zu vertuschen und Kollegen eine Mitschuld anzuhängen. Die 49jährige Ärztin hatte in einem Kinderkrankenhaus einem ambulant operierten Jungen eine viel zu hoch dosierte Glukoseinfusion gegeben. Diese führte zum Tode des Jungen. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe man es nicht mit einer überarbeiteten Klinikärztin zu tun gehabt. Es habe sich schlicht um einen ganz kapitalen ärztlichen Kunstfehler gehandelt.

Gaby

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