Seite 1 von 1

Behandlungs- und Pflegefehler - Sachverhalt aufhellen!

Verfasst: 01.05.2008, 07:25
von WernerSchell
Behandlungs- und Pflegefehler - Sachverhalt aufhellen!

Es gehen hier immer wieder Anfragen zum Thema Haftung für Behandlungs- und Pflegefehler ein. Dabei wird nicht selten ausgeführt, dass der Patientenwille ignoriert wurden sei.
Aktuell gab es jetzt von hier aus (musterhaft) folgende Rückmeldung:
...
In meinem Internetforum habe ich erst kürzlich einen Hinweis zu einer für Sie interessanten Buchveröffentlichung gegeben:
viewtopic.php?t=8487
Ehlers/Broglie:
Arzthaftungsrecht - Grundlagen und Praxis
Näheres hier: http://www.beck-shop.de/iis/produktview ... 1325A4E06/
Aus dieser Veröffentlichungen und zahlreichen anderen Veröffentlichungen ergibt sich, dass natürlich in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit eine Schadensersatzklage grundsätzlich möglich wäre. Allerdings sollten dabei einige Fragen bedacht werden: "Vor Gericht und auf hoher See ist man immer in Gottes Hand". Man weiß also vorher nie, wie ein Prozess ausgeht. Daher muss man das Kostenrisiko bedenken.
Sie könnten aber einmal mit der Krankenkasse Ihrer Mutter sprechen. Sie hat nach dem SGB V grundsätzlich die Möglichkeit, einer Fehlbehandlung nachzugehen und selbst Ansprüche gegen die Verantwortlichen zu erheben (SGB X). Wenn die Krankenkasse anspringt, könnte der MDK mit einer entsprechenden Begutachtung den Sachverhalt - für Sie kostenlos - aufhellen.
Ob bei Ihrer Mutter vorwerfbare Fehler gemacht worden sind, müsste man im Übrigen näher hinterfragen. Immerhin hat es diesbezüglich strafrechtliche Ermittlungen gegeben. Diese sind eingestellt worden. Man müsste ggf. wissen, weshalb es zu dieser Einstellung kam. Haben Sie gegen diese Einstellung Beschwerde erhoben?
Dann müsste man die gesamten Vorgänge hinterfragen, die Dokumentation auswerten. Haben Sie die Dokumentation in Kopie vorliegen? Hat sich Ihre Mutter im Vollbesitz der geistigen Kräfte geäußert und bestimmte Behandlungs- und Pflegemaßnahmen so gewollt, wie sie abgelaufen sind? Wenn die Mutter nicht mehr im Vollbesitz der geistigen Kräfte war, stellt sich die Frage, wie der Wille der Mutter erkundet worden ist. Gab es eine Rechtliche Betreuung oder Bevollmächtigung? Wenn es Trink- und Essprobleme gegeben hat, warum wurde keine Magensonde erwogen / gelegt? Wenn tatsächlich 5 Wochen kein Arzt hinzugezogen worden ist, halte ich das für einen gravierenden Fehler, ggf. für unterlassene Hilfeleistung!! Aber insoweit sind nähere Informationen erforderlich.